ZitatOriginal geschrieben von Kanefire Sprite: Die Küche steht als Kostenfaktor im Mietvertrag in den Betriebskosten. Schwarz auf weiss. Dies scheint wohl nicht rechtens zu sein, interessiert mich aber gerade nicht.
Wenn Dich das interessieren würde, dann würde bei Dir die interessante Erkenntnis reifen:
Diejenigen Betriebskosten, welche auf den Mieter umgelegt werden können, sind gesetzlich festgelegt (Betriebskostenverordnung). Eine Küche zählt nicht dazu, so dass Du ab sofort (und rückwirkend für 2 Jahre ?) diese Zahlungen einstellen könntest.
Mit dieser Erkenntnis hast Du bei den Verhandlungen mit dem Vermieter ein Ass im Ärmel.
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