Vielleicht auch wichtig:
Lag es bei A im Briefkasten oder hat A bei der Entgegennahme etwas unterschreiben müssen?
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Vielleicht auch wichtig:
Lag es bei A im Briefkasten oder hat A bei der Entgegennahme etwas unterschreiben müssen?
Imho ist zwar kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, aber das Gerät darf man nicht einfach so nutzen als wäre es eigenes Eigentum. Das halte ich im Zweifel für arg problematisch.
Richtig wäre, die Sendung aufzubewahren und auf die Rechnung/Mahnung zu antworten, dass man das nicht bestellt hat und es möge abgeholt werden.
Stellt euch nur mal vor. Irgendjemand bestellt auf euren Namen etwas bei Amazon und amazon liefert es euch. Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass amazon "nichts" unternehmen wird, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird und Amazon das Gerät nicht zurück bekommt...
Selbiges auch wenn man selbst bestellt und dann vorgibt nicht bestellt zu haben...
ZitatOriginal geschrieben von TBCMagic
Lag es bei A im Briefkasten oder hat A bei der Entgegennahme etwas unterschreiben müssen?
Es wurde mit Unterschrift bei Warenübergabe, zugestellt.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
Imho ist zwar kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, aber das Gerät darf man nicht einfach so nutzen als wäre es eigenes Eigentum. Das halte ich im Zweifel für arg problematisch.
Richtig wäre, die Sendung aufzubewahren und auf die Rechnung/Mahnung zu antworten, dass man das nicht bestellt hat und es möge abgeholt werden.
Stellt euch nur mal vor. Irgendjemand bestellt auf euren Namen etwas bei Amazon und amazon liefert es euch. Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass amazon "nichts" unternehmen wird, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird und Amazon das Gerät nicht zurück bekommt...
Selbiges auch wenn man selbst bestellt und dann vorgibt nicht bestellt zu haben...
Ich halte es für am sinnvollsten hier tatsächlich erstmal die Füße stillzuhalten und "nichts" zu machen. D.h. auch bloß nicht bei C anzurufen oder nachzubohren. (Das ist aber nur rein subjektiv...!)
Hier übrigens noch zwei weitere Fundstellen aus dem Internet:
http://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html
http://www.helduser.de/service…tellt-und-trotzdem-zahlen
Man wird wohl nicht drum herumkommen einen Fachanwalt für Verbraucherrecht zu Rate zu ziehen.
Re: Produkt zugesandt bekommen, ohne dass es bestellt wurde. Was nun?
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Eine Person (A) bekommt von einem Unternehmen/Hersteller/Händler (B) ein Produkt (C) zugesendet; (...)
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Es handelte sich um Preisausschreiben, bei denen auch andere Gewinne ausgelobt wurden. (Ich hatte ähnliches auch schon vermutet... :D)
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Name ist korrekt - gibt es übrigens nur ein einziges Mal weltweit (eigene Recherche).
Straße ist falsch geschrieben, und zwar im übrigen so, wie A sie nie schreiben würde.
- Sind denn nun dier Fakten klar? Ist also zweifelsfrei klar, dass es einen Zusammenhang zu einem Preisausschreiben gab?
- Von wem stammt denn nun das Paket? "Hersteller"? Ausrichter des Preisausschreibens?
- Wie waren denn da die Bedingungen bei der Teilnahme am Preisausschreiben? Was exakt konnte man gewinnen? Zu was wurde da zugestimmt? Unterschrieben?
- Auf welche Weise wurde der Absender denn beim Preisausschreiben angegeben? Welche Daten?
Wenn er mit dem Gerät zufrieden ist, dann soll er es bezahlen, vor allem wenn es so einen hohen Rabatt gibt.
Durch die Nutzung kann sehr wohle in Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Wenn man etwas unverlangt zugesendet bekommt, muss man es nicht zahlen. Das ist so weit richtig. Jedoch heißt das nicht, dass ich es auch nutzen darf. Ich muss es für den Eigentümer (Händler/Hersteller) aufbewahren.
Keiner hat etwas zu verschenken.
Ich vermute, dass "Preisausschreiben" ist eine verkappte Bauernfängerei. Ein Produkt wird zu einem deutlich überteuerten UVP beworben, und an die im Preisausschreiben angegebene Adresse geschickt. Dann die Rechnung, die der ein oder andere bezahlen dürfte ("40% unter Neupreis -> Gier frisst Hirn").
Wer nicht bezahlt, erhält 2...3 Mahnungen, und anschließend - wenn der "Kunde" nicht bezahlt, wird das Gerät wieder abgeholt. Ggf. wird dem "Kunden" noch eine Abnutzungsgebühr in Rechnung gestellt. Diejenigen, die sowas machen, kennen sich mit den Gesetzen einigermaßen aus und es reicht, um den ein oder anderen zu verunsichern.
Das ganze bleibt aber Kaffeesatzleserei, wenn der TE nicht weitere Informationen liefert, z.B. Art des Preisausschreibens, Firmenname, Produkt ("Gewinn") etc. Ich denke auch, diese Infos ist man dem Forum schuldig, wenn man dessen Wissen nutzen möchte...
Gruß Jörg
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
A ist mit dem Produkt sehr zufrieden und denkt daher nicht daran es zu entsorgen, zu veräußern o.ä.
Die Nutzung des Dinges, ohne zu bezahlen, geht rechtlich nicht.
Entweder Info an den Absender, dass er das nicht bestellte Ding durch einen Botendienst abholen soll (der Beglückte muss nicht selber zur Post fahren), oder Ding 1 Jahr in die Ecke stellen, und warten was passiert...
Zusammengefasste Auflösung nach Konsultation eines Fachanwaltes:
A darf C benutzen, wie es ihm beliebt. A muss B auch nicht informieren. Es greift der genannte Paragraph aus dem BGB - die Ware wurde ohne Bestellung geliefert, wodurch B seine Ansprüche an dem Artikel aufgegeben hat.
Was A nun unternimmt, weiß ich nicht. Werde aber ggf. die Info nachreichen, wie die Sache weitergegangen ist. :cool:
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