BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 2

  • Re: Interessant was da steht zu Base GO AGB


    Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    https://www.prepaid-wiki.de/tarife/BASE_GO


    Ja, schön, damit kündigt man den Base go Tarif. Aber wo steht, wie mit den Optionen umgegangen wird, die auf dem Tarif basieren?
    Für mich ist die Option nur ein neuer Vertrag, der bei jeder Verlängerung neu geschloßen wird und natürlich auch von o2 einseitig gekündigt werden kann, indem er dir nicht mehr angeboten wird.
    Dazu wird es doch sicher schon irgendwelche Präzedenzfälle geben...

  • Nein, die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und dem Bereitsteller, in diesem Fall dem Rechtsnachfolger der E-Plus AG (?!).


    Eine Optionsbuchung ist kein neuer Vertrag im Sinne des BGB (daher heißt es ja Option!), daher kann Telefonica auch die Optionen nicht einfach so nach Belieben einstellen oder mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; siehe beispielsweise EM bei Viag/o2. Die Karten laufen immer noch und bei mindestens zwei Verfahren die in der Sache geführt wurden, wurde ganz klar entschieden, dass nur eine endgültige Einstellung des Produktes oder des Tarifs(!) eine Kündigung rechtfertigen würde. Das Recht auf Kündigung aufgrund eines gewichten Grundes (Betrug etc.) bleibt davon unberührt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Re: Interessant was da steht zu Base GO AGB


    Zitat

    Original geschrieben von Melkor03

    Für mich ist die Option nur ein neuer Vertrag, der bei jeder Verlängerung neu geschloßen wird und natürlich auch von o2 einseitig gekündigt werden kann, indem er dir nicht mehr angeboten wird.
    Dazu wird es doch sicher schon irgendwelche Präzedenzfälle geben...


    Deine Rechtsauffassung ist falsch und würde schon in der ersten Instanz gekippt. Tarioptionen sind Vertragsbestandteil und wesentlicher Teil der Leistung, die dir ein Telekommunikaionsanbieter schuldet. Die Bundesnetzagentur sagt dazu:


    Zitat

    Die Kündigung von Verträgen beurteilt sich grundsätzlich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen. Bei laufzeitgebundenen Verträgen haben beide Vertragspartner bis zum Ende der Vertragslaufzeit Anspruch auf Erfüllung. Ob und inwieweit auf diesen Anspruch von Seiten der Vertragsparteien verzichtet werden kann, könnte im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden. Zur Beurteilung vertraglicher Angelegenheiten besteht die Möglichkeit eine Rechtsberatung bei den Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


    Ich darf noch an der Ansage im alten Tarifmanager unter 1155 erinnern: "Sie haben sich für die Option Internet Paket Plus entschieden mit einer Laufzeit von 180 Tage"...

  • Wenn im nächsten Jahr das EU-Roaming kommt, hätten die eine gute Ausrede, die Option einstellen zu können oder beliebig zu verteuern, da eine Regulierungsentscheidung die Kosten entscheidend ändern wird.


    Die Frage ist, ob nach der Migration die Base Go oder die O2 AGB gelten? Wenn die SMS verspricht, dass "alles wie früher bleibt - gleiche Leistung zu gleichen Preis", dürfte man doch davon ausgehen, dass sich in den AGB und in den Leistungsbeschreibungen nichts zum Nachteil des Kunden ändert?

  • Re: Re: Re: Interessant was da steht zu Base GO AGB


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Deine Rechtsauffassung ist falsch und würde schon in der ersten Instanz gekippt. Tarioptionen sind Vertragsbestandteil und wesentlicher Teil der Leistung, die dir ein Telekommunikaionsanbieter schuldet. Die Bundesnetzagentur sagt dazu:


    Danke. Wusste nicht, dass es Vertragsbestandteil ist.
    Aber für den überwiegenden Teil der User hier, war das Paket ja nie Vertragsbestandteil ;)


    Zudem könnte o2 auch die AGB anpassen und bei Nichtannahme den Vertrag sonderkündigen...wäre doch auch eine Möglichkeit


    Wahrscheinlich hat die Rechtsbeurteilung die Entscheidung bzgl. dem Internet Paket verzögert und man ist zum entschluss gekommen, es machen zu dürfen/können

  • Auslandspreis für Daten


    Ja die 49 cent/MB sind schon echt der Hammer, und 5,95 cent/min. (taktung 1/1 sek.) für Gesprächsannahme im EU-Ausland ist auch nicht Ohne aber das sind so einfach alles Dinge wo Ich sage muss ich persönlich nicht haben deshalb reißt es mir auch nicht einen Zacken aus der Krone das ich Postpaid nutze 1 Monat MVLZ habe und eigentlich für solche sachen nur 1 Paketpreis zahle (19,99€ Monat) und die ersten 1024 MB im EU Ausland ( Ohne die Schweiz, aber brauche ich eh Nicht zu beachten ) quasi Gratis habe gut anschliessend wird gedrosselt aber mit dieser Option kann ich Sehr Gut auskommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hummel45
    Der Congstar Homespot ist m.M.n. keine Alternative. 20 GB sind aktuell nicht mehr als DSL-Ersatz sinnvoll. Selbst 50 GB / Monat waren gerade noch machbar, sofern man sich mit einigen Dingen (Videos streamen u. Downloads (nur kleine Dateien (Treiber etc.)) zurückhalten konnte.


    Wenn ich es so nutze, wie es mir beliebt, ohne mich in irgendeiner Weise einzuschränken, bin ich mit 30 GB die ganzen drei Jahre, die ich IP+ nun nutze, immer hingenommen. 30 GB kosten bei Congstar allerdings auch das Dreifache wie IP+. Aber vor IP+ habe ich mit zwei 5 GB-Paketen von Aldi zum gleichen Preis herumgemacht. Das könnte ich mir heute auch nicht mehr vorstellen.

  • Balla Balla


    Also bei uns hat nur die Videoguckerei und Amazon Prime, Netflix den Volumenverbrauch hochgetrieben.
    Rein datent- und telefontechnisch würde ich heute mit 5 GB wie ich es ebenso früher mit einer Aldi Sim betrieben habe, auskommen.
    Also zur Not wird halt auf Video wieder verzichtet, kostet eh nur unmengen an Lebenszeit für Balla Balla.

  • Re: Re: Re: Interessant was da steht zu Base GO AGB


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Tarioptionen sind Vertragsbestandteil und wesentlicher Teil der Leistung, die dir ein Telekommunikaionsanbieter schuldet.


    Stimmt, wenn die 50 GB-Option abkackt, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
    Wenn die Karte im Roaming nicht mehr eingesetzt werden kann, ebenso.
    Weiterreichende Ansprüche, wenn überhaupt, nur beim Originalpaket.

    Die Mehrheit ist tolerant und weltoffen.

    Die Minderheit gendert.

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