Motorola: Reparatur auf Garantie nur für den Erstbesitzer möglich?

  • Kurze Frage, kurze Antwort, da die Webseite Motorola.de nicht viel hergibt und keine Grundsätze oder AGB hinsichtlich der Garantiebedingungen hinterlegt sind:


    Gilt bei Motorola die Garantie nur für Erstkäufer und nur für die Person, die auf der Rechnung eingetragen ist?


    Wenn nein, wie stoße ich eine Garantiereparatur an?


    Danke für eure Erfahrungen bzw. das Nachschauen in euren Unterlagen.


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  • Sollte eine Abtretung der Garantieansprüche in den Garantiebedingungen ausgeschlossen sein (was i.Ü. noch auf seine Rechtswirksamkeit zu prüfen wäre), könntest Du Dich auch vom Erstkäufer bevollmächtigen lassen, seine Garantieansprüche in Deinem Namen geltend zu machen. Die Beauftragung eines BV mit der Geltendmachung von Garantieansprüchen dürfte kaum (wirksam) ausgeschlossen werden können.


    Ich weiß ja nicht, in welchem Verhältnis Du zum Erstkäufer stehst ... ist die Ausstellung einer solchen Vollmacht problemlos möglich, erübrigte sich die Klärung der Frage.



    Ansonsten habe ich am Ende der Bedienungsanleitung eines Moto G folgende Ausführungen zur Garantie gefunden:


    "Motorola Mobility LLC („Motorola“) sichert dem ursprünglichen Käufer („Ihnen“) zu, dass das Mobiltelefon und das zum Lieferumfang dieses Mobiltelefons gehörende Zubehör (die „Produkte“), keinerlei Defekte über einen Zeitraum von 24 Monaten („Garantiezeitraum“) ab dem ursprünglichen Kaufdatum aufweisen. Dies setzt voraus, dass die Produkte für normale Zwecke[Verbraucher/Endbenutzer] („Eingeschränkte Garantie“) verwendet werden. Diese Eingeschränkte Garantie deckt lediglich den Erwerb neuer Produkte von Motorola bzw. einem autorisierten Fachhändler oder Distributor von Motorola-Produkten ab und ist Teil des Lieferumfangs. Diese Eingeschränkte Garantie ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Ansprüche im Rahmen der Eingeschränkten Garantie können nur in dem Land erhoben werden, in dem das Produkt gekauft wurde."


    Übertragbar sind die Garantieansprüche daher wohl nicht.

  • Jp. Sehe ich ähnlich. Danke. Dann gebrauchtes Moto X 2.Gen für mich.

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