Suche: Tips um Haus vor Einbrechern zu schützen

  • Du meinst Bürger die sich in Bürgerwehren zusammenschliessen ? Ich finde den Gedanken gar nicht mal so abwegig und es wird wohl vielerorts auch schon praktiziert. Wie das im Endeffekt umzusetzen ist, keine Ahnung. Vielleicht ist ein privater Sicherheitsdienst eine bessere Option ?


    Es geht ja weniger um den klassischen Gentleman Einbrecher oder Alkohol/Drogenabhängige wie es in den alten Statistiken weiter oben aufgeführt wird, sondern um Zigeunerbanden aus vorwiegend osteuropäischen Ländern die ziemlich gezielt und gnadenlos ausrauben.


    Mir fallen diese Autos immer öfter auf seit hier eingebrochen wurde, vorwiegend ziemlich abgetakelte Transporter mit rumänischen Nummernschildern. Natürlich wird man auch etwas paranoid, klar, aber ich wette da sitzt nicht in jedem die ehrliche Handwerkerkollonne drin. Die Polizei scheint wohl ziemlich machtlos zu sein, was schon zu denken gibt. Die stehen hier lieber mit Radargeräten rum um die maroden Kassen zu aufzufüllen, so wirkt es zumindestens ..

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    - nur so viel:
    Notwehr gibt's nur im Zusammenhang mit einem Angriff auf Leib und Leben.


    Nein, Notwehr ist in Zusammenhang jedes Rechtsguts möglich, auch Eigentum.

  • Re: Re: Re: Suche: Tips um Haus vor Einbrechern zu schützen


    Es kommt schon sehr auf die Klientel an, gegen die man sich rüsten muss.


    Der Großteil der Wohnungseinbrüche dürfte auf das Konto von gewöhnlichen Gaunern und Tagedieben gehen, die kaum über spezielles Gerät (Elektropick, Schlagschlüssel etc.), geschweige denn scharfe Waffen verfügen. Diese Klientel sucht in aller Regel den Weg des geringsten Widerstands, so dass schon recht einfache Schutzmechanismen Wirksamkeit entfalten.


    Hinzu kommen Trickdiebstähle über die (vom Wohnungsinhaber selbst geöffnete) Haustür, denen in den meisten Fällen ebenfalls mit relativ einfachen Vorsichtsmaßnahmen begegnet werden kann.


    Mit steigender Professionalität "echter" Einbrecher steigt allerdings der Aufwand erforderlicher Schutzmaßnahmen enorm. Hier muss jeder selbst wissen, was er an Wertsachen zu Hause hat. In unserem Falle wüsste ich nicht, was für Profis von wirklichem Interesse sein könnte. Einige (wenige) Wertsachen befinden sich in einem mit dem Gebäude verbundenen Tresor, der ohne viel Lärm nicht zu öffnen oder auszubauen ist - abgesehen davon, dass das magere Ergebnis das Risiko nicht aufwiegen würde.


    Würde ich in einem Haus am Waldrand leben, kämen Dinge von besonderem wirtschaftlichem oder persönlichem Wert in einen Tresor von einer Größenordnung, der ganz sicher über Stunden standhalten würde. Ich weiß nicht wie es heute ist, früher war es jedenfalls so, dass gebrauchte Tresore zuweilen zum (nicht zu unterschätzenden) Schrottwert erhältlich waren, so der Übernehmer nur Ausbau und Abtransport organisierte. :)


    Denn eine Gefahr lauert immer und überall:
    Selbst ein nach Art von Fort Knox geschütztes Haus ist ein leichtes Ziel, wenn nur eine einzige Schwachstelle existiert. Und hier würde ich es mir nicht zutrauen, solche Schwachstelle (für die Profis ein besonderes Auge haben) sicher ausschließen zu können. Und was heute noch keine Schwachstelle ist, kann bereits morgen (unbemerkt) eine sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Nein, Notwehr ist in Zusammenhang jedes Rechtsguts möglich, auch Eigentum.


    Kleines Beispiel:


    Kollege von mir hat neu gebaut, sein Haus ist mit Einbruchmeldeanlage usw. ausgerüstet. Währende der Planungsphase hat er sich noch den Polizeiberater dazu geholt um evtl. Punkt zu berücksichtigen, die er und seine Hausbaufirma nicht beachtet haben.


    Er sagt zu ihnen, wenn jemand im Haus einbricht und die Alarmanlage auslöst, werden alle Rolläden runtergefahren, damit der Einbrecher festgesetzt wird. Der Polizist hat die Hände über Kopf zusammen geschlagen.. Wenns dumm läuft, kann er dafür einen Anzeige wegen Freiheitsberaubung bekommen - soviel zum Thema Notwehr.
    Davon mal abgesehen, das ein Einbrecher, der dann darin festgesetzt wird, alles tun wird, um wieder rauszukommen, sprich der nimmt keine Rücksicht auf nichts und niemanden.

  • Dumm .. und wenn sich er sich beim Ausbruch verletzt gibt es noch eine Schadensersatzklage obendrauf, schlimmstenfalls wegen Berufsunfähigkeit Als Bemessungsgrundlage wird dann der Verdienstausfall des Einbrechers genommen, gemessen am durchschnittlichen, ergaunerten Einkommen


    :apaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Den Einbrecher einsperren ist ja auch keine Notwehr, da hat der Polizist schon Recht.


    Gibt's da nicht einen paragraphen, der JEDEM erlaubt, einen straftäter festzunehmen ?
    Wäre in der festsetzung denn dann nicht eine solche festnahme zu erkennen ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von Boomer64
    Volker Kauder liest hier mit... :D


    " Forderung nach Steuervorteilen: Schutz vor Einbrechern soll sich lohnen."
    ...


    Hmm ... und weil dieser Steuervorteil natürlich gegenfinanziert werden muss, kann man als Folge des verbesserten Einbruchschutzes in der Bevölkerung Sparmaßnahmen bei der Polizei vorantreiben.


    Herzlichen Glückwunsch, Herr Kauder! :rolleyes:

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