Probleme mit Küchenschränken und wsl. Vermieter

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanefire Sprite: Die Küche steht als Kostenfaktor im Mietvertrag in den Betriebskosten. Schwarz auf weiss. Dies scheint wohl nicht rechtens zu sein, interessiert mich aber gerade nicht.


    Wenn Dich das interessieren würde, dann würde bei Dir die interessante Erkenntnis reifen:


    Diejenigen Betriebskosten, welche auf den Mieter umgelegt werden können, sind gesetzlich festgelegt (Betriebskostenverordnung). Eine Küche zählt nicht dazu, so dass Du ab sofort (und rückwirkend für 2 Jahre ?) diese Zahlungen einstellen könntest.


    Mit dieser Erkenntnis hast Du bei den Verhandlungen mit dem Vermieter ein Ass im Ärmel.


    Achtung: Keine Rechtsberatung. Nehme für eine verbindliche Info Rechtsberatung in Anspruch.

  • Kanefire: Deine Privathaftpflichtversicherung sollte eigentlich für den Schaden aufkommen. Also wirst Du so oder so eher nicht darauf sitzenbleiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das ist keine normale abnutzung. auch die billigste ikea-küche schaut nach 3 jahren nicht so aus...

    Ich meine das anders:
    Wenn ich einfach mal annehme dass so eine Küchentür, analog eines Autos, nach 3 Jahren nur noch 50% Wert sein könnte, dann erscheint es für mich so zu sein dass der TE nur die 50% Restwert, nicht aber den Neupreis ersetzen muss (sofern komplett ausgetauscht werden muss, da es ja kein funktionaler sondern nur ein optischer Mangel ist könnte ich mir auch vorstellen dass selbst der Restwert nicht ersetzt werden muss sondern nur eine übermäßige Abnutzung, sagen wir die hälfte des Restwertes = 25% vom Neupreis).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von rob251
      Kanefire: Deine Privathaftpflichtversicherung sollte eigentlich für den Schaden aufkommen. ...


    Das halte ich für so eindeutig nicht.


    Zum einen kommt es auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an, ob Schäden an gemieteten Gegenständen überhaupt versicherte Risiken sind. Hier wird man das Kleingedruckte bemühen müssen.


    Zum anderen stellt sich selbst bei mitversicherten Mietschäden die Frage, ob und ggf. Ausschlüsse für bestimmt Fälle vereinbart sind. Klassischerweise sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung ausgenommen.



    Auch andere Voraussetzungen (wie etwa ein Verschulden des VN, Ausschluss von Allmählichkeitsschäden in älteren Verträgen etc.) wären zu prüfen. Pauschal wird man eine Einstandspflicht der Privathaftpflichtversicherung nicht annehmen können. Ich halte es sogar für wahrscheinlicher, dass die Privathaftpflicht nicht leisten muss. Aber wie schon geschrieben - eine pauschale Antwort ohne Prüfung des Einzelfalls ist nicht möglich.

  • polli...


    ....interessanter Punkt!
    Aber ich als Vermieter hätte wenig Lust dazu, nach gebrauchten Türen für die Küche Umschau zu halten, die keine optischen Beeinträchtigungen aufweisen. Ebenso wollte ich nicht z.B. 50% der Instandsetzungskosten tragen, nur weil der Mieter " irgendwie dafür gesorgt hat", dass die Türen komisch aussehen. Und die Kosten können ja schon ein wenig höher sein, weil passende Türen nicht mehr erhältlich sind. Und nu?

  • Vom Mieter wäre maximal der Zeitwert der Küche (abzüglich Elektrogeräte, die wohl noch in Ordnung sind) zu ersetzen. Wer sich die Preise für Gebrauchtmöbel ansieht, wird feststellen, dass diese schon nach mittlerer Gebrauchszeit gegen Null gehen.


    Wenn Hausrat- (nicht Privathaftpflicht-) Versicherungen den Neuwert ersetzen, hat das andere Gründe.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    schon nach mittlerer Gebrauchszeit gegen Null gehen.

    Genau das ist der Punkt auf den ich eigentlich raus wollte :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Vom Mieter wäre maximal der Zeitwert der Küche (abzüglich Elektrogeräte, die wohl noch in Ordnung sind) zu ersetzen..


    Den er durch die, vermutlich arg irreguläre, Aufnahme der Küche in den Nebenkosten eigentlich auch schon wieder abgegolten hat. :D

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