Es scheint sich doch mehr und mehr herauszukristallisieren, dass die (unbestrittenen) technischen Probleme mit dem Altgerät nur als Alibi für den Umtausch in ein neues, anderes Modell (welches der Holden dann besser gefällt) herhalten sollen, und dass dafür dann auch noch die Community herangezogen wird, um Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen, wie man so etwas arrangieren kann :flop:
Wandlung Base Problem
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Trotz allem, egal was mancher hier jemanden unterstellen will...
Der letzte Satz von Base war, dass dieses Gerät angeblich fehlerfrei ist und deshalb der Tausch abgelehnt wird.ZitatNach eingehender Prüfung Ihres Anliegens sehen wir die Kriterien für einen Austausch Ihres im August 2014 von uns bezogenen Handys nicht gegeben. Bei den letzten beiden Prüfungen in der Werkstatt konnten keine Fehler festgestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen geschilderten Störungen auch über eine von Ihnen installierte App hervorgerufen werden können. Störungen, die von Apps ausgehen, fallen nicht unter die Regelungen der Gewährleistung.
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Vielen Dank für die Super Resonanz...........
Nocheinmal:
18.10.2014 Email von Base:
"...........Damit wir Ihren Geräteaustausch durchführen können, würden wir gerne von Ihnen wissen, welches NEUGERÄT Sie wünschen und bitten Sie daher um eine kurze Rückmeldung..........."ca, 1 Woche Später
25.10.2014 Email von Base:
"..............sehen wir die Kriterien für einen Austausch Ihres im August 2014 von uns bezogenen Handys nicht gegeben............"Meine frage war :
"Wie kann das sein einmal wird grünes Licht für eine Wandlung stattgegeben und eine Woche Später doch nicht?"Habe nie von Base eine Wandlung gefordert, es wurde mir am Telefon angeboten und, mir wurde erklärt wie ich vorzugehen habe.
Was ich auch tat.....
Wenn ich dazu noch Videos habe die es beweisen welches Defekt das Telefon hat, kann ich doch wohl auf mein recht bestehen oder wird das neuerdings in Deutschland so gehandhabt wie in diesem Forum und nach Vermutungen behandelt?Ist das normal in diesem Forum, das man erst Richtet und dann fragt????????
Wenn das so ist dann entschuldige ich mich dafür irgendjemanden seine Zeit gestohlen zu haben.
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In dem Satz
ZitatOriginal geschrieben von hayak
"...........Damit wir Ihren Geräteaustausch durchführen können, würden wir gerne von Ihnen wissen, welches NEUGERÄT Sie wünschen und bitten Sie daher um eine kurze Rückmeldung..........."
sehe ich keine Zusage für eine Wandlung (die es ja gar nicht mehr gibt, es heißt nun "Rücktritt vom Kaufvertrag"). Die Abfrage des neuen Geräts erfolgte, da dieses dem TE dann geschickt worden wäre, wenn ein Fehler festgestellt worden wäre und die Voraussetzungen gemäß §440 BGB vorhanden wären.Wenn der TE anderer Meinung ist, steht es ihm natürlich offen, zivilrechtliche Schritte gegen den Vertragspartner einzuleiten.
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