gibt es in den neuen AGBs die seit März 2014 gelten und für Fest sowie Mobilfunk gültig sind keinen Punkt mehr,wo die Telekom einem den Vertrag fristlos kündigen kann wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden ändern z.b. (Schufaeinträge,oder bei anderen Auskunfteien ins negative verändern) ?
oder habe ich diesen überlesen?
das wenn man im Zahlungsrückstand ( 2 Monate) ist,die Telekom dann kündigen darf ist klar.