Auch beim privaten Verkauf einer Vielzahl von Grundstücken hielte ich die durch die ausschließliche Vergabe an Einheimische bedingte systematische Benachteiligung/ Diskriminierung von Ausländern für bedenklich. Handelt es sich zudem um die Schaffung von Wohnraum, käme (mindestens) noch ein weiterer Schutzzweck hinzu.
Die Benachteiligungsverbote des AGG gelten entgegen landläufiger Meinung nicht nur für die öffentlich Hand (vgl. insbes. § 19 ff. AGG).
Allerdings sind die Ansprüche im Einzelnen recht komplex geregelt, so dass manches dann doch anders ist, als es auf den ersten Blick scheint. Selbst Juristen haben hier so ihre Schwierigkeiten.
Edit:
Wäre man jetzt fies, könnte man vielleicht sogar mit einer "Grundstücksvergabe gegen die Islamierung des Abendlandes" polemisieren. Wäre ich interessierter Bauherr, könnte das wirklich spannend werden ...