Ebay Konto vor Jahren gesperrt - Neuanmeldung?

  • Hallo,


    mein Ebay Konto ist vor Jahren gesperrt worden (ich glaube dauerhaft?)
    Grund waren einge Verstösse, von mir unverschuldet - jedoch war mein Unverschulden
    nicht gegenüber Ebay beweisbar.


    Die genauen Gründe zu nennen bzw. zu erklären, würde erstens zu lange dauern
    und zweitens wäre das auch nicht Grund meiner Frage. Von daher bitte keine Nachfragen dazu, danke. :)


    Ich habe also nie mehr die Chance, bei Ebay unter meinem Namen ein Konto zu eröffnen - richtig?


    Das gesperrte Konto würde ich auch garnicht mehr aktiviert haben wollen - da zuletzt (vor Sperrung)
    3 negative Bewertungen dazugekommen sind.

  • Leider haben Sie keine Chance unter Ihrem Namen ein neues Konto zu eröffnen,wenn Sie dauerhaft gesperrt worden sind.

  • Aber es gibt ja immer noch Mutter, Vater, Oma, Opa,....... ;)


    Gruß
    Tommy

  • Würde das auffallen, wenn ich unter meinem Namen wieder ein Konto eröffne?


    Ich meine, ist mein Name auf einer sog. Blacklist etc.?

  • Die Firma ebay hat sich entschlossen, keine Geschäfte mehr mit einer gewissen Person zu machen. Nun fälscht die Person ihren Namen oder erschleicht sich auf andere Weise wieder eine Geschäftsbeziehung zu der Firma, die diese Person nicht mehr haben will. Das sieht schon ziemlich gut aus, finde ich. Da könnte man sich die Finger so richtig mit verbrennen.


    Nebenbei: Dieses Thema gehört ins Internet & Onlinedienste verschoben.

  • gibts da irgendwelche Verjährungsfristen?


    Ich glaube selbst bei Autofahrern verfallen die Punkte für Verstöße irgendwann = wieso sollte man jmd. bei ebay sein Leben lang Vorhaltungen wg. "Jugendsünden" machen?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Weil im Gegensatz zur öffentlichen Verwaltung für Privatunternehmen die Vertragsfreiheit gilt. Wen Ebay sich entschließt, für die nächsten 99 Jahre mit Person XY keine Vertragsbeziehung eingehen zu wollen, ist das völlig legitim.


    Wie das Ebay aber in der Praxis handhabt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde mich einfach ganz normal anmelden und schauen, ob Ebay mich wieder zulässt. Wenn nein, kann man immer noch überlegen als Vertreter der Mutter o.ä. zu handeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Würde das auffallen, wenn ich unter meinem Namen wieder ein Konto eröffne?


    Probiere es doch einfach. Nimm aber eine andere Mailadresse.


    Soll das Konto zum Kaufen oder zum Verkaufen sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Probiere es doch einfach. Nimm aber eine andere Mailadresse.


    Soll das Konto zum Kaufen oder zum Verkaufen sein?

    ....eigentlich hauptsächlich zum Verkaufen.


    Ich weiß nicht, ob ich mich das trauen soll. :o

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