Flatrate gekündigt: Vodafone darf nicht 24 Grundgebühren verlangen

  • Die Situation von frueher und heute kann man in dem Fall aber nicht vergleichen.


    Frueher hatten die Kunden meistens Tarife mit so 10-15 Euro Fixkosten, im Gegenzug gab es dann aber 250-350 Euro Subvention und nochmal 100-150 Euro Provision fuer den Haendler. Und wer einen teureren Tarif hatten konnte ja ohne Problem downgraden. Damals haette die Entschaedigung dann eigentlich mindestens 150% der austehenden Grundgebuehr sein müssen.


    Heute kosten aber sogar Tarife ohne Handy wegen der ganzen Flats schnell mal 40 Euro Fixkosten, Subvention oder Provision gibt es oft garnicht mehr, oder bestenfalls noch so 220 Euro zusammen. Da duerfte die Entschaedigung dann eigentlich hoechstens 25% der ausstehenden Grundgebuehr sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das sollte man ganz nüchtern sehen. Der Anbieter hat schließlich entschieden, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag nicht mehr zu erfüllen. Dann kann er vom säumigen Kunden den entstandenen Schaden verlangen. Aber halt auch nur den Schaden. Aufwendungen, die er dadurch erspart, dass er jetzt den Vertrag nicht mehr erfüllen muss, sind abzuziehen. Nur liegen diese wohl nicht bei 50% der Grundgebühren.


    Als erstes muss man ja mal sagen, das der Kunde dem von ihm eingegangenen Vertrag nicht mehr erfüllt hat, mit seiner Unterschrift unter selbigen hat es sich nun mal für 24 Monate Zahlung der Gebühren verpflichtet.
    Die Provider kündigen ja solche Verträge nicht bei ersten Ausbleiben einer Zahlung, sondern dann läuft in der Regel ja erst mal ein Mahnverfahren an. Die Kündigung ist nur der letze Schritt, der mit Sicherheit aber auch negative Folgen für den Kunden hat, der wir nämlich so schnell keinen Vertrag mehr bekommen, bei VF mit Sicherheit garnicht mehr und bei anderen sehr schwer oder nur mit Sicherheitsleistung.


    Davon mal abgesehen, ich halte die 50% für gerechtfertigt.

  • Moin,


    wenn ich Artikel lese , stellt sich mir die Frage, ab welchem Monat die beklagte Kundin die Zahlung verweigert .
    Schon ab dem ersten Monat ?
    Sonst wären es ja keine 24 Monate Forderungsausfall.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von Tetovar
    Goyale


    prinzipiell hast Du Recht. Jedoch ist es für VF in solchen Fällen einfacher, den Kunden los zu werden und die GG für 24 Monate auf einmal zu kassieren ohne eine Gegenleistung dafür bereit stellen zu müssen


    Aber genau das klappt eben nicht: Wenn der Lieferant wegen Zahlungsstörungen nicht liefert, kann er nicht oder nur teilweise kassieren. Er kann nur voll kassieren, wenn er 100% liefert.


    @all:
    Derjenige ist eh wegen Schufa- Negativeintrag (Handyvertrag in Abwicklung) eine Weile aus dem Verkehr gezogen.

  • Warum lassen Sie den Kunden dann nicht in einen günstigeren Tarif wechseln und die Vertragslaufzeit einfach ablaufen. Ging doch früher auch...
    Marketingkosten und andere Aufwendungen sollten doch auch bei kleineren bzw. günstigeren Tarifen gedeckt werden können. Provisionen für Abschlüsse werden auch kaum mehr gezahlt.


    Habe ein ähnliches Problem, werde aber den Vertrag natürlich weiter bezahlen. Bin seit einem Jahr Kunde bei otelo (Allnet L für 25€ monatlich). Leider habe ich nach Umzug kein Netz mehr am neuen Wohnort. Otelo lässt mich aber nicht in einen günstigeren Tarif wechseln (z.B. Allnet Basic XS für ca. 10€ monatlich). Und vollständigkeitshalber ich habe für den Neuabschluss kein Handy oder irgendeine Provision erhalten... Wäre dann im Dual Sim Handy noch einigermaßen nutzbar, Allnet Flat ist einfach übertrieben...


    Dass man sich dann mal überlegt, wie man möglichst günstig aus dem Vertrag rauskommt und dann kommt es meiner Meinung zu solchen Urteilen... Natürlich gibt es auch eine Menge Nichtzahler, die lasse ich jetzt aber mal außen vor!

  • Zitat

    Original geschrieben von iAcer
    Das Problem ist nur, dass man sich als Anbieter nicht wirklich angemessen davor schützen kann.
    Durch Überprüfung der Boni lässt sich schon einiges verhindern, aber halt auch nicht alles.

    Bonität kann sich in der Zukunft jederzeit verändern --> Aussagekraft = 0
    Zudem kann man auch momentane Bonität nicht wirklich prüfen. Die selbst ernannten Auskunfteien manipulieren und sind dementsprechend leicht manpulierbar. Bspw findet sich von meinen derzeit 16 Mobilfunkverträgen nicht einer in der Schufa und die jährliche Anfrage der Creditreform beantworte ich eher 'phantasievoll' :p
    Meine persönlichen Verhältnisse gehen niemanden etwas an - außer meine Geschäftpartner, soweit sie das betrifft.... und die nutzen/brauchen Schufa & Co nicht :top:
    Goyale
    Ob das einen negativen Schufa-Eintrag produziert, ist nicht sicher, da eine gerichtliche Auseinandersetzung dort nicht einfließt. Nur bei Vollstreckung gibt's Punkte-Abzug beim Score. Zahlt die Kundin gemäß Gerichtsurteil fristgerecht passiert gar nix :eek:


    Das Problem ist doch das exzessive Provisionsmodell, wie einige vor mir schon anmerkten (insbesondere bei Vodafone)
    Wer sagt denn, dass die genannte Kundin nicht auch von Provisionsjägern 'über den Tisch gezogen' wurde und deshalb die Zahlung nicht leisten wollte?
    Bei dem, was ich manchmal so in den 'HandySops' mitbekomme, wäre ich vorsichtig mit Vorverurteilungen :apaul:


    Edit:
    Wie FloHecht weiter oben beschreibt, gibt's offensichtlich noch zahlreiche weitere vernünftige Gründe, die einen in eine gerichtliche Auseinandersetzung treiben können. Danke für Deinen Beitrag :top:

  • Re: Flatrate gekündigt: Vodafone darf nicht 24 Grundgebühren verlangen


    Zitat

    Original geschrieben von Temposünder
    Sehr, sehr gut! Kompletter Artikel.


    Was ist daran "Sehr,sehr gut"? :confused:


    Die Beklagte hat sicher einen Eintrag in der Schufa "kassiert" (bzw. in sonstigen WA) und ich frage mich,wie sie jetzt auf einmal 50% der Restsumme von 24 Monaten (= 12 volle Monatsrechnungen) aufbringen soll,wenn sie schon nicht einmal die erste Rechnung begleichen konnte?


    Wenn das mal keinen Folgeeintrag ergibt.


    Man kann die Sachlage zwar so oder so sehen:
    Für mich hat VF hier "gewonnen",weil ihnen sofort 50% der Summe zustehen,die sie unmittelbar auch vollstrecken können,und für die gesamte Laufzeitdauer aber "leistungsfrei" sind.


    Bleibt noch die Eingangsfrage. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium   Goyale
    Ob das einen negativen Schufa-Eintrag produziert, ist nicht sicher, da eine gerichtliche Auseinandersetzung dort nicht einfließt. Nur bei Vollstreckung gibt's Punkte-Abzug beim Score. Zahlt die Kundin gemäß Gerichtsurteil fristgerecht passiert gar nix :eek:


    Was verstehst Du an folgender Aussage auf der Schufa- Internetseite zur Speicherfrist von Einträgen nicht:


    "zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, auch nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung"


    Natürlich geht es nur um unbestrittene Forderungen.


    Nach Deiner Meinung müsste ja alles, was vor Gericht geht, nicht in der Schufa stehen...

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