ZitatOriginal geschrieben von gido_gtupid
Welche Verhandlungen? Mein Freundin kann ihre Bekannte unter Fristsetzung zur Zahlung der Reparaturkosten auffordern, und bei Nichtzahlung klagen. Rechtsverfolgungskosten sind dann Verzugsschaden. Das Handy bekommt dann trotzdem nicht der Schönrechnerverein der PHV, sondern im Bestreitensfalle ein vom Gericht bestellter Sachverständiger in die Hände.
Das hat horstie zutreffend dargestellt.
Klar kannst du das machen, sie hat aber jegliche Forderung sofort an die PHV weiterzuleiten und darf keine Forderungen anerkennen. Anderenfalls bekommt sie von der PHV kein Geld und darf privat zahlen.