BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 2

  • Hat jmd. eine Erklärung zur Hand?
    Unter Guthaben kann man sich neuerdings einen Einzelverbindungsnachweis abholen. Bis 18.11. wird es als DATA angezeigt in kleinen Zeitschritten. Seit dem 19.11. ~0 Uhr MMS/Internet mit Dauer und Verbrauch als Tages-Abrechnung.


    LG

  • Zitat

    Original geschrieben von Moppelchen
    Hat jmd. eine Erklärung zur Hand?
    Unter Guthaben kann man sich neuerdings einen Einzelverbindungsnachweis abholen. Bis 18.11. wird es als DATA angezeigt in kleinen Zeitschritten. Seit dem 19.11. ~0 Uhr MMS/Internet mit Dauer und Verbrauch als Tages-Abrechnung.


    LG


    Ich vermute Du wurdest um den 18.11. herum migriert? Bei mir ist dieser Unterschied auch um mein Migrationszeitpunkt herum:


    Vorher: Nutzung des Datenpaketes "Internetpaket Plus".
    Nachher: Abrechnung Daten by Call zu 0 EUR pro Minute.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Ich sehe das so:


    Die Tarifhefte sind aus einer Datei entstanden und deuten darauf, dass es immer vorgesehen war alle Verlängerungsoptionen an allen Paketen buchen zu können. Das Urlaubspaket war am Anfang der Planung noch nicht vorgesehen, dadurch auch nicht in den Tarifheftversion 02/2013 erwähnt. Irgendwann zwischen 07/2013 und 11/2013 hat man entschieden, dass IP+ und Speed Option doch nicht für andere Pakete frei zu machen und das IP+ wurde aus der zweiten Fassung der Preisliste für das Urlaubspaket gestrichen. Tariflich wurde das aber nicht umgesetzt, das IP+ blieb auf allen Urlaubspakete buchbar, obwohl nicht mehr als Verlängerungsoption in der Preisliste vorhanden war. Was bis zum Marktstart irgendwann im September 2013 umgesetzt wurde, war das IP+ aus den anderen 4 Paketen (Telefonpaket, Internetpaket ohne Plus, Internet&Telefonpaket und Komplettpaket) zu streichen.


    So sieht es wohl praktisch aus. Im Falle eines Rechtsstreites zählt das wie es juristisch aussieht -- also dass im Zweifel höchstens die Urlaubspakete mit Tarifheft vom Juli 2013 einen einklagbaren Anspruch auf die 50GB-Option haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von dreieck
    So sieht es wohl praktisch aus. Im Falle eines Rechtsstreites zählt das wie es juristisch aussieht -- also dass im Zweifel höchstens die Urlaubspakete mit Tarifheft vom Juli 2013 einen einklagbaren Anspruch auf die 50GB-Option haben.


    Ist überhaupt feststellbar welche Karte von wann ist ?

  • Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    Ist überhaupt feststellbar welche Karte von wann ist ?


    Die Frage habe ich mir auch schon gestellt, vorallem in dem Zusammenhang, dass sich mein gekauftes "altes" Urlaubspaket nicht aktivieren lies bzw. es eplus nicht aktivieren konnte und mir eplus dann ein "neues" Urlaubspaket zugeschickt hat. :D Ist natürlich alles dokumentiert. ;)

  • Welches Etikett?
    Ich find da an meiner Urlaubstüte nichts.


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Das Etikett befand sich an der Seite der Verpackung.Drauf sind Artikelnummer (8-stellig), Seriennummer (13-stellig), SIM-Kartennummer (12-Stellig) und Rufnummer zu sehen. Die Frage war, ob man im Falle einer juristischen Auseinandersetzung o2 beweisen kann, ob ein UP Paket aus der ersten oder der zweiten Serie ist. Die Antwort ist eindeutig ja.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Das Etikett befand sich an der Seite der Verpackung.Drauf sind Artikelnummer (8-stellig), Seriennummer (13-stellig), SIM-Kartennummer (12-Stellig) und Rufnummer zu sehen. Die Frage war, ob man im Falle einer juristischen Auseinandersetzung o2 beweisen kann, ob ein UP Paket aus der ersten oder der zweiten Serie ist. Die Antwort ist eindeutig ja.


    Inwiefern sollte das aber von Bedeutung sein? ;)

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