Hi,
das Handy (Galaxy S5 black, neuwertig, simlockfrei) meiner Freundin wurde von einer Bekannten von einer Kommode "gefegt" und ist dabei auf den Fliesenboden gefallen --> Displayglas gesplittert. Soweit funktioniert das Gerät noch, aber eben "Spinnennetzoptik".
Bekannte hat ihrer PHV den Schaden gemeldet. Schadenshergang wurde geschildert, Fotos vom Handy vorglelegt ebenso wie Kaufnachweis.
Nun hat meine Freundin einen Brief eines Dienstleisters der PHV erhalten. Tenor: Meine Freundin sei verpflichtet, das Handy einzuschicken, damit der Schaden überprüft werden kann.
Sie hat nichts zu verbergen, allerdings ist das Einsenden m.E. mit unzumutbarem Aufwand verbunden. So müssten zunächst alle persönlichen Daten gelöscht werden (verständlich, dass niemand sein eingerichtetes und mit allen möglichen sensiblen Daten bestücktes Smartphone aus der Hand gibt und einem Dritten zur Untersuchung überlässt). Mangels Android-Ersatzgerät können die Daten wohl auch nicht vollständig gesichert werden. Ferner soll die Prüfung nach Berichten im Netz bei diesem Dienstleister bis zu 3 Wochen dauern. Es ist kein Smartphone als Ersatzgerät vorhanden. Nur alte GSM-Krücken (nur Telefonie / SMS).
Habt ihr Erfahrungen, wie dieses Problem gelöst werden kann? Es kann gerne ein Sachverständiger kommen und sich das S5 anschauen bzw. würde es in räumlich naher Entfernung auch dorthin gebracht, wenn es unter Beisein meiner Freundin in Augenschein genommen werden kann.
Wir würden dies der Versicherung schildern und die Begutachtung vor Ort anbieten. Der Geschädigte hat sicherlich die Pflicht, Haftungsausfüllung und -umfang nachzuweisen. Ich bin jedoch der Meinung, dass keine Verpflichtung besteht, das Handy auch einzuschicken.