Hafptlichtschaden Smartphone - Einsenden mit großem Aufwand verbunden

  • Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid
    Danke für den Hinweis. Das ist uns klar und der nächste Punkt, der nervt. Bereits mit dem Fragebogen soll formularmäßig eine endgültige Entscheidung dahingehend getroffen werden, wie mit dem Gerät verfahren wird ohne aber die wichtigsten Parameter zu kennen (ermittelter Zeit- und Restwert).


    Ohne zu wissen was eine Reparatur kostet und wie der Zeitwert aussieht bzw. welchen weg die Versicherung gehen will, kannst du kaum eine endgültige Entscheidung treffen. Musst du übrigens auch nicht.
    Genau so auch auf dem Formular vermerken.

  • Was sagt eigentlich Dein Versicherungsvertreter zu dem Fall? In einer ähnlichen Angelegenheit kam der bei uns ins Haus, half beim Ausfüllen des Fragebogens, und alles war in kurzer Zeit geregelt.


    Welche Gesellschaft ist das bei Dir?


    Gruß Jörg

  • Isch abe gar keinen Versicherungsvertreter (nur Direktversicherungen) ;)


    Die Verursacherin ist sündteuer bei der Allianz versichert (Abschluss vor Ort). Der Kontakt zum Provisionsmenschen ist schon eingeleitet. Auch zu dem fahren wir gerne mit dem Handy hin. Ich meine auch, dass bei solch einer "Premiumpolice" im Ernstfall dieser Mensch mal was tun kann außer Provisionen zu kassieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid


    Die Verursacherin ist sündteuer bei der Allianz versichert (Abschluss vor Ort). Der Kontakt zum Provisionsmenschen ist schon eingeleitet. Auch zu dem fahren wir gerne mit dem Handy hin. Ich meine auch, dass bei solch einer "Premiumpolice" im Ernstfall dieser Mensch mal was tun kann außer Provisionen zu kassieren.


    Der ist im Zweifel kein Gutachter und / oder Sachverständiger. Daher bringt Euch das gar nichts. Auch der würde das Gerät nehmen und entsprechend einsenden.


    Wenn Ihr die Bereitschaft dazu nicht habt: Shit happens. Bleibt Ihr halt auf dem Schaden sitzen. Ihr wollt nicht helfen, also hilft die Versicherung ebenfalls nicht.


    Ihr könntet ja zivilrechtlich gegen die Bekannte vorgehen. Dann zahlt sie aus eigener Tasche, weil ihr nicht mit ihrer Versicherung kooperieren wollt. Ist sicher auch eine Möglichkeit...!

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  • Ich lese hier immer "Mitwirkungspflicht". Die Freundin hat doch überhaupt keine (vertragliche) Beziehung zur PHV und dementsprechend auch keine Mitwirkungspflicht. Sie hat einen Anspruch gegen die Bekannte (und auch nur gegen diese) auf Ersatz des Schadens. Und die Bekannte weiss ja wohl, wie das Handy ausgesehen hat, als es auf den Boden plumpste.


    Freundin könnte sich also selbst überlegen, wie hoch der Schaden wohl ist (gg selbst KVA einholen) und Bekannte verklagen. Im Prozess würde es dann ggf. ein Sachverständigengutachten über den Schaden geben. Nur will das eben meistens keiner. Und wenn man das nicht will, muss man sich eben mit der Versicherung arrangieren (im Volksmund "wasch mich, aber mach mich nicht nass"). Und wenn die verständlicherweise aus Kostengründen nicht für jeden Schaden Gutachter durch die Gegend schicken will, hat man eben ein Problem...


    Im Ergebnis dürfte wohl der Weg über den Versicherungsvertreter tatsächlich der Beste sein. Ansonsten kann der direkte Weg über die Klage auch den Vorteil haben, dass gar nicht erst irgendein "Schadenschönrechner" der Versicherung das Handy in die Hände bekommt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Der ist im Zweifel kein Gutachter und / oder Sachverständiger. Daher bringt Euch das gar nichts. Auch der würde das Gerät nehmen und entsprechend einsenden.


    Wenn Ihr die Bereitschaft dazu nicht habt: Shit happens. Bleibt Ihr halt auf dem Schaden sitzen. Ihr wollt nicht helfen, also hilft die Versicherung ebenfalls nicht.


