O2 verlängert bei Tarifänderung den Vertrag, ohne darauf hinzuweisen dass

  • ...die Kündigung welche ca. 1/2 Jahr vorher eingereicht wurde nun damit nichtig ist.


    Hintergrund:
    Im Jahre 2012 kündigte ich meinen O2 -Vertrag, fristgemäß, zum nächstmögl. Termni (2015 ).
    Im Frühjahr 2013 änderte ich dann meinen Tarif bei O2.


    Soweit so gut.


    Das Vertragsende wird im INternetportal nun mit Ende Feb. 2015 angegeben-auch soweit OK.


    Nun wollte ich heute einen neuen Vertrg mit Nummernportierung durchführen doch die T-Mobile teilte mt, dass dies nicht möglich sei und ich den Netzbetrieber (o2) kontaktieren solle.


    Ergebnis:
    Bei O2 teilte man mir mit, da ich (s.o.) 2012 den Vertrag zwar gekündigt habe, aber 2013 den Vertrag geändert habe und DADURCH die Kündigung von 2012 unwirksam sei.


    Bei dem "Tarifänderungs-Telefonat" in 2013 teilte man mir DIES (UNwirksamkeit der Kündigung) jedoch in keiner Weise mit.
    Daher die Frage an Euch , was ich hier nun tun kann?


    Bei der Hotline teilte man mir weiter mit, dass ich NOCHMALS im Nov.2014 hätte kündigen müssen, dass das Vertragsende (Feb. 2015) zu Stande kommt.
    Da ich jedoch im Internet die letzten Monate sporadisch prüfte WANN denn nun das Vertragsende ist, sah ich keine Notwendikgeit NOCHMALS zu kündigen.



    Habt Ihr einen Tipp für mich.
    Das grenzt m.E. schon an Betrug.

  • Dass die Tarifänderung ein neuer Vertrag ist und damit die Kündigung hinfällig wird, ist klar und per se nicht zu beanstanden.


    Da allerdings online immer noch das alte Ablaufdatum stand, konntest du darauf meines Erachtens vertrauen und o2 sollte dich aus dem Vertrag lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Dass die Tarifänderung ein neuer Vertrag ist und damit die Kündigung hinfällig wird, ist klar und per se nicht zu beanstanden.


    Da allerdings online immer noch das alte Ablaufdatum stand, konntest du darauf meines Erachtens vertrauen und o2 sollte dich aus dem Vertrag lassen.

    Er schrieb aber doch, dass das neue Ende dort steht/stand, nämlich Februar 2015. Zudem steht grundsätzlich "Vertragsende..." im o2-Portal, egal ob gekündigt oder nicht. Vermutlich war ihm das nur vor der Kündigung nicht aufgefallen und er hat es fehlinterpretiert. Insofern sehe ich auch da keinen Beanstandungsgrund.

  • ich habe mich evtl falsch ausgedrückt.
    also ich ging eben zur TMob. und wollte einen Neuvertrag mit Portierung von O2 machen, da ja im Portal"VErtrags- Ende Feb 2015 "stand.
    2 Std. nach dem Besuch im T -Mob-Shop, kam eine SMS das eine Portierung nicht mögl. sei., ich möge O2 kontakten.
    ......


    Mit dem Feb 2015 hätte ich KEIN Problem, jedoch meinte die Dame der O2-Hotline, ich hätte bis zum Nov.2014 kündigen müssen, denn JETZT hat sich der Vertrag bis Feb.2016 verlängert !


    bis 2016!:-( : O B W O H L im Netz NOCH immer Feb. 2015 steht...


    dies finde ich MEHR als dreist!?

  • Genauso hatte ich es verstanden. 3 Mon. vor Ablauf kündigen, sonst 12 Monate Verlängerung.
    3-Monats-Frist ist abgelaufen, daher ab Ende Feb. 2015 VVL bis Ende Feb. 2016. Sobald der entsprechende Kalendertag Ende Februar erreicht ist, wird sich das angezeigte Vertragsende auf 2016 ändern, behaupte ich.


    Ergo nichts dreist, sondern alles korrekt.

  • Ja, sorry. Hier war ja altes Ende = neues Ende. :gpaul:


    Online steht immer der Ablauf der aktuellen Laufzeit. Das springt nicht bereits beim Verstreichenlassen der Kündigungsfrist ein Jahr weiter, sondern erst, wenn sich der Vertrag tatsächlich um ein Jahr verlängert hat, d.h. nach 24 Monaten.


    Ansonsten finde ich es wie gesagt logisch und nicht zu beanstanden. Wenn ich zuerst einen Vertrag kündige und danach am Vertrag Änderungen vornehme, gebe ich zu erkennen, dass ich doch am Vertrag festhalten will. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das irgendein Anbieter anders macht.

  • Re: O2 verlängert bei Tarifänderung den Vertrag, ohne darauf hinzuweisen dass


    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser Das grenzt m.E. schon an Betrug.


    Bevor man mit der "B-Keule" um sich wirft, sollte man mal nachschlagen, was "Betrug" bedeutet. Genauso könnte (!) man behaupten, ein Tarifwechsel ohne sich um die (erneute) Kündigung zu kümmern grenzt schon an Dummheit.


    Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich zu informieren und insbesondere die AGB zu studieren (auch die neuen, die nach einem Tarifwechsel gelten). Teltarif hat sich dem Thema hier angenommen: http://www.teltarif.de/mobilfunk/tarifwechsel.html


    Interessanterweise schreibt O2 auf seinen eigenen Seiten: Vertragslaufzeiten: Falls sich die Mindestvertragslaufzeit durch den Wechsel verlängert, werden Sie selbstverständlich vor der Ausführung darauf aufmerksam gemacht. (Quelle: http://hilfe.o2online.de/t5/Ta…f-einen-Blick/ta-p/234995)



    Mario, was steht denn in Deinen Unterlagen zum geänderten Tarif drin? Du wirst doch entweder irgendetwas unterschrieben haben, oder aber eine Bestätigung des geänderten Tarifes bekommen haben. Lass uns doch wissen, was das ist/war bzw. was wie geändert wurde, und welche Bestätigung man Dir diesbezüglich geschickt hat.


    Vielleicht hilft auch die Online-Hilfe von o2: http://hilfe.o2online.de/


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg


    *EDIT: während ich das getippt habe, gab' schon wieder neuere Informationen. Insbesondere die Tatsache alte Laufzeit = neue Laufzeit ist natürlich doof, da sich auf den ersten Blick nichts ändert. Vielleicht probierst du es trotzdem mal über die Online-Hilfe und fragst nach, welche Möglichkeiten es für Dich gibt. Ich kenne es so, dass vor eventuellen Änderungen zunächst die Kündigung zurückgenommen wird. Das wurde (bei mir war es 2x Vodafone und 1x Simplytel) vom Hotliner aber immer deutlich kommuniziert. *

  • Hier hat sich allerdings an der Mindestvertragslaufzeit durch den Tarifwechsel nichts geändert.


    Lediglich die "auf Vorrat" vor drei Jahren erklärte Kündigung wurde dadurch hinfällig, weil diese sich ja auf den alten Vertrag bezog.

  • Ja, das wurde mir aber erst durch die neuen Beiträge klar, während ich noch tippte. Hab' meinen Beitrag entsprechend ergänzt.

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