Callmobile verweigert Auszahlung - Ist das rechtens?

  • Hallo,
    es geht um eine Callmobile Prepaidkarte im Tarif "clever9".
    Diese Karte wies einen negativen Betrag auf (-0,30€), sodass eine Aufladung in Höhe von 15,00€ per Lastschrift vorgenommen wurde. Die Karte wurde ordnungsgemäß gekündigt und die Auszahlung des Restguthabens in Höhe von 14,70€ wurde beantragt. Die Überweisung ist diese Woche eingegangen, allerdings wurden lediglich 4,70€ gutgeschrieben. Nach einer Nachricht an Callmobile mit der Bitte die verbleibenden 10,00€ auszuzahlen, habe ich folgende Mitteilung seitens des Anbieters erhalten:



    Callmobile verweigert somit die restliche Auszahlung.
    Ist das rechtens?

  • Rechtens dürfte das nicht sein, ich würde mal höflich danach fragen, wo das vertraglich so geregelt ist. Solltes sich z.B. in den AGB ein entsprechender Passus finden, wäre immer noch zu klären, ob dieser überhaupt wirksam ist. Ich vermute aber, dass man sich da mal wieder was hat einfallen lassen, um dem "Missbrauch" des Startguthabens (aus Sicht des Anbieters) einen Riegel vorzuschieben. In den meisten Fällen wird wegen EUR 10 niemand vor Gericht ziehen, das weiß auch callmobile.


    Wenn Du es durchziehen willst, brauchst Du aber wahrscheinlich einen sehr langen Atem, gute Nerven, zunächst einmal Geld und ggf. die Unterstützung einer Verbraucherzentrale. Viel Erfolg!

  • ich würde mir an deiner Stelle zum "Ausgleich" beim nächsten Mediamarkt oder Saturn eine hand voll Karten holen, wenn diese für 1 euro im Angebot sind.


    Das Guthaben kannst du dann ja "verballern", sodass die einbehaltenen 10 euro schnell vergessen sind :D

  • Das haben sie mit mir schon in 2012 so gemacht. Damals hieß es noch:

    Zitat

    Der Bonus wird erst nach einem Verbrauch in gleicher Höhe angetastet.

    Trotz mehrfachem Schriftwechsel war man nicht in der Lage oder gewillt, mir mitzuteilen, wo diese Bestimmung in den Vertragsunterlagen zu finden ist.
    Ich hatte den Eindruck, daß nur rechtliche Schritte callmobile zum Umdenken bewegen könnten. Da es bei mir nur um ca. 7 Euro ging, habe ich das Geld abgeschrieben.


    Edit: Um für etwas Gerechtigkeit zu sorgen kann man ja auch eine neue callmobile-Karte über ebay bestellen, die durch Amazon-Gutscheine versüßt werden. Die Karte sollte natürlich dann nur minimal genutzt werden, damit keine Aufladung erforderlich ist.

  • Die o.g. Antwort von Callmobile


    Bitte beachten Sie, dass das Startguthaben erst angetastet wird, wenn der Verbrauch an eigens aufgeladenem Guthaben doppelt so hoch ist.


    Ist dies nicht der Fall wird das Startguthaben seitens Callmobile nicht gewährt.


    verstehe ich konsequenterweise so, dass Callmobile eigentlich von jedem nach der Kündigung 10,00 € nachfordern müsste, sofern man die ganze Zeit nicht aufgeladen und nur vom SGH gelebt hat (was ja zumindest solange möglich ist, wie das SGH noch nicht von der Verwaltungsgebühr aufgezehrt ist) und dann rechtzeitig vor dem kompletten Aufbrauchen kündigt :D

  • Richtig, aber da man sich rechtlich auf äußerst dünnen Eis weiß, lässt man es seitens callmobile halt bleiben, gerechterweise die Aufladung einzufordern. ;) :p Die Dummen sind dann eben jene Kunden, welche aufladen mussten oder es verpasst haben, rechtzeitig zu kündigen ... :mad:

  • Ich möchte das definitiv nicht auf mir sitzen lassen.
    Der Weg zum Anwalt lohnt sich allerdings wirklich nicht und ein Mahnbescheid genau so wenig.
    Besteht wenigstens die Möglichkeit gegen den Verein strafrechtlich vorzugehen oder die Verbraucherzentrale zu informieren?

  • Naja, wenn sich der Weg zum Anwalt bzw. der Mahnbescheid für dich nicht lohnt, sollte man doch meinen, dass sich der Weg zur Polizei zwecks Anzeigenerstattung (wegen Betrugs?) erst recht nicht lohnt.

  • Das ist einfach dreist, was dieser Verein abzieht. Ich habe erneut um die Auszahlung des Restguthabens gebeten und zudem um die Mitteilung, unter welchem Absatz der Vertragsunterlagen diese unseriöse Klausel vermerkt sei.


    Antwort von Callmobile:




    Hier habe ich nun erneut explizit darum gebeten, mir die Klausel in den Vertragsunterlagen zu nennen.
    Das ist die Antwort von Callmobile:



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