Probleme mit Küchenschränken und wsl. Vermieter

  • handyman: die Küche ist nun 2 Jahre und 3 Monate alt. Von "Abrocken" kann keine Rede sein, eher sehe ich das als Sachmangel von Ikea an. Eine Rechnung dazu wird es aber wohl nicht mehr geben. der Vormieter, der die Küche installiert hat, hat diese nicht mehr.


    Zur Küche steht im Mietvertrag rein garnichts. Das wir Mängel anzeigen müssen schon. Das haben wir versäumt und nehmen das auch auf unsere Kappe.

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanefire
      handyman: die Küche ist nun 2 Jahre und 3 Monate alt. Von "Abrocken" kann keine Rede sein, eher sehe ich das als Sachmangel von Ikea an. Eine Rechnung dazu wird es aber wohl nicht mehr geben. der Vormieter, der die Küche installiert hat, hat diese nicht mehr.


    Das ist auch wieder eine neue Info. ;)
    Ist die Küche durch Bestand oder durch Abstand in das Eigentum des Vermieters gelangt?
    Oder wurde sie wohlmöglich im Auftrag erworben?


    Ansonsten hat dir mostwanted den momentan richtigen Tipp gegeben (am besten per Brief mit Rückschein),


    Vielleicht kannst du mal ein paar Bilder vom Schaden posten.

  • Was im Mietvertrag steht ist auch nicht unwichtig. Ich vermiete die Küche mit und nehme dafür eine Pauschale i.H.v. 50€ pro Monat. Kaution des Mieters bleibt unberührt und bezieht sich nur auf die Kaltmiete. Daher nochmals die Frage: Was steht zu der Küche im Mietvertrag?

  • handyman: Bestand ? Abstand? Die Küche hat der Vormieter installiert. Er hat allerdings nur ca. 4 Monate in der Wohnung gelebt und die Küche nach seinen Aussagen für 2000 € an den Vermieter verkauft.


    Bilder vom Schaden mache ich gerne morgen wenn es hell ist ;)


    Dr.Beer:
    §5 Abs. 3 : "Neben der Miete werden die Betriebskosten gem. §2 der Verteilungsschlüssel
    Betriebskostenverordnung erhoben, insbesondere für


    Küche Summe X


    §33 Sonstige Vereinbarungen: "....In der Wohnung ist eine Einbauküche ( incl.
    Herd, Mikrowelle, Spülmaschine, Waschmaschine und Kühlschrank) eingebaut und ist Eigentum des Vermieters. Die Mieter verpflichten sich sorgfältig mit dem Ihnen Uberlassenen umzugehen. ..."


    Mehr steht da zur Küche nicht drin.


    mostwanted: das mache ich wohl auch.

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Ansonsten hat dir mostwanted den momentan richtigen Tipp gegeben (am besten per Brief mit Rückschein),

    Rückschein ist nicht erforderlich, ein EinwurfEinschreiben tut es auch. Ein Beweis was in den Brief ist und ob der Vermieter ihn auch gelesen und verstanden hat bringt keiner von beiden, aber das der Brief in Zugriffsbereich des Vermieters gelangt ist, bringt auch das EinwurfEinschreiben.* Hat auch den Vorteil, dass der Empfänger die Annahme des Briefes nicht verweigern kann und dieser dann zurück kommt! (Eigene schlechte Erfahrung mit meinem Vermieter)


    *[small]Dieser Tipp wurde mal bei der Sendung "Hier ab Vier" des MDR in Sachen Mietrecht von Gilbert Häfner (damals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, jetzt Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium der Justiz) gegeben.[/small]

  • Vorteil des nicht-verweigern-könnens :
    a) ist das verweigern mW auch bei einem einwurf-einschreiben wie bei jedem gewöhnlichen brief möglich
    b) mag so eine verweigerung unerfreulich sein, hat aber den vorteil, daß man damit unzweideutig gewissheit erhält, wes geistes kind der empfänger ist
    c) dann gäb's eben noch den zustellungsauftrag per gerichtsvollzieher (mW um die zehn sch...euros), der den vorteil hätte, daß sowohl der briefinhalt als auch der zugang bewiesen ist und der empfang nicht verweigert werden kann.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • @kanifire:


    Der §33 ist hinsichtlich der Mietsache "Küche" eindeutig.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Timba69: Ich bin mit der Küche sorgfältig umgegangen. Ich kann doch ganz bestimmt nichts dafür, das diese billigen Ikea Türbeschichtungen keine 3 Jahre halten...Die Schränke wurden immer sauber gemacht und beim Kochen war grundsätzlich das Fenster auf. Ich gehe davon aus, das selbst mit Abzugshaube diese Fehler entstanden wären.


    PS: Fotos kommen!


    zum Einschreiben: Der Vermieter wohnt 2 Strassen weiter. Unter Zeugen werde ich das dort direkt einwerfen.

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    ...
    c) dann gäb's eben noch den zustellungsauftrag per gerichtsvollzieher (mW um die zehn sch...euros), der den vorteil hätte, daß sowohl der briefinhalt als auch der zugang bewiesen ist und der empfang nicht verweigert werden kann.

    Mit Kanonen auf Spatzen ...


    Zitat

    Original geschrieben von Kanefire
    ...
    zum Einschreiben: Der Vermieter wohnt 2 Strassen weiter. Unter Zeugen werde ich das dort direkt einwerfen.

    :top:

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