Auch das müsste in der zum jeweiligen Gerät gehörenden Garantieurkunde nachzulesen sein.
Anders als bei gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen kann der Hersteller die Garantiebstimmungen (weitgehend) nach eigenem Ermessen festlegen. Auch kann er sie etwa vom Modell, vom Vertriebsweg o.ä. abhängig machen. Streng genommen muss er überhaupt keine Garantieleistungen zusagen.