Hallo,
ja, wie die Überschrift schon sagt: berechtigt der plötzliche Abstieg in die Sozialhilfe (und das wahrscheinlich für länger als ein paar Wochen) eigentlich zur einseitigen Vertragskündigung des Mobilfunkvertrages? Oder kann man wenigstens eine Art "Stilllegung" des Vertrages erbitten? Ein Bekannter von mir ist jetzt in die Situation gekommen, nach Selbständigkeit und Insolvenz kann er nun nur noch Sozialhilfe beziehen, der Mobilfunkvertrag (D2) läuft privat. Hat in solch einem speziellen Fall schon jemand Erfahrungen gemacht oder weiß da jemand genauer Bescheid? Interessant wäre für andere hier sicher auch die Beantwortung der Frage hinsichtlich von Arbeitslosengeld/hilfe...
Ich sage schon einmal danke für die Antworten!