ZitatOriginal geschrieben von corrado
Nicht unbedingt. Hast Du auch bei der Umstellung bestehender Geschäftsbeziehungen (Gas, Wasser, Strom) eine Unterschrift geleistet? Manche Firmen teilen die Umstellung per Mail mit oder hinterlassen eine gleichlautende Info auf dem Kontoauszug. In diesem Fall hat Callmobile die Bankverbindung bei Einrichtung der automatischen Aufladung erhalten und hierbei mit Sicherheit dem Einzug der Gebühren bei SEPA-Mandat zugestimmt. Das ist vollkommen ausreichend.
Die Umdeutung der alten Lastschrifteinzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat setzt dennoch zwingend voraus, dass die alte Lastschrifteinzugsermächtigung bereits schriftlich erteilt wurde.
Früher waren aber auch reine Online-Lastschriften (d.h. ohne schriftlicher Unterschrift) möglich.
In diesem Fall ist eine Umdeutung nicht zulässig und es muss explizit ein schriftliches Mandat eingeholt werden.
Wenn 619 also tatsächlich niemals etwas schriftlich erteilt hat, liegt auch kein gültiges Mandat vor.