    Ihr könntet ja zivilrechtlich gegen die Bekannte vorgehen. Dann zahlt sie aus eigener Tasche, weil ihr nicht mit ihrer Versicherung kooperieren wollt. Ist sicher auch eine Möglichkeit...!


    Dem ist nichts hinzuzufügen.


    Es ruft nur Misstrauen hervor, wenn der geschädigte schon vor der Regulierung die Schadenbegutachtung erschwerer will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Ihr könntet ja zivilrechtlich gegen die Bekannte vorgehen. Dann zahlt sie aus eigener Tasche, weil ihr nicht mit ihrer Versicherung kooperieren wollt. Ist sicher auch eine Möglichkeit...!


    Nö. Die Abwehr des Anspruchs übernimmt auch hier die PHV. Am Ende zahlt sie also in jedem Fall (sofern nicht auf hoher See usw.).

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Nö. Die Abwehr des Anspruchs übernimmt auch hier die PHV. Am Ende zahlt sie also in jedem Fall (sofern nicht auf hoher See usw.).


    Das ist doch noch besser.


    Weiterer Vorteil für den TE und seine Holde: Nach Abschluss des Ganzen bekommen sie den Zeitwert des Gerätes erstattet und zusätzlich noch sehr viele freie Wochenenden und Abende. Denn wenn sich das das im Bekannten- und Freundeskreis herumspricht, wird wohl Niemand mehr als Gast vorbeikommen, geschweige denn sie einladen wollen. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Ich lese hier immer "Mitwirkungspflicht". Die Freundin hat doch überhaupt keine (vertragliche) Beziehung zur PHV und dementsprechend auch keine Mitwirkungspflicht. Sie hat einen Anspruch gegen die Bekannte (und auch nur gegen diese) auf Ersatz des Schadens. Und die Bekannte weiss ja wohl, wie das Handy ausgesehen hat, als es auf den Boden plumpste.


    Freundin könnte sich also selbst überlegen, wie hoch der Schaden wohl ist (gg selbst KVA einholen) und Bekannte verklagen. Im Prozess würde es dann ggf. ein Sachverständigengutachten über den Schaden geben. Nur will das eben meistens keiner. Und wenn man das nicht will, muss man sich eben mit der Versicherung arrangieren (im Volksmund "wasch mich, aber mach mich nicht nass"). Und wenn die verständlicherweise aus Kostengründen nicht für jeden Schaden Gutachter durch die Gegend schicken will, hat man eben ein Problem...


    Im Ergebnis dürfte wohl der Weg über den Versicherungsvertreter tatsächlich der Beste sein. Ansonsten kann der direkte Weg über die Klage auch den Vorteil haben, dass gar nicht erst irgendein "Schadenschönrechner" der Versicherung das Handy in die Hände bekommt. ;)


    Die Freundin hat keine Vertragliche Verpflichtung gegenüber der PHV das stimmt, aber die Bekannte hat eine vertragliche Verpflichtung.
    Dies bedeutet, dass wenn die Bekannte das Geld von der PHV haben will, dann muss sie die Verhandlungen der PHV überlassen, welche ggf. auch einen Prozess für die Bekannte führen würde.
    Stichwort Befriedigung begründeter Ansprüche und Abwehrung unberechtigter Ansprüche.
    Für beides ist die PHV nämlich da.

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Die Freundin hat keine Vertragliche Verpflichtung gegenüber der PHV das stimmt, aber die Bekannte hat eine vertragliche Verpflichtung.
    Dies bedeutet, dass wenn die Bekannte das Geld von der PHV haben will, dann muss sie die Verhandlungen der PHV überlassen, welche ggf. auch einen Prozess für die Bekannte führen würde.
    Stichwort Befriedigung begründeter Ansprüche und Abwehrung unberechtigter Ansprüche.
    Für beides ist die PHV nämlich da.


    Welche Verhandlungen? Mein Freundin kann ihre Bekannte unter Fristsetzung zur Zahlung der Reparaturkosten auffordern, und bei Nichtzahlung klagen. Rechtsverfolgungskosten sind dann Verzugsschaden. Das Handy bekommt dann trotzdem nicht der Schönrechnerverein der PHV, sondern im Bestreitensfalle ein vom Gericht bestellter Sachverständiger in die Hände.


    Das hat horstie zutreffend dargestellt.

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