Die Abgabe von Kapazitäten an Drillisch enthält sicher nicht nur ein "wettbewerbserhaltendes Moment", sondern dient als kartellrechtliche Auflage ausschließlich der Marktregulierung. Insofern ist es sehr wohl mit der Regulierung des Festnetzes vergleichbar, auch wenn es unterschiedliche Akteure (BNetzA vs. Kartellamt/Kommission) sind.
Und: Im Festnetz gibt es auch Mitnutzungen von Netzen, die nicht regulierungsgetrieben sind. Das VDSL-Kontingentmodell war eine Idee der Telekom, zu der sie nicht verpflichtet gewesen wäre. Nicht marktbeherrschende Anbieter öffnen ihr Netz für Wettbewerber, obwohl sie dazu ebenfalls nicht verpflichtet wären (Bsp: Congstar schaltet über Netcologne FTTB). Dem gegenüber gehen die vom Regulierer auferlegten Vorleistungspflichten (TAL-Miete, Bitstream auf Einzelanschlussebene) in ihrer Bedeutung zurück.