Gewerblicher Verkäufer drückt sich um Widerrufsrecht, was tun?

  • Guten Abend,
    folgender Sachverhalt beschäftigt mich gerade, ich bitte um Eure Einschätzung bzw. Tips bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
    Bei Ebay entdeckte ich ein ca. 30 Jahre altes Kleidungsstück mit einem gewissen Sammlerwert für Liebhaber eines gewerblichen Verkäufers mit fast 7000 Bewertungen, der sich auf den Verkauf solcher Artikel spezialisiert hat.
    Ein geringer Mangel wurde in der Artikelbeschreibung angegeben und hätte kein Problem für mich dargestellt (wäre relativ einfach zu beheben gewesen). Der Preis war etwas optimistisch und ich schrieb den Verkäufer unter seiner Händler-Emailadresse an, um einen guten Preis auszuhandeln, was auch gelang. Bezahlt wurde per PayPal an seine Händler-Emailadresse, welche auch in den Kontaktdaten und den Widerrufshinweisen der Ebay-Auktion angegeben war. Das Paket kam, Absender war haargenau die angegebene Händleradresse.
    Leider wies der Artikel einen größeren Mangel auf, der in der Auktion nicht erwähnt wurde und das Teil doch kräftig abwertete. Zum Glück habe ich bei einem Händler gekauft, dachte ich mir und schrieb eine höfliche Email, in der ich dem Verkäufer mitteilte, dass ich vom Kauf zurücktreten werde und um einen Rücksendeaufkleber bat.
    In seiner sehr kurz gehaltenen Antwort gab er mir zu verstehen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Widerrufsrecht handelt.
    Was ist davon zu halten, wie gehe ich jetzt weiter vor. Ich möchte den Artikel definitiv zurückgeben.

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  • Ja, das ist auch meine Auffassung. Auch in meinem Paypal erscheint bei den Transaktionsdetails zu dieser Zahlung "Diese Transaktion wird auf Ihrer Abrechnung aufgeführt als "PAYPAL *******SHOP".
    Wie komme ich dem widerspenstigen Händler jetzt am besten bei? Ich habe geplant, morgen nochmal einen freundlichen Anruf mit ihm zu führen. Wenn das nicht fruchtet würde ich als nächstes einen Paypal-Käuferschutzantrag stellen?

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  • ihr habt den kauf also dann ausserhalb ebay durchgeführt?
    theoretisch könnte er den gegenstand in sein privatvermögen überführt und dann privat verkauft haben - auch unabhängig davon was bei paypal steht.


    mein rechtsempfinden wäre jedoch, dass das allenfalls für dich dann relevant ist, wenn er das in eurem email-verkehr dann irgendwo erwähnt hat. trat er dort ebenfalls als firma XYZ auf, bist du wohl rechtlich auf der sicheren seite und kannst von deinem widerrufsrecht gebrauch machen.


    davon ab denke ich, dass das paypal für dich regeln wird. dazu wirst du jedoch die ware zurücksenden müssen, damit du eine sendungsnummer hast. die portkosten könnten dann noch problematisch werden. aber das ist wohl das kleinere übel.

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Eröffne mal einen Fall bei Ebay...

    Wie denn? Er hat um Ebay rum gekauft.
    Es bleibt ihm nur der Paypal Käuferschutz.
    Was für eine Emailadresse er dir zur Zahlung gibt ist völlig unerheblich.

  • Das Telefonat war, trotz Freundlichkeit meinerseits ein Schuss in den Ofen. Der Verkäufer wusste ganz genau was er da verkauft. Er rückt weder von seiner Darstellung ab, es wäre ein Privatverkauf, noch meinte er, es wäre nötig gewesen, die Mängel näher zu beschreiben. Man hätte ja mit dem Mauszeiger, das Bild vergrößern und die Mängel erkennen können (erahnen trifft es wohl eher).
    Paypal Käuferschutzantrag ist auf den Weg gebracht, ich werde berichten.
    Desweiteren war von Privatverkauf in unserem Email-Kontakt mit keinem Wort die Rede, auch ein Widerruf oder eine Rücknahme wurden nicht ausgeschlossen. Der Herr trat mit seinem vollständigen Namen und ******shop auf.
    Edit: Nach wenigen Minuten erfolgte die Antwort des VK an Paypal. Da isser fix. :mad:

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  • Hat er denn im Mailkontakt auf ebay verwiesen? Vielleicht wäre das ja ein Anhaltspunkt. Wegen der Aussage mit dem anklickbaren Bild!? Oder hat die eMail eine geschäftliche Form, also Impressum oder sowas?

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop Hat er denn im Mailkontakt auf ebay verwiesen?


    Ebay ist hier raus. Es spielt auch keine Rolle, ob zum Geldempfang eine gewerbliche Paypal- Adresse genutzt wurde.


    Zitat

    Original geschrieben von xpop Oder hat die eMail eine geschäftliche Form, also Impressum oder sowas?


    Daran würde ich das Thema privat/gewerblich festmachen: Steht irgendwo ein Gewerbe in der Email- Signatur etc.


    BTW, an den Treaderöffner:
    Um welchen Betrag geht es denn?

  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Man hätte ja mit dem Mauszeiger, das Bild vergrößern und die Mängel erkennen können (erahnen trifft es wohl eher).


    Trotz ihm das doch am Besten durch geschickte Nachfrage nochmal schriftlich ab. Dann hast du einen Verweis zu seiner Auktion, die er als Händler eingestellt hat. ;)


    Falls du die durch vorangegangenen Mailverkehr nicht eh schon hast. Sollte die als Händler eingestellt sein und er nicht anderweitiges im Anschluss kommuniziert hat, ist schwerlich zu halten, das es plötzlich ein Privatverkauf war, da du dich ja an ihn als Händler gewandt hast.

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