Produkt zugesandt bekommen, ohne dass es bestellt wurde. Was nun?

  • Hallo zusammen!


    Vielleicht kann ich in diesem Fall aus dem Freundeskreis Hilfe von Euch bekommen, gern natürlich gleich unter Erwähnung der rechtlichen Hintergründe.


    Folgendes Szenario:
    Eine Person (A) bekommt von einem Unternehmen/Hersteller/Händler (B) ein Produkt (C) zugesendet; eine entsprechende Bestellung hierfür wurde nicht platziert. Produktwert, d.h. üblicher Marktwert, 300€. Der Paketsendung selbst liegen weder Lieferschein noch Rechnung bei.
    A ist Verbraucher und kein Unternehmer.


    A hat an ein paar Gewinnspielen teilgenommen, in denen es gerade diesen Artikel zu gewinnen gab, und freut sich über seinen Gewinn.


    Ein paar Tage später findet A im Briefkasten eine Rechnung für das Produkt C vor. Es wird ein ungewöhnlich hoher Rabatt von gut 40% eingeräumt, der unüblich für diesen Hersteller (hochwertige Unterhaltungselektronik) bzw. dieses Produkt ist, zumal dieses erst seit ca. 8 Wochen im Markt ist.


    §241a (1) BGB besagt folgendes:


    Zitat

    Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.


    Es gibt zahlreiche Fundstellen im Internet zu ähnlichen Fällen, siehe u.a. hier:


    http://www.verbraucherzentrale…/Unbestellte-Ware-was-tun


    http://www.recht-finanzen.de/c…stellte-zusendung-was-tun


    http://www.nutriviva.com/belie…tellte-warenzusendung.htm


    http://www.anwaltseiten24.de/r…-nicht-zur-bezahlung.html


    http://www.rechtsanwalt-eilenb…sten/unbestellteWaren.php


    Ich habe A geraten erst einmal das Produkt weiterhin zu nutzen – "damals" :D in der Ausbildung (kaufmännischer Beruf) habe ich gelernt, dass ein Verbraucher ein unaufgefordert zugesandtes Produkt nicht bezahlen oder zurücksenden muss. Seinerzeit hatten wir das Beispiel anhand der alljährlich zugesandten Weihnachtskarten in der Berufsschule durchgekaut, denen freundlicherweise immer gleich ein Überweisungsträger beiliegt. ;)


    Wie verhält es sich nun rechtlich?
    Kann B gegenüber A jedwede Forderungen geltend machen? Der Artikel C wurde, wie beschrieben, inzwischen genutzt.


    Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen! :top:


    Danke und viele Grüße


    Tobias

  • Kurz und knapp und moralisch nicht zu beanstanden:


    Er bezahlt es oder schickt es zurück, wenn das Porto von Unternehmen bezahlt wird.


    Zum Rest:


    Da fehlen noch ein paar Details, um eine zuverlässige Aussage zu treffen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat:


    Zitat

    A hat an ein paar Gewinnspielen teilgenommen, in denen es gerade diesen Artikel zu gewinnen gab, und freut sich über seinen Gewinn.



    AGB? Teilnahmebedingungen? Vergünstigter Kauf, wenn kein Gewinn?


    Zudem: Die Rechnung ist ja verschickt worden; ging diese an den richtigen Namen und die richtige Adresse?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    AGB? Teilnahmebedingungen? Vergünstigter Kauf, wenn kein Gewinn?


    Die rückseitig auf der Rechnung aufgedruckten AGB beziehen sich vollumfänglich auf Unternehmer als Abnehmer.


    Es handelte sich um Preisausschreiben, bei denen auch andere Gewinne ausgelobt wurden. (Ich hatte ähnliches auch schon vermutet... :D)


    Zitat

    Zudem: Die Rechnung ist ja verschickt worden; ging diese an den richtigen Namen und die richtige Adresse?


    Name ist korrekt - gibt es übrigens nur ein einziges Mal weltweit (eigene Recherche).
    Straße ist falsch geschrieben, und zwar im übrigen so, wie A sie nie schreiben würde.

  • Behalten oder wegschmeissen bzw. heimlich verkaufen<g>, denn Besitz und Eigentum sind in dem Fall zwei paar Schuhe. Natürlich nur,wenn nichts bestellt wurde. Auf keine Fall antworten oder irgend etwa zustimmen, sonst entsteht im Nachhinein ein Kaufvertrag. Bei so Leuten auf einen Prozess ankommen lassen, da passiert nie was...wie auch ;-)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Behalten oder wegschmeissen bzw. heimlich verkaufen<g>, denn Besitz und Eigentum sind in dem Fall zwei paar Schuhe. Natürlich nur,wenn nichts bestellt wurde. Auf keine Fall antworten oder irgend etwa zustimmen, sonst entsteht im Nachhinein ein Kaufvertrag. Bei so Leuten auf einen Prozess ankommen lassen, da passiert nie was...wie auch ;-)


    :top:
    Genau meine Haltung dazu...


    Der Streitwert liegt hier bei gut 200€. Dafür dürfte wohl keinem in dem hart umkämpften Feld der Unterhaltungselektronik tätigen Konzern an einem Rechtstreit gelegen sein.

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