Baugebiet eingeschränkter Käuferkreis zulässig?

  • Auch beim privaten Verkauf einer Vielzahl von Grundstücken hielte ich die durch die ausschließliche Vergabe an Einheimische bedingte systematische Benachteiligung/ Diskriminierung von Ausländern für bedenklich. Handelt es sich zudem um die Schaffung von Wohnraum, käme (mindestens) noch ein weiterer Schutzzweck hinzu.


    Die Benachteiligungsverbote des AGG gelten entgegen landläufiger Meinung nicht nur für die öffentlich Hand (vgl. insbes. § 19 ff. AGG).


    Allerdings sind die Ansprüche im Einzelnen recht komplex geregelt, so dass manches dann doch anders ist, als es auf den ersten Blick scheint. Selbst Juristen haben hier so ihre Schwierigkeiten.



    Edit:
    Wäre man jetzt fies, könnte man vielleicht sogar mit einer "Grundstücksvergabe gegen die Islamierung des Abendlandes" polemisieren. Wäre ich interessierter Bauherr, könnte das wirklich spannend werden ...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Auch beim privaten Verkauf einer Vielzahl von Grundstücken hielte ich die durch die ausschließliche Vergabe an Einheimische bedingte systematische Benachteiligung/ Diskriminierung von Ausländern für bedenklich.

    Hier dreht es sich aber auch um Deutsche welche da kaufen möchten und nicht dürfen. Warum kommt man jetzt wieder mit Ausländer benachteiligen um die Ecke?


    Es steht doch jedem Verkäufer frei sich die Käufer auszusuchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Hier dreht es sich aber auch um Deutsche welche da kaufen möchten und nicht dürfen. Warum kommt man jetzt wieder mit Ausländer benachteiligen um die Ecke?

    Weil das der für das EU-Recht (da braucht man einen grenzüberschreitenden Sachverhalt) und das AGG (Diskriminierung nach der Herkunft) maßgebliche Aspekt ist. Trotzdem muss die Einschränkung aber auch nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht und Baurecht zulässig sein, d.h. darf auch Nicht-Gemeindemitglieder egal welcher Herkunft nicht "diskriminieren" (man würde es nur anders nennen).

    Zitat

    Es steht doch jedem Verkäufer frei sich die Käufer auszusuchen.

    In dieser Allgemeinheit stimmt das halt nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Weil das der für das EU-Recht (da braucht man einen grenzüberschreitenden Sachverhalt) und das AGG (Diskriminierung nach der Herkunft) maßgebliche Aspekt ist. ...


    :)


    Und diese Argumente ziehen medial einfach besser als schnödes und trockenes deutsches Verwaltungsrecht.



    Edit:
    Wer noch zu (seinen) Lebzeiten mit dem Bau beginnen möchte, sollte den Verwaltungsrechtsweg ohnehin meiden. ;)

  • Wir haben uns auch für ein Grundstück interessiert welches einer "Familienbindung" unterliegt. Ausschließlich Familien mit Kind, von einer Stadt angeboten.
    Scheint also entweder legal, oder zumindest akzeptiert zu sein.

  • So etwas kenne ich aus näherer Umgebung auch. Das wird einerseits als familien-politische Förderung verkauft, dient aber gleichzeitig der Verbesserung des städtischen Etats. Städte und Gemeinden bekomen zahlreiche Budget-Zuteilungen bemessen an der Bevölkerungszahl. Sogar das Gehalt eines Bürgermeisters wird dadurch beeinflusst :cool:
    Auch die Belegung (sprich Bestandsicherung) von Schulen, Kindergärten etc wird damit indirekt planbar. So etwas ist besonders dann sinnvoll, wenn solche Einrichtungen über PPP mit langfristigen Miet-Bindungen seitens der Kommune realisiert wurden.
    Dies und ähnliche Maßnahmen, wie Begrüßungsgeld sind augenscheinlich also weit verbreitete, sinnvolle und teils sogar überlebenswichtige, politisch gewollte Lenkungen, die afair noch nie juristisch erfolgreich angegangen wurde.


    In solchen Fällen wird man also kaum eine Chance haben...andererseits gibt's ja die Möglichkeit, mal eben ein 9-monatiges 'Belegungsargument' zu schaffen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    Wir haben uns auch für ein Grundstück interessiert welches einer "Familienbindung" unterliegt. Ausschließlich Familien mit Kind, von einer Stadt angeboten.
    Scheint also entweder legal, oder zumindest akzeptiert zu sein.


    Das ist auch ein ganz anderer Fall.


    Familien mit Kindern den kinderlosen vorzuziehen, ist nicht nur nicht untersagt, sondern gesellschaftspolitisch ausdrücklich erwünscht. ;)


    Im Eingangsposting ging es um die Herkunft der Interessenten. Insoweit ist eine Diskriminierung gleich aus mehreren Gründen bedenklich.

  • Re: Baugebiet eingeschränkter Käuferkreis zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    In der Nähe meines Wohnortes wurden zwei neue Baugebiete erschlossen bei denen die Gemeinden festgelegt haben, dass nur Personen aus den jeweiligen Orten kaufen dürfen.


    Wurde dieser Terminus "aus den jeweiligen Orten" auch irgendwo definiert?
    Sonst könnte man ja ziemlich einfach umgehen, indem man dort eine Wohnung/Zimmer anmietet. Schon ist man "aus dem jeweiligen Ort" und kann dort bauen ...


    Gruß
    Lisa

  • Re: Re: Baugebiet eingeschränkter Käuferkreis zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von lisari Sonst könnte man ja ziemlich einfach umgehen, indem man dort eine Wohnung/Zimmer anmietet. Schon ist man "aus dem jeweiligen Ort" und kann dort bauen ...


    Könnte man evtl., da es sich aber um kleinere Dörfer handelt wird es evtl. schon schwierig da was zu finden und mir ging es ja eher darum ob es überhaupt zulässig ist, den Käuferkreis so einzuschränken.

  • Also der Vorzug von Familien mit Kindern ist nicht haltbar.
    Spätestens wenn der Landesbeauftragte für Gleichstellung um die Ecke kommt, ist damit Sense.
    Möcht mal wissen wenn ein homosexuelles Paar das Grundstück will, aber von rechtswegen garkein Kind haben kann.
    Abgesehen davon: Weder der Begriff "Kind", noch "Familie" war in diesem Angebot weiter definiert, bzw. eingeschränkt.


    Also meine Schwester ist Kind der selben Familie, meiner. Und ich bin Kind meiner Eltern. Mit genug Zeit, Kohle und nem ausdauernden Anwalt geht da sicher was.


    Man bekommt das Grundstück dann aber trotzdem nicht, die finden schon einen Weg das zu verhindern. Und dann ist ja noch die Frage ob man nach dem Rechtstheater da überhaupt weiter bauen will.


    OT: Hab mal im Schwarzwald in einem mittelgroßen Unternehmen gearbeitet, es gab drei kinderlose Singles, einer von denen war ich. Bei der Urlaubsplanung lautete die Reihenfolge: Familie mit Kind > Familie > Single also gabs Urlaub nur aus Resten, und in den Ferien garnicht. Dieses Problem hat dann der Gleichstellungsbeauftragte in Stuggi für uns geklärt. Ein Schreiben und schon gabs ne ordentliche Urlaubsplanung. Gratis.

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