5s Problem / Gewährleistung

  • Hallo zusammen,


    eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum.


    Ich habe ein iphone 5s aus Oktober ´13. Seit gestern funktioniert der Fingerabdruckscanner nicht mehr.
    Zurückgesetzt etc. alles bereits versucht. Apple Support sagt Pech gehabt, keine Garantie mehr, wende dich an deinen Anbieter.
    Anbieter sagt Pecht gehabt, Gewährleistung greift hier nicht, weil der Fehler bereits von Anfang an hätte bestehen müssen.
    Sagt die Gewährleistung nicht aus, dass ich als Kunde 2 Jahre Anspruch auf ein funktionierendes Gerät habe?
    Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

    ~done~

  • Google mal Gewaehrleistung und Garantie.


    Bei der Gewaehrleistung kann der Verkaeufer fordern, dass du ab 6 Monaten nach dem Kauf den Nachweis erbringst, dass der Fehler bereits bei Uebergabe an dich bestand.
    Das ist in der Praxis schwierig. Wenn der Verkaufer nicht kulant ist, ist Gewaehrleistung nicht viel wert.


    Also: Auf eigenes Risiko Gutachter beauftragen oder Pech gehabt.

  • Wie immer in diesem Fall:


    Apple Care abschliessen oder einfach direkt bei Apple.de (com/de) kaufen. Dann hätte der TE das Problem nicht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: 5s Problem / Gewährleistung



    Höchstens mal einen Termin in einem Apple Store an der Genius Bar machen und auf die Tränendrüse drücken. Am Telefon sind die meist etwas härter als im persönlichen Gespräch. Zumal die Garantie ja "erst" vier Wochen drüber ist. Oder evtl. fast acht. Das kann ich natürlich nicht genau sagen ;)

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  • Re: 5s Problem / Gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von NoNick


    Anbieter sagt Pecht gehabt, Gewährleistung greift hier nicht, weil der Fehler bereits von Anfang an hätte bestehen müssen.
    Sagt die Gewährleistung nicht aus, dass ich als Kunde 2 Jahre Anspruch auf ein funktionierendes Gerät habe?


    1)Dies sagt eben die "Gewährleistung" nicht aus.
    2)Selbstverständlich kannst du den Beweis antreten,dass der Fehler schon beim Gefahrübergang vorhanden war.
    Allerdings wird dir das nicht gelingen und das ist eben die Tücke daran.


    Was sagt den der Handyladen des Vertrauens,was die Reperatur/Austausch kosten würde (falls überhaupt möglich)?

  • Ich war der (falschen) Meinung, dass die Gewährleistung besagt ich hätte 2 Jahre Anrecht auf ein funktionierendes Gerät, nur eben mit Beweislastumkehr.
    Da dem nicht so ist und der Händler, in dem fall o2, nur gewährleistet das Gerät ohne Fehler übergeben zu haben, habe ich leider das nachsehen.
    Garantie ist 5 Wochen drüber.
    Ein Reparatur von Touch ID ist nicht möglich, das Gerät müsste komplett getauscht werden - was Apple eben ablehnnt.


    Klassischer Fall von Pech gehabt.... :(

    ~done~

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