Autobahnschütze mit Handydaten gefasst

  • Hi,


    vielleicht habt ihr von dem Fall des Autobahnschützen gehört, den man mit
    stationärer Kennzeichenerfassung und Handydaten gefasst haben will.


    Mir leuchtet nicht ganz ein, warum man dafür die Kennzeichenerfassung überhaupt gebraucht hat !?


    Angenommen - Autotransporter nimmt zu fester Uhrzeit an Ort A unbeschädigte Ware
    in Empfang und kommt zu fester Uhrzeit an Ort B mit beschädigter Ware an, lässt sich
    doch mit Hilfe seiner Handydaten die Fahrroute / Zeit genau ermitteln.


    Jetzt sammelt man die Daten von den 4 NBs ein, welche Handys zu den entsprechenden Zeitpunkten an den releveanten Sendemasten eingebucht waren.


    Bei jeder der mehr als 700 Taten ergäbe sich eine immer kleiner werde Schnittmenge, mit derer man sicher den Täter hätte ermitteln können. Angeblich konnte man nur an die Adresse kommen, weil er - angeblich - gleichzeitig einen Verkehrsverstoß begangen hatte.


    Jetzt mal angenommen - das Fahrzeug hätte keine GPRS Mautstation an Board gehabt sondern nur ein Handy. Damit wären doch nur Daten bei einem LA Update angefallen - somit hätte man durch das Raster rutschen können oder täusch ich mich ?


    Wird denn bei allen NBs die aktuelle Basisstation gespeichert, sofern man mit einem "always on" Gerät z.B. Smartphone unterwegs ist ?

  • Re: Autobahnschütze mit Handydaten gefasst


    Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    ...
    Angenommen - Autotransporter nimmt zu fester Uhrzeit an Ort A unbeschädigte Ware
    in Empfang und kommt zu fester Uhrzeit an Ort B mit beschädigter Ware an, lässt sich
    doch mit Hilfe seiner Handydaten die Fahrroute / Zeit genau ermitteln.
    ...?


    Hier könnte sich schon die Frage stellen, in wie weit Handydaten des Opfers zur Sachverhaltsermittlung herangezogen werden dürfen.


    Selbst wenn dies zulässig wäre, dann nur unter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes. Will heißen: Der Eingriff in das Intimleben des Opfers (was ein Zugriff auf Telefondaten immer ist) wäre nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt anders nicht (oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten) zu ermitteln ist. Hier war er aber anders zu ermitteln ... eben durch die Maßnahme einer Kennzeichenerfassung.


    Die Auswertung von Telefondaten ist eben ein Grundrechtseingriff (welcher i.Ü. auch alle Gesprächspartner des Überwachten betrifft), der den Charakter einer "ultima ratio" hat - oder zumindest haben sollte.



    Vorstehendes ist aber nur ein in Frage kommender Gesichtspunkt. Auch die Genauigkeit der Positionsbestimmung sollte bei der Kennzeichenüberwachung genauer sein als die nachträgliche Auswertung von Telefondaten. Ich gehe mal davon aus, dass GPS-Daten über den Aufenthalt eines Handys nicht gespeichert werden.



    Was ich damit sagen will:
    Die Antwort auf diese Frage setzt eine Kenntnis von Verfahrensinterna voraus, wie sie etwa in der Verfahrensakte festgehalten werden. Allgemein dürfte sie nicht zu beantworten sein.



    Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    ...
    Wird denn bei allen NBs die aktuelle Basisstation gespeichert, sofern man mit einem "always on" Gerät z.B. Smartphone unterwegs ist ?


    Meines Wissens schon. Von jedem Handynutzer, der ein eingeschaltetes Gerät mitführt, kann m.W. auch im Nachhinein (bis zur Löschung der Daten durch den Provider) ein Bewegungsprofil erstellt werden. Ganz sicher bin ich mir in diesem Punkt aber nicht.


    Eine exakte Antwort auf diese Frage (und vielleicht auch die Speicherung möglicher GPS-Daten) interessiert daher schon zwei. :)

  • Ich möchte es mal bei der technischen Bewertung belassen.


    Wieviele LAs gibt es denn beispielsweise in der Stadt Frankfurt - eine LA soll aus mehreren
    Dutzend Basisstationen bestehen können !?


    Wie schaut es aus mit MVNO ? Werden deren Daten auch gespeichert ? In den Datensätzen
    des HLR des Netzbetreibers sollte ja nix abliegen, das HLR ist im Gegensatz zum VLR nur dem
    MVNO zugeordnet.


    Welche Datensätze werden denn von ausländischen (Reise) Simkartenanbietern angelegt
    bzw. vom deutschen Netzbetreiber gespeichert ?

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