Hab ich das "Problem" (sofern das überhaupt eines ist) aber nicht bei vielen anderen elektronischen Geräten auch ? Verfügen nicht auch Fernseher z.B. über individuelle Seriennummern die genauso auf der Verpackung abgedruckt sind ?
Note4 - IMEI auf Karton?
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Gut erklärt Frank.
Und wieviel Leute es auch gibt, die nicht in der Lage sind eine IMEI Nummer bei einem Gerät zu kontrollieren.
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Entweder stehe ich auf dem Schlauch, oder aber ein richtiges Problem ist die Sache nicht.
Dem Dieb geht es i.d.R. ja nicht um das Handy, sondern um das Geld welches er dafür bekommt. Ich sehe ja noch ein, dass es Sinn macht die IMEI zu ändern, damit bei einem möglichen Abgleich der IMEI das Telefon nicht als gestohlen gemeldet wird. Wobei sich da schon die Frage stellt wann und wie oft so etwas abgeglichen wird. Wahrscheinlich nur wenn der Gauner hochgenommen wird...
Warum sollte er sich aber jetzt die Mühe machen reihenweise diese Nummern von Geräten im Laden abzuschreiben? Eine einzige gültige IMEI genügt doch. Die verpasst er einfach jedem neu gestohlenen Gerät. Wobei sich auch hier wieder die Frage stellt welcher Käufer denn tatsächlich überprüft ob das Telefon eine valide IMEI hat.
Bezüglich der Garantie ist das Problem doch auch kein wirkliches. Registrieren wird der Dieb das Telefon mit Sicherheit nicht. Das passiert dann erst beim Verkauf des Originals im Laden durch den Händler. Der Kunde dort erhält auch seine Rechnung mit der er den Kauf nachweisen kann.
Sollte jetzt das Handy mit der gefälschten IMEI zur Garantiereparatur eingeschickt werden und dabei die Berechtigung anhand der IMEI überprüft werden gibt es für den "Kunden" doch auch keine Probleme. Der einzige Schaden der dabei entstehen könnte wäre, dass der Hersteller die Garantiereparatur übernimmt obwohl eventuell kein Anspruch darauf besteht.
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doppelt...
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Zitat
Original geschrieben von horstihorsthorst
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Sollte jetzt das Handy mit der gefälschten IMEI zur Garantiereparatur eingeschickt werden und dabei die Berechtigung anhand der IMEI überprüft werden gibt es für den "Kunden" doch auch keine Probleme. Der einzige Schaden der dabei entstehen könnte wäre, dass der Hersteller die Garantiereparatur übernimmt obwohl eventuell kein Anspruch darauf besteht.
Das sehe ich anders.Wird das "echte" Handy zeitlich nach dem Entwendeten (von einem arglosen Käufer) zur Garantiereparatur eingesandt, wird die Durchsetzung des Garantieanspruchs schon an der mangelnden Personenidentität scheitern (Stichwort "beschränkte Garantie"). In diesen Fällen würde der Käufer des echten Geräts belegen müssen, dass der zuvor abgewickelte Garantiefall von einem Käufer veranlasst wurde, der ein gestohlenes Gerät erworben hatte.
Ausgehend von den im TT berichteten Erfahrungen können Garantieansprüche nur von demjenigen abgewickelt werden, der als erster in Erscheinung trat. Kommt dann der wahre Käufer als zweiter Anspruchsteller, hat er definitiv ein Problem.
Auch wenn dem Käufer des echten Geräts i.d.R. ein Nachweis gelingen dürfte, blüht ihm zunächst mächtiger Ärger, weil bereits ein anderer zuvor als berechtigter Anspruchsteller in Erscheinung getreten war.
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