Hallo!
Heute hat der BGH Gebühren für Fehlbuchungen für unwirksam erklärt.
Nachzulesen z.B. hier: http://www.spiegel.de/wirtscha…hr-gekippt-a-1015157.html
Oder einfach "Az.: XI ZR 174/13" bei google eingeben.
Gilt das auch, wenn die Firma XY Geld per Lastschrift von meinem Konto abbuchen will und das nicht geht weil mein Konto nicht ausreichend gedeckt ist? Ich habe es so verstanden dass ja. Aber meine Bank hat mir folgendes geantwortet:
"Die heutige Entscheidung betrifft nur das Einzugsermächtigungsverfahren in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung. Sobald die Kreditwirtschaft - der Anregung im Urteil des XI. Zivilsenats vom 20. Juli 2010 (BGHZ 186, 269) folgend - durch Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Einzugsermächtigungsverfahren ebenfalls auf eine Vorab-Autorisierung durch den Bankkunden umgestellt haben wird, kann auch für die Benachrichtigung über die berechtigte Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift nach § 675o Abs. 1 Satz 4 BGB ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Die insoweit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditwirtschaft sollen nach derzeitigem Sachstand am 9. Juli 2012 in Kraft treten."
Hier gibts doch bestimmt Profis die mir weiter helfen können.
Danke und Grüße
Moritz