Vertragskündigung wegen Soziahilfe?

  • Hallo,


    ja, wie die Überschrift schon sagt: berechtigt der plötzliche Abstieg in die Sozialhilfe (und das wahrscheinlich für länger als ein paar Wochen) eigentlich zur einseitigen Vertragskündigung des Mobilfunkvertrages? Oder kann man wenigstens eine Art "Stilllegung" des Vertrages erbitten? Ein Bekannter von mir ist jetzt in die Situation gekommen, nach Selbständigkeit und Insolvenz kann er nun nur noch Sozialhilfe beziehen, der Mobilfunkvertrag (D2) läuft privat. Hat in solch einem speziellen Fall schon jemand Erfahrungen gemacht oder weiß da jemand genauer Bescheid? Interessant wäre für andere hier sicher auch die Beantwortung der Frage hinsichtlich von Arbeitslosengeld/hilfe...


    Ich sage schon einmal danke für die Antworten!

    MfG gm

  • Vertrag ist Vertrag. Da ist es egal ob derjenige nun arbeitslos ist oder anderweitig eingeschränkt Geld bekommt.


    Es ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Da hat er grundsätzlich keine Chance rauszukommen.


    Ist bei einem Ratenkauf- oder Kreditvertrag mit festen Raten auch nicht anders.


    Das einzige was er machen kann (obs ein gangbarer Weg ist wage ich zu bezweifeln) den Netzprovider anschreiben und die Situation schildern. Evtl. lassen sich die dann auf eine Minderung oder Stundung des Vertrages ein.


    Glaube ich aber nicht.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Ob man da herauskommt oder nicht, weiss ich nicht. Vermutlich nicht, denn der "Abstieg" berechtigt ja auch nicht, andere Vertragsverhältnisse einseitig aufzulösen. Evtl. wird das aber aus Kulanz gemacht. Aber auch dann wird wohl nur die Karte gekickt und die restlichen Grundgebühren gestundet und monatlich abgestottert. Käme also auf das selbe heraus. Auf Geld werden die so ohne weiteres nicht verzichten.


    Aber: Man sollte sich genau überlegen, ob man diesen Versuch wirklich starten will/muss. Denn, wenn man sich derart offenlegt, kann man auf absehbare Zeit neue Verträge - auch bei anderen Anbietern - abhaken.


    Ich würde zunächst lieber den Vertrag auf einen Tarif mit der niedrigsten GG umzustellen und diesen Vertrag weiterlaufen lassen.


    Und da er sowieso in Insolvenz ist, bekommt er wie gesagt so schnell nix neues. Der laufende Vertrag bliebe ihm aber erhalten, solange die Rechnungen bezahlt werden. Ist der auch noch weg, dann heißt es Prepaid für einige Jahre - oder über Bekannte einen Vertrag bekommen.

  • In diesem Fall würde ich nicht dieses Forum befragen, sondern mich SCHRIFTLICH, mit der Schilderung des Sachverhalts, an meinen Anbieter/Provider wenden.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    In diesem Fall würde ich nicht dieses Forum befragen, sondern mich SCHRIFTLICH, mit der Schilderung des Sachverhalts, an meinen Anbieter/Provider wenden.


    Am besten so wie es ganymed geschrieben hat, direkt an den Anbieter wenden (schriftlich). Kommt immer darauf an wie kulant der Anbieter ist.
    Es gibt wirklich anbieter die wg. sozialer Belange den Vertrag kündigen.


    Gruß Ben

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    In diesem Fall würde ich nicht dieses Forum befragen, sondern mich SCHRIFTLICH, mit der Schilderung des Sachverhalts, an meinen Anbieter/Provider wenden.



    Hallo,


    dem kann ich mich nur anschließen.
    Eine generelle Antwort kann man darauf nicht geben. Denn die Netzbetreiber und Service Provider handhaben solche Fälle individuell.
    Wenn er ein guter Kunde ist, also mit entsprechendem Umsatz, möchte man diesen Kunden auch gerne behalten. Dann kann ich mir schon vorstellen dass man auf eine gute Lösung kommt. Bei einem Kunden der nur wenig Umsatz macht könnte es schon anders ausschauen.

  • Du (bzw. der Betroffene) kannst auch versuchen den Vertrag auf jemand anders zu überschreiben. Das ist eigentlich problemlos möglich. Man muß ein entsprechendes forumlar ausfüllen, und der neue Vertragsinhaber muß seine Identität (personalausweis) und die Kontodaten angeben.
    Damit ist er aus dem Vertrag raus, und der Neukunde muß eben jetzt die Gebühren übernehmen, und darf natürlich dann auch Telefonieren.


    Meiner Meinung nach, der beste Weg in so einem Fall.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Der Haken daran ist, nachdem man sich gemeldet hat gibt es kein Zurück mehr. Daher finde ich es sinnvoll, erstmal nachzufragen, wie der entsprechende Anbieter dies handhabt. Wird sich ja hoffentlich einer von Vodafone dazu äußern können.


    Wenn die Karte erstmal abgeklemmt ist, läßt sich das nämlich nicht mehr ändern.


    Manchmal ist es besser, sich erst zu erkundigen und dann erst ins Rampenlicht zu treten.

  • ...aber man kann den Gedanken hier zumindest doch mal durchspielen.


    Nehmen wir an, der Bekannte wird über einen längeren Zeitraum Sozialhilfeempfänger (Alter und Grund sind hier für den Mobilfunkanbieter sicherlich nicht unwichtig), dann wird er seine Mobilfunkrechnung nicht mehr bezahlen können. Auf nichtbezahlte Rechnungen erfolgen (neben der Sperrung des Anschlusses für abgehende Gespräche) Mahnungen, ggf. die Weitergabe an ein Inkasso-Unternehmen und schließlich Mahnbescheid/Klageverfahren etc.


    Nur: Ist der Bekannte dann noch immer (und für eine weitere, längere Zeit) Sozialhilfeempfänger, kann sich der Mobilfunkanbieter seinen teuer erstrittenen Titel an die Wand hängen. Sozialhilfeempfänger liegen regelmäßig unterhalb aller Pfändungsgrenzen.


    Ob der Mobilfunkanbieter gleichwohl diesen Weg geht oder sich auf eine Aufhebung des Vertrags einlässt, hängt (neben der Geschäftspolitik des Anbieters allgemein und der Tagesform des Sachbearbeiters im Besonderen) von zahlreichen Parametern ab. Z.B. davon, wie lange der Vertrag schon läuft, ob mit diesem Vertrag ein teures Handy subventioniert wurde, wie das Telefonierverhalten des Kunden bisher war, wie alt der Kunde ist, ob damit zu rechnen ist, dass man bei ihm noch etwas "holen" kann etc.


    Erfahrungswert für alle, die jetzt (oder schon vorher) auf ganz schlaue Gedanken gekommen sind: Das Vortäuschen der dauernden Zahlungsunfähigkeit bzw. des Sozialhilfefalls dürfte kaum zur erfolgreichen Vertragsaufhebung führen. Dieser Zug ist lange abgefahren. Der aus einem solchen Versuch herrührende Ärger verbunden mit den Kosten (Mahnungen, Rücklastschriften etc.) dürfte den Nutzwert eines Versuchs deutlich übersteigen.


    Gruß.


    Ck

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