ZitatOriginal geschrieben von Benjamin911
der arme Käufer- was kann er für eure Probleme?
Und was kann der rechtmäßige Inhaber der Karte dafür ? Rechtlich gesehen kann kein Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erworben werden. Dazu gehören auch gestohlene Sachen. Ich würde mir eine Ersatzkarte zukommen lassen. Der Käufer wird sich dann mit dem Bruder auseinandersetzen dürfen. Im Übrigen würde ich persönlich nicht wollen, dass ein Fremder über eine auf mich registrierte Karte surft. Wir leben in einer verrückten Welt, Brüder bestehlen einen und Menschen laden Kinderpornos herunter. Klar, dass das ein unwahrscheinliches Szenario ist, auszuschließen ist es jedoch nicht. Bevor man, aus welchen Gründen auch immer, Post vom Staatsanwalt bekommt, sollte man sich doch lieber das wiederholen, was einem auch gehört.