• Sie könnten ja auch einfach die eID des Personalausweises akzeptieren, aber das wäre dem Laden bestimmt zu teuer. Und es komplizierter das Verfahren umso weniger Kunden wickeln das auch ab...

    Viele Grüße
    Martin

  • Hallo!


    Btw:
    Weshalb lässt man sein Geld überhaupt solange bei denen liegen? Zinsen bekommt man ja keine...


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Hallo!


    Btw:
    Weshalb lässt man sein Geld überhaupt solange bei denen liegen? Zinsen bekommt man ja keine...


    Gruß, René


    Guten Abend.


    Ich wollte damals bei ebay Kleinanzeigen CallYa Voucher erwerben. Der Händler wollte dafür UKASH, als er die im Voraus wollte, wollte ich maximal 10 Euro UKASH anzahlen und dann nach Wareneingang die restlichen UKASH Codes geben.


    Der Händler willigte dazu nicht ein. Da mir dies spanisch vorkam, scheiterte der Kauf.


    Dann wollte ich die UKASH hier loswerden, aber dafür wollten man nur 80% bezahlen, was mir zu wenig war.


    Dann wusste ich nicht, was ich damit machen kann bzw. kann man es hier nur für Skype oder betandwin einlösen. Da betandwin aber nicht zurückzahlt und ich Skype nicht so oft für Gespräche nutze, haben die lange rumgelegen. Nun wollte ich die bei Skype einlösen und habe gemerkt, dass die bereits nach 12 Monaten verfallen. :flop:

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  • Nach deutschem Recht eigentlich unzulässig. Ich war bisher der Meinung dass für alles was in DE verkauft wird auch deutsches Recht gilt. Und das wären 3 Jahre. M.E. ist UKASH vergleichbar mit Geschenkgutscheinen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Soweit ich weiß gilt dies nur für Gutscheine, die kein Verfallsdatum haben.

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  • Und soweit ich weiß kann eine Gutscheingültigkeit nur unterhalb der dreijährigen Verjährungsfrist (ab nächsten Neujahr) liegen, wenn es sich entweder um kostenfreie Gutscheine oder um Dienstleistungen handelt. Bei ersteren ist's natürlich beliebig möglich, da kein Gegenwert gezahlt wurde. Bei zweiteren kann's zum Beispiel auf ein Jahr beschränkt werden, bei Zeitüberschreitung ist allerdings der Gutscheinwert abzüglich zuzugestehendem Unternehmensgewinn zu erstatten.


    Ukash ist ja weder kostenfrei, noch eine Dienstleistung, sondern ein Zahlungsmittel, ergo wie gehabt Verfall erst nach der üblichen Verjährungsfrist.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Und soweit ich weiß kann eine Gutscheingültigkeit nur unterhalb der dreijährigen Verjährungsfrist (ab nächsten Neujahr) liegen, wenn es sich entweder um kostenfreie Gutscheine oder um Dienstleistungen handelt. Bei ersteren ist's natürlich beliebig möglich, da kein Gegenwert gezahlt wurde. Bei zweiteren kann's zum Beispiel auf ein Jahr beschränkt werden, bei Zeitüberschreitung ist allerdings der Gutscheinwert abzüglich zuzugestehendem Unternehmensgewinn zu erstatten.


    Ukash ist ja weder kostenfrei, noch eine Dienstleistung, sondern ein Zahlungsmittel, ergo wie gehabt Verfall erst nach der üblichen Verjährungsfrist.


    Danke für Deine Rechtsauffassung. Dann sollte ich das mal prüfen lassen.

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  • Ich hatte noch nie Ucash-Karten ... aber erheben die nicht den Anspruch, schon fast ein Zahlungsmittel zu sein? Jedenfalls hatte ich bisher diesen Eindruck gewonnen. Dann wäre eine Verjährung in den üblichen Fristen natürlich fatal ... man denke nur, Geldscheine würden verjähren.


    Will Ucash tatsächlich am Markt bestehen, werden sie "verfallene" Gutscheine (gegen Bearbeitungsgebühr) auch noch viele Jahre später einlösen müssen. Vor einigen Jahren hatte ich in alten Urlaubsunterlagen einige Amex-Reiseschecks gefunden - gut 10 Jahre alt. Einlösung überhaupt kein Problem. So etwas würde ich auch von Ucash-Karten erwarten, die in meinen Augen nur Sinn machen, wenn man sie auf Vorrat kaufen und bei Bedarf einlösen kann.


    Dass die einzelnen Karten nur eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr haben, könnte Sicherheitsaspekten geschuldet sein. Schon diese Frist halte ich für ärgerlich genug, so dass Ucash aus meinem "Was ich immer mal ausprobieren wollte"-Katalog ersatzlos gestrichen ist. :p



    Die Ukash-FAQ verraten uns:


    "Die Rückerstattung kann innerhalb von 7 Jahren nach Ausstellung eines Codes beantragt werden; es können Gebühren anfallen. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ukash."


    Das geht dann doch irgendwie ... obwohl die