BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 2

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    der arme Käufer- was kann er für eure Probleme?


    Und was kann der rechtmäßige Inhaber der Karte dafür ? Rechtlich gesehen kann kein Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erworben werden. Dazu gehören auch gestohlene Sachen. Ich würde mir eine Ersatzkarte zukommen lassen. Der Käufer wird sich dann mit dem Bruder auseinandersetzen dürfen. Im Übrigen würde ich persönlich nicht wollen, dass ein Fremder über eine auf mich registrierte Karte surft. Wir leben in einer verrückten Welt, Brüder bestehlen einen und Menschen laden Kinderpornos herunter. Klar, dass das ein unwahrscheinliches Szenario ist, auszuschließen ist es jedoch nicht. Bevor man, aus welchen Gründen auch immer, Post vom Staatsanwalt bekommt, sollte man sich doch lieber das wiederholen, was einem auch gehört.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    ..., muss ich wohl auch ein gesundes Misstrauen dem Autor gegenüber walten lassen.


    Diese - theoretische - Möglichkeit, daß sich hier jemand danach erkundigt,
    ob und wie er s/einen "Fehl-Verkauf" nachträglich noch "verändern" kann,
    möchte ich jetzt einfach einmal völlig "außen vor" lassen.


    Grundsätzlich aber sollte sich der Autor doch zunächst einmal fragen, was
    er tun würde, wenn es sich nicht um eine Sim-Karte, sondern um bloßes
    Bargeld handeln würde, das ihm von seinem Brüderchen aus der Spardose
    geklaut worden wäre. Würde er es dann wirklich darauf anlegen, das ganze
    über die Strafverfolgungsbehörden zu regeln (was ja in dem geschilderten
    "Fall" unweigerlich geschehen würde, wenn's zu keiner Einigung mit dem
    möglicherweise durchaus "gutgläubigen" Käufer kommen sollte)?


    Alles andere ist ja nur dann zu überlegen, wenn das Verhältnis innerhalb
    dieser Familie schon so "zerrüttet" ist, daß man die Konsequenzen in Kauf
    nimmt, die ein solcher Schritt letztlich bedeutet. Wegen ein paar Hunnis ?

    gratiam prik thai (mit einem i am Ende)

  • Zitat

    Original geschrieben von mokuk
    Bevor man, aus welchen Gründen auch immer, Post vom Staatsanwalt bekommt,
    sollte man sich doch lieber das wiederholen, was einem auch gehört.


    Das Umschreiben auf den Erwerber kann man auch einfacher (und ohne die
    möglichen Konsequenzen bei einem anderen Vorgehen) erzwingen. Das kann
    doch kein Grund sein, den eigenen Bruder in echte Schwierigkeiten zu bringen.

    gratiam prik thai (mit einem i am Ende)

  • Warum geht ihr gleich vom schlechtesten aus.
    Ich würde zunächst Kontakt mit dem Käufer der SIM suchen und versuchen die Angelegenheit unter den 3 beteiligten Personen gütlich zu regeln. Vielleicht ist der Käufer ja einsichtig und stimmt einer Rückabwicklung des Kaufs zu, wenn man ihm klar macht, dass er sie SIM nicht vom eigentlichen Besitzer gekauft hat, das ganze einfach nur dämlich gelaufen ist und es doch nicht angehen kann, dass er aktuell über eine nicht auf ihn selbst gemeldete SIM surft.
    Wenn der Käufer ein normaler nicht streitsüchtiger fairer Mensch ist, wird er der Rückabwicklung zustimmen, solange er durch die ganze Sache keinen finanziellen Schaden hat.


    Ich hätte jedenfalls an der Stelle des Käufers in der Tat keine Lust mit mit Polizei und Staatsanwälten herumzuschlagen und dabei zu riskieren am Ende ohne SIM dazustehen und mein Geld auch nicht wiederzubekommen.


    Klar, kann man auch an einen Sturkopf geraten. Aber das würde ich nicht von Anfang an voraussetzen. Also erstmal versuchen eine gütliche Lösung, ggf. Unter Zuhilfenahme von eBay, zu finden und dann erst familienintern überlegen,.wie man ohne die Kooperation des Käufers die Sache wieder gerade biegen kann. Dann kann es ggf. sinnvoller sein dem Käufer die SIM zu belassen, um keine strafrechtlichen Probleme zu riskieren. Dann aber muss die Karte unbedingt umgeschrieben werden.

  • Wenn ich der Käufer wäre, würde ich für die "Rückabwicklung" und mein Stillhalten einen kräftigen Aufschlag verlangen.
    Sowas kann man ihm auch von sich aus anbieten.


    Edit:
    Im übrigen ist das auch Betrug. Selbst wenn er die Karte nicht "gestohlen" (oder unterschlagen) hat, kann der Bruder nicht über den zugrundeliegenden Vertrag verfügen - und das hat er dem Käufer vorgemacht.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Interessante Story. Ich erinnere mich noch gut an Steakaufeis' Bemühungen vor 10 Monaten, eine solche Karte zu kaufen...


    Wenn ich der Käufer wäre, und irgendjemand käme mit der Bruder-Story, würde ich ihn auslachen und ihm unterstellen, er hätte jetzt einen Käufer der ihm 50 Euro o.ä. mehr bezahlt.


    Und wenn mir als Käufer jemand "droht" und Rückabwicklung verlangt, bekommt mein Vertragspartner (also der Verkäufer) ein Problem, angefangen mit einer Anzeige und anschließend die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Verfolgung der zivilrechtlichen Ansprüche, einschließlich Schadenersatz (z.B. wenn ich eine weitere Karte teurer einkaufen müsste), Übernahme der Anwaltskosten etc. Und freiwillig "rausrücken" würde ich die Karte auch nicht.


    Vielleicht ist es einfacher für alle Beteiligten, der eine Bruder kauft dem anderen einfach eine neue Karte...?

  • Zitat

    Original geschrieben von voodoobaby
    und was hat das ganze mit BASE GO zu tun ? oder übersehe ich da was ?


    Wollte auch gerade vorschlagen das Offtopic mal zu beenden....

    Hamburg, meine Perle ...

  • Zitat

    Original geschrieben von starhints
    Wollte auch gerade vorschlagen das Offtopic mal zu beenden....


    Warum? Zu BaseGo gibt es seit Ewigkeiten nix neues. Oder ist es spannender, wenn wieder jemand die Faxnummer von E+ sucht, er auf dem Klo plötzlich kein LTE mehr hat oder gehört hat, dass am Freitag den 13. endgültig gedrosselt wird...?

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