ZitatOriginal geschrieben von flamesoldier
Steht doch da (indirekt) : [...]
98 % LTE-Abdeckung, egal welche Frequenz genutzt wird.
Das kann nicht sein. Theoretisch könnte ein Bieter ja nur einen Block bei 1800 MHz ersteigern. Damit wird man dann wohl kaum eine solche Netzabdeckung fordern können.
Ich hab's nachgesehen: Die 98-%-Verpflichtung besteht für die 700 MHz.
ZitatDie Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98% der Bevölkerung.
Klar ist, dass die Versorgung nicht zwingend durch Nutzung dieser Frequenzen erreicht werden muss, aber das stand ja schon im Artikel (bisherige Versorgung wird angerechnet).