ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
hier etwas zum Thema:
http://www.anwalt.de/rechtstip…gen-nach-sich_063106.html
demnach liegt die fehlerquote der prüfziffer bei 1%. wäre mir persönlich zu hoch um mich darauf verlassen zu wollen..
auch der verfasser des Artikels (Rechtsanwalt) empfiehlt, sich nicht auf die Prüfziffer zu verlassen.
Die Fehlerquote von 1% ist richtig, bezieht sich aber ausschließlich auf die Prüfziffer, d.h. mit welcher Wahrscheinlichkeit treffe ich zufällig die richtige Prüfziffer. Die liegt natürlich bei 1 von 100, weil es 100 verschiedene Kombinationen der beiden Prüfziffern gibt. Das berücksichtigt noch nicht den konkreten Algorithmus, etwa wie viele Veränderungen ich an der IBAN vornehmen muss, um bei gleichbleibender Prüfziffer wieder ein korrekte IBAN zu erhalten. Außerdem nicht berücksichtigt ist, d.h. dass die IBAN mit Schreibfehler ja auch wieder auf ein gültiges Konto führen muss (BLZ zufällig richtig, Kontonr. zufällig richtig, Prüfziffer in Kontonr. zufällig richtig getroffen). In der Praxis wird die Wahrscheinlichkeit daher deutlich unter 1 % liegen.
Leider ist das im Artikel in Bezug genommene Urteil nicht online verfügbar. Ich würde wetten, dass dort die falsche IBAN nicht unmittelbar mit Prüfziffer eingegeben wurde, sondern aus falscher Kontonummer und BLZ errechnet wurde. Dann hilft die Prüfziffer natürlich nicht.