Frequenzauktion 2015

  • Zitat

    Original geschrieben von flamesoldier
    Steht doch da (indirekt) : [...]


    98 % LTE-Abdeckung, egal welche Frequenz genutzt wird.

    Das kann nicht sein. Theoretisch könnte ein Bieter ja nur einen Block bei 1800 MHz ersteigern. Damit wird man dann wohl kaum eine solche Netzabdeckung fordern können.


    Ich hab's nachgesehen: Die 98-%-Verpflichtung besteht für die 700 MHz.

    Zitat

    Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98% der Bevölkerung.

    BNetzA


    Klar ist, dass die Versorgung nicht zwingend durch Nutzung dieser Frequenzen erreicht werden muss, aber das stand ja schon im Artikel (bisherige Versorgung wird angerechnet).

  • Ein reiner Wettbewerb ueber den Preis mit der Konsequenze das dann 40-50% der Haushalte nur GSM/EDGE haben ist aber auch nicht gut. :(


    Weil sich dann auch die groesseren Anbieter mit dem Ausbau zurueckhalten.


    Theoretisch koennte sich o2 jetzt ganz au der Auktion zurueckhalten, dann wuerde fur die die Auflage nicht gelten. Weil o2 ja eh schon sieben UMTS2100 Bloecke, sechs LTE2600 Bloecke, zwei LTE800 Bloecke wuerde das ja fuer ein reines Citynetz reichen.


    Weil es ist schon verschwendung wenn ein Anbieter wie o2 LTE800 Frequenzen ersteigert hat und sie dann fast nur in Grossstaedten einsetzt.


    Wer Frequenzen ersteigert sollte sie dann schon ueberall einsetzen, oder sie der Konkurrenz ueberlassen. T-Mobile und Vodafone haetten zuseatzliche LTE800 Kapazitaet schon brauchen koennen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Theoretisch koennte sich o2 jetzt ganz au der Auktion zurueckhalten, dann wuerde fur die die Auflage nicht gelten.

    Ja, das wird interessant, ob sich ein Anbieter bei den 700 MHz vollständig raushält. Für Telefonica wären die 98 % sicher am schwierigsten zu erreichen.

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Weil es ist schon verschwendung wenn ein Anbieter wie o2 LTE800 Frequenzen ersteigert hat und sie dann fast nur in Grossstaedten einsetzt.


    Wer Frequenzen ersteigert sollte sie dann schon ueberall einsetzen, oder sie der Konkurrenz ueberlassen. T-Mobile und Vodafone haetten zuseatzliche LTE800 Kapazitaet schon brauchen koennen.

    1. o2 setzt die Frequenzen nicht nur in Großstädten ein. Der Netzausbau ist ja noch lange nicht beendet.


    2. o2 hat die Auflagen für 800 MHz erfüllt. Ich halte die damaligen Auflagen nach wie vor für sinnvoll (nur ein Anbieter musste pro Gebiet ausbauen, erhielt dann aber auch alle Kunden). Ob Telekom oder Vodafone gerne mehr 800 MHz gehabt hätten, interessiert nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Klar ist, dass die Versorgung nicht zwingend durch Nutzung dieser Frequenzen erreicht werden muss, aber das stand ja schon im Artikel (bisherige Versorgung wird angerechnet).

    Jo, das macht auch Sinn, denn die 700er Frequenzen werden ja auch erst frühestens ab 2018 frei!

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Ein reiner Wettbewerb ueber den Preis mit der Konsequenze das dann 40-50% der Haushalte nur GSM/EDGE haben ist aber auch nicht gut. :(


    Ich denke das sollte jeder Kunde selbst entscheiden dürfen, wieviel einem das olle Handy Wert ist, oder? :D

    Smartphone: Poco X6 Pro 8GB+256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (30GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    Jo, das macht auch Sinn, denn die 700er Frequenzen werden ja auch erst frühestens ab 2018 frei!

    Dann bezweifele ich auch die Angabe "Sommer 2018" im Teltarif-Artikel. Die Versorgungsverpflichtung besteht drei Jahre nach Zuteilung der Frequenzen. Und zugeteilt werden sie ja erst, wenn sie frei sind.

    Zitat

    Die Kammer erwartet, dass bereits ab April 2017 mit dem Betrieb von mobilem Breitband in ausgewählten Regionen begonnen werden kann. Sämtliche finalen Senderstandortumstellungen in Deutschland sollen bis Anfang/Mitte 2019 vollzogen und das 700-MHz-Band somit komplett geräumt sein.

    BNetzA


    Die 98 % müssten dann erst 2022 erreicht werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Dann bezweifele ich auch die Angabe "Sommer 2018" im Teltarif-Artikel. Die Versorgungsverpflichtung besteht drei Jahre nach Zuteilung der Frequenzen. Und zugeteilt werden sie ja erst, wenn sie frei sind. BNetzA


    Die 98 % müssten dann erst 2022 erreicht werden.


    Eben, hab ich mir auch gedacht, man wird ja wohl kaum jetzt schon alle Sender auf 700 MHz Antennen fertig umrüsten und dann 3 Jahre lang die Technik ungenutzt rumstehen haben, bis man sie dann Mitte 2018 endlich mal nutzen darf...

  • Ich habe mich mal überschlägig durch die 200 Seiten der Entscheidung der BNetzA zur Frequenzversteigerung geklickt. Also:


    - Die Versorgungsverpflichtung wird zwar mit den 700-MHz-Frequenzen begründet, die Verpflichtung trifft aber alle Zuteilungsnehmer, auch solche, die keine Blöcke bei 700 MHz erhalten! :eek: Damit ist dann auch klar, dass sich alle Bieter Blöcke bei 700 MHz sichern werden.
    - Die Versorgungsverpflichtung dient der Umsetzung der digitalen Agenda 2014- 2017 zur Erreichung einer (möglichst) flächendeckenden Breitbandversorgung bis 2018.
    - Die Versorgungsverpflichtung ist innerhalb von drei Jahren nach Zuteilung "der Frequenzen" zu erfüllen, also nach Zuteilung irgendwelcher Frequenzen.
    - Die Angabe Sommer 2018 bei Teltarif ist also doch richtig. Gleichzeitig wird eine bundesweite Nutzung der Frequenzen bei 700 MHz auch erst für Mitte 2018 erwartet, die Umstellung alle DTV-T Standorte sogar erst bis 2019.
    - Dass das nicht so recht zusammenpasst, ist offenbar auch der BNetzA klar, auch wenn man so deutlich nicht schreibt (schließlich ist die politische Vorgabe ja Breitband flächendeckend bis 2018 ;)). Es wird daher ausgeführt, dass ein Reißen der Ausbauverpflichtung nicht automatisch zu einem Entzug der Frequenzen führt, sondern die BNetzA Ermessen hat, geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Auflage zu bestimmen, wozu auch eine Fristverlängerung gehören kann.

  • Naja die Flächenversorgung lässt sich ja auch durchaus mit 800 MHz herstellen und später 700 MHz dazuschalten sobald man diese Frequenzen auch nutzen darf. Soo viel besser von den Ausbreitungseigenschaften ist 700 MHz gegenüber 800 MHz nun auch nicht. Aber wozu erteilt man eine Ausbauverpflichtung, wenn hinterher keine wirklichen Konsequenzen bei Nichterfüllung drohen? Da muss es doch irgendwas handfestes geben, was die Anbieter dazu treibt, auch wirklich auszubauen... Einfach nur zu sagen "Du musst das machen, aber wenn nicht ist auch okay" ist wirklich sinnfrei...

  • So ist es ja auch nicht. Aber die Vorschrift zum Entzug der Frequenzen (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 TKG) ist eine "Kann-Vorschrift". Die Behörde muss ihr eingeräumtes Ermessen rechtmäßig ausüben. Ein Entzug sofort nach Ablauf der drei Jahre wäre wohl unrechtmäßig, wenn die zugeteilten Frequenzen, mit denen die Ausbauverpflichtung wesentlich begründet wurde, erst wenige Wochen oder sogar gar nicht vollständig vor Ablauf der drei Jahre zur Verfügung stehen. So ist es halt, wenn die Politik irgendwelche Vorgaben macht (Breitband bis 2018!), aber der Staat es selber nicht auf die Kette kriegt, auch die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Umgekehrt kann aber auch ein Bieter nicht einfach die Verpflichtung ignorieren und auch auf Aufforderung nicht nachbessern. Dann wird die Behörde sicher am Ende des Tages durchgreifen (müssen).

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