ZitatBin ich dann auch ein Querulant, wenn ich bei einem VU mein Auto
- nicht von einem von der gegnerischen Versicherung gestellten Sachverständigen begutachten lassen will?
- es nicht in einer "Vertragswerkstatt" der gegnerischen Versicherung reparieren lassen will?
- mir die ungerechtfertigen Abzüge bei der Schadensberechnung nicht gefallen lassen will?
Nein, das ist ein komplett anderer Sachverhalt. Aber das nun mal dazu.
ZitatNicht anders verhält es sich hier.
Leider falsch. Aber da du es eh seit ungefähr 5 Postings weißt, kann ich mich leider nur den anderen anschliessen: Wenn du die Antworten bereits kennst, was fragst du dann?
ZitatIch will eine effiziente Lösung. Genau gesagt habe ich keinen Bock, x-Stunden Daten zu sichern, zu löschen, und wieder aufzuspielen. Wenn ich meine knappe Freizeit mit Geld bemesse, kann ich davon bald wieder ein neues S5 kaufen. Auch haben wir keine Lust, auf unsere Kosten ein Ersatzgerät für x Wochen zu beschaffen. Es ist mir auch zuwider, mein Eigentum (in diesem Fall nicht ganz zutreffend) aus der Hand zu geben, und mich jeder ernsthafen Nachweismöglichkeit zu begeben, wenn der "Schönrechenverein" über die Stränge schlägt. Die rücken im worst case das Handy nicht mehr raus bzw. nur gegen Zahlung einer Gebühr, wenn man deren Vorschlag nicht akzeptieren will.
Dir ist aber schon klar, dass die Versicherung das Handy nicht zerstört hat? Sondern...?! Aha.