BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 2

  • 'tschuldigung - ich hab's mit heute mittag verglichen ...


    Hier jetzt also doch der entsprechende Test von ookla:



    Alles sehr verwirrend.


    Aber ich geb' meine Karte jedenfalls nicht so schnell her.

    gratiam prik thai (mit einem i am Ende)

  • Zitat

    Original geschrieben von KleinerMarcel
    Warum ist die Latenz so bescheiden bei dir?


    Damit meinst Du den Wert, der hier "PING" genannt wird?


    Keine Ahnung. Ich klicke auf "Test" und stell' das Ergebnis ein.

    gratiam prik thai (mit einem i am Ende)

  • Hallo Leute, Ich habe auch eine Base GO Karte.
    Was heißt ich habe ich hatte, mein Bruder hat sie verkauft, als ich im Urlaub war.
    Er hat keinen Inhaberwechsel getätigt, habe ihn aufs übelste angeschissen.
    Jetzt meine Frage ich kann die Simkarte ja zurück ordern.
    Hat mein Bruder mit irgendwelchen Konsequenzen zurechnen, bzw kann der jenige sich bei der base go hotline erkundigen und nach dem Inhaber fragen, weil ich habe keine Lust auf irgendeinen Ärger das war bei ebay kleinanzeigen aber man sieht nichts mehr davon und die Karte ist massiv unter Wert vk wurden...

  • Zitat

    Original geschrieben von Steakaufeis
    Hallo Leute, Ich habe auch eine Base GO Karte.
    Was heißt ich habe ich hatte, mein Bruder hat sie verkauft, als ich im Urlaub war.
    Er hat keinen Inhaberwechsel getätigt, habe ihn aufs übelste angeschissen.
    Jetzt meine Frage ich kann die Simkarte ja zurück ordern.
    Hat mein Bruder mit irgendwelchen Konsequenzen zurechnen, bzw kann der jenige sich bei der base go hotline erkundigen und nach dem Inhaber fragen, weil ich habe keine Lust auf irgendeinen Ärger das war bei ebay kleinanzeigen aber man sieht nichts mehr davon und die Karte ist massiv unter Wert vk wurden...


    Dein Bruder hat dann Hehlerei betrieben.


    Bevor Du irgendwelche Schritte vornimmst, solltest Du Dich einem Rechtsanwalt anvertrauen. Das kostet aber Geld. Unter 80 Euro wird der keine Beratung durchführen. Es sei denn, Du hast Anspruch auf eine Beihilfe. Dabei wird Dir der Rechtsanwalt aber behilflich sein können.


    An sich sollte vielleicht mit dem neuen Nutzer abgesprochen werden, ob man den Kauf nicht rückabwickeln kann. Deinem Bruder würde ich wohl mal kräftig die Meinung geigen. Aber gerade bei solchen Vorfällen, muss ich wohl auch ein gesundes Misstrauen dem Autor gegenüber walten lassen.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • In diesem Fall bleibst du weiterhin Eigentümer der SIM und darfst alles tun, das ein Eigentümer darf. Auch z.B. eine Ersatz-SIM bestellen.


    Der neue Besitzer wird sich dann mit deinem Bruder auseinandersetzen müssen, denn sicher verzichtet er nicht so einfach auf die Karte. Natürlich kann dein Bruder Ärger bekommen, schließlich hat er einen Diebstahl begangen und das Diebesgut anschließend verkauft.


    Insgesamt ist die Frage in einem Juraforum und/oder bei einem Anwalt wohl besser aufgehoben. Die können dir auch sagen, ob du den Diebstahl nicht vielleicht so schnell wie möglich anzeigen solltest, um am Ende nicht als Komplize in einem Betrugsfall darzustehen, wenn du die Karte wieder zurückforderst und der geprellte Käufer oder sein Anwalt vermutet, dass das Ganze vielleicht eine abgekartete Sache von dir und deinem Bruder war.

  • Das beste wird sein sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen und zu versuchen eine gütliche Lösung zu finden.


    Ich kann mir vorstellen, dass der Käufer wenig Chancen hat dich oder deinen Bruder auf "Leistungserbringung" zu verklagen, wenn ihr ihm den Kaufpreis einfach zurück erstattet und du dir seitens BASE eine Ersatzkarte zuschicken lässt.
    Denn eigentlich hätte der Käufer wissen müssen, dass eine nicht umgeschriebene Karte nicht wirklich sein Eigentum sein kann und wenn das in der Kleinanzeige nicht zugesichert wurde, dann hat auch er einen Fehler gemacht, sodass meiner Meinung nach wirklich die beste Lösung für alle ist, dass der Käufer sein Geld zurück bekommt und du deine Karte.

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