Callmobile verweigert Auszahlung - Ist das rechtens?

  • Gib es auf, das direkt mit denen klären zu wollen. Das bringt nichts - außer einem hohen Blutdruck.
    Entweder das Geld abschreiben oder (kostenpflichtig) rechtliche Schritte einleiten.

  • Zitat

    Original geschrieben von 619
    Besteht wenigstens die Möglichkeit gegen den Verein strafrechtlich vorzugehen oder die Verbraucherzentrale zu informieren?


    Verbraucherzentrale ist schon mal eine gute Idee. Eventuell ist dieses Vorgehen ja abmahnfähig. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich allerdings trotzdem zum Anwalt gehen.


    Das Nichtauszahlen könnte auch den Tatbestand der Untreue erfüllen.

  • 1. Lastschrifteinzug widerrufen
    2. Lastschrift bei der Bank retournieren
    3. zeitgleich die Differenz per Überweisung begleichen
    4. Sämtliche dann folgenden Mahnschreiben w/Lastschrift.Rückgebühr widersprechen. Mahnbescheid ggf. widersprechen.
    5. Ende (mit Arbeit).


    Dass sich für solch geringe Beträge der Rechtsweg nicht lohnt, gilt ja auch für callmobile.

  • Ich weiß nicht so recht, was mir lieber ist: Callmobile Geld zu schulden (nach deren Auffassung) oder dass mir Callmobile Geld schuldet.


    Die automatische Aufladung per Lastschrift habe ich deaktiviert.

    Gruß Corrado aus HH

  • Strafrecht läuft wegen Geringfügigkeit wohl ins Leere. Es dürfte sich um Unterschlagung handeln, wenn callmobile nicht auszahlt. Aber da findet sich bestimmt kein Staatsanwalt, der das verfolgen würde. Wenn schon nicht wegen Geringfügigkeit, wird da wohl wegen mangelnden öffentlichen Interesses das Verfahren eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet.


    Der von callyaner aufgezeigte Weg scheint mir am sinnvollsten, wobei man am Ende noch vortrefflich streiten kann, zu wessen Lasten die Rücklastschriftkosten gehen müssen ... Aber zumindest bringt man callmobile wieder in Zugzwang! :p

  • Das habe ich auch schon in Erwägung gezogen bzw. schon längst gemacht, aber die Aufladung war bereits im November, sodass die Frist abgelaufen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Verbraucherzentrale ist schon mal eine gute Idee.

    Auch die arbeitet nicht ohne Bezahlung...

    Zitat

    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich allerdings trotzdem zum Anwalt gehen.

    Wird einer Versicherung ein Schadensfall angetragen, ist - nach der Abwicklung des Schadenfalls - imho beiden Seiten die Sonderkündigung erlaubt. Wegen so einer Lapalie würde ich das niemals riskieren.

  • Es geht ja um einen sehr geringen Streitwert und entsprechend niedrige Kosten. Da kündigt sicher keine Rechtschutzversicherung den Vertrag. Schwieriger ist es da überhaupt einen Anwalt zu finden der den Fall annimmt, da er dabei kaum was verdient.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von 619
    Das habe ich auch schon in Erwägung gezogen bzw. schon längst gemacht, aber die Aufladung war bereits im November, sodass die Frist abgelaufen ist.


    Wann beginnt die 6-Wochenfrist? Nach Hinweisen im Internet ab Zugang des Rechnungsabschlusses am Ende des Quartals.

  • Ehrlich gesagt keine Ahnung.
    In meinem Online-Banking im Menüpunkt "Übersicht zurückgebbarer Lastschriften" ist die Zahlung an Callmobile nicht mehr aufgeführt.

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