Callmobile verweigert Auszahlung - Ist das rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Wann beginnt die 6-Wochenfrist? Nach Hinweisen im Internet ab Zugang des Rechnungsabschlusses am Ende des Quartals.


    Mit SEPA: 8 Wochen nach Buchung

    Gruß Corrado aus HH

  • Vorgang: Basislastschrift
    Empfänger/Zahlungspflichtiger: callmobile GmbH


    Wie sieht es damit aus?

  • Was meinst Du damit? Es gibt wohl nur noch SEPA. Zudem solltest Du auf dem Auszug Gläubiger-ID und Mandat finden.

    Gruß Corrado aus HH

  • Es kommt auch darauf an, ob Callmobile tatsächlich ein Lastschriftmandat oder vielleicht ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde. Beides sieht ähnlich aus und wird gern verwechselt. Unseriöse Unternehmen arbeiten mit letzterem, wobei zu beachten ist, dass Einzüge aufgrund eines Abbuchungsauftrags nicht widerruflich sind. Ein denkbarer Grund dafür, dass dieser Posten in der Aufstellung widerrufbarer Buchungen fehlt.

  • Also mit Unterschrift wurde nichts erteilt. Auch das zu unterschreibende SEPA-Lastschriftmandat, was dem Schreiben beilag, ist getrost im Papierkorb gelandet.

  • Sei froh, dass es sich nicht um eine einfach auszuführende LS-Stornierung handelt, sonst würdest du vielleicht noch in Versuchung kommen und dann hättest du definitiv verloren: Denn die 15€-Standard-Abbuchung zwecks Ausgleich des negativen CM-Buchungskontos als solche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Du hättest mit Mahnkosten und möglicherweise einem Mahnbescheid zu rechnen (ich an CMs Stelle würde das in so einem Fall jedenfalls so machen). Etwaig parallel bestehende Forderungen an die Gegenseite (wie hier der nachträgliche, als willkürlich erscheinende Abzug des SGHs) sind unerheblich bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abbuchung. Es sind (bzw. wären) zwei Vorgänge, die absolut getrennt voneinander zu behandeln sind/wären. Wäre das nicht so, hätten wir in unserem Rechtssystem geduldete Selbstjustiz....


    Alles o.g. ist angesichts meiner laienhaften juristischen Kenntnisse unter Vorbehalt zu betrachten :D

  • Sofern niemals ein Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Rückbuchung m.W. noch bis zum "Sankt Nimmerleinstag" zulässig. Es muss dann nämlich keine Lastschrift widerrufen, sondern ein widerrechtlicher Kontozugriff storniert werden, den (auch) die Bank zu verantworten hat, weil sie es versäumt hat, ihrer Pflicht auf Prüfung der Lastschriftermächtigung nachzukommen.


    Anspruchsgegner wäre dann die Bank, die sich ihrerseits mit Callmobile auseinandersetzen muss.


    Allerdings:
    Wenn niemals ein Lastschriftmandat erteilt wurde ... woher hat Callmobile dann die Kontodaten?

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Sei froh, dass es sich nicht um eine einfach auszuführende LS-Stornierung handelt, sonst würdest du vielleicht noch in Versuchung kommen und dann hättest du definitiv verloren: Denn die 15€-Standard-Abbuchung zwecks Ausgleich des negativen CM-Buchungskontos als solche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Du hättest mit Mahnkosten und möglicherweise einem Mahnbescheid zu rechnen (ich an CMs Stelle würde das in so einem Fall jedenfalls so machen). Etwaig parallel bestehende Forderungen an die Gegenseite (wie hier der nachträgliche, als willkürlich erscheinende Abzug des SGHs) sind unerheblich bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abbuchung. Es sind (bzw. wären) zwei Vorgänge, die absolut getrennt voneinander zu behandeln sind/wären. Wäre das nicht so, hätten wir in unserem Rechtssystem geduldete Selbstjustiz....


    Alles o.g. ist angesichts meiner laienhaften juristischen Kenntnisse unter Vorbehalt zu betrachten :D


    Nun ja. Recht haben und Recht bekommen (bzw. es sich leisten können oder wollen) sind immer noch zwei verschiedene Dinge.


    Tatsächlich wird callmobile wohl das außergerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Mahnbescheid durchziehen. Hier genügt es einfach jeweils den Widerspruch zu erklären. Muss noch nicht mal begründet werden.


    In aller Regel wird aber kein Unternehmen für so einen mickrigen Betrag letzten Endes vor Gericht gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von 619
    Also mit Unterschrift wurde nichts erteilt. Auch das zu unterschreibende SEPA-Lastschriftmandat, was dem Schreiben beilag, ist getrost im Papierkorb gelandet.


    Wenn dem so ist, dann hat callmobile kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Dies setzt nämlich (im Unterschied zum alten Lastschriftverfahren) eine schriftliche Einwilligung voraus.

  • Nicht unbedingt. Hast Du auch bei der Umstellung bestehender Geschäftsbeziehungen (Gas, Wasser, Strom) eine Unterschrift geleistet? Manche Firmen teilen die Umstellung per Mail mit oder hinterlassen eine gleichlautende Info auf dem Kontoauszug. In diesem Fall hat Callmobile die Bankverbindung bei Einrichtung der automatischen Aufladung erhalten und hierbei mit Sicherheit dem Einzug der Gebühren bei SEPA-Mandat zugestimmt. Das ist vollkommen ausreichend.

    Gruß Corrado aus HH

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