Hallo,
leider hat ein Bekannter aufgrund meiner Empfehlung ein Problem mit einem beantragten Laufzeitvertrag von o2 bei einem hier aktiven Händler.
Ich selbst habe dort schon Verträge abgeschlossen, bei mehreren Empfehlungen gab es nie Probleme - jetzt dafür um so mehr.
Der Bekannte nutzt seit Jahren einen o2-Vertrag und hat daher online beim Ausfüllen angegeben: o2-Kunde ja, dazu seine Rufnummer (an was er nicht dachte ist, dass der Vertrag gar nicht auf ihn sondern auf seinen Vater läuft - hat er halt nach Jahren nicht daran gedacht).
Vertrag wurde aktiviert, Karte und Handy kamen sofort, bis dahin alles wieder prima.
Dann der Schock: Anmeldung im Portal von o2 in meiner Anwesenheit, was erscheint dort als erstes: ein mein Handy-Vertrag. Bei genauerem Hinsehen lief der sogar schon mehrere Monate. Hin und her geschaut, auf einmal sehen wir das ist ja gar nicht der Kunden-Name sondern der seiner Schwester.
Bei o2 angerufen, die sagten sofort kann nur ein Fehler des Händlers sein. Händler angerufen, sagte, kann nicht sein, nur ein Mann steht hier im System und keine Frau, man wolle es aber prüfen.
Stunden später erhalte ich keine Auskunft mehr, es sei ein Fehler passiert und man spreche nur noch mit dem Kunden selbst.
Dann hiess es gegenüber dem Kunden die Prüfung auf weitere Verträge erfolge über Familienname, Geburtsdatum und Kundenkennzahl.
Nachdem er dort vorträgt dass zwar Familienname und Geburtsdatum übereinstimmen, da es sich nämlich hier um seine Zwillingsschwester handelt, die Kundenkennzahl aber definitiv nicht sagt nun der Händler es gehe auch ohne diese. Weiss er eigentlich was er täglich tut? Erst heisst es kann gar kein Fehler von uns sein, dann es müssen 3 Merkmale übereinstimmen, weist man nach dass es nur 2 sind reichen auf einmal auch 2.
Der Händler weist jede Schuld für die falsche Aktivierung von sich und nennt als Grund falsche Angaben bezüglich Bestandskunde bei o2.
Dafür dass aus einem Kunden eine Kundin gemacht wurde entschuldigt man sich zwar, verweist aber als Grund auf die Angabe Bestandkunde.
In meinen Augen kann das alles gar nicht wahr sein: wo bleibt der Datenschutz????????? Dem Bruder war gar nicht bekannt dass die Schwester ihr Handy finanziert hatte, diese ist jetzt stinksauer auf mich, was für einen Händler ich Ihrem Bruder empfohlen habe.
Es muss dem Händler doch auffallen dass ein Mann einen Antrag stellt man aber beim Abgleich der Daten einen Frauennamen findet.
Der Händler untersagt dem Kunden nun die weitere Nutzung der Karte, dies ist unzumutbar da sich dieser bis Freitag weit ausserhalb seines Wohnortes aufhält.
Wie seht ihr hier die Lage?
Eine sofortige Nichtnutzung entfällt da sonst bis Freitag weit ausserhalb und nicht erreichbar.
Schadensersatz mindestens für die Schwester wegen missachtetem Datenschutz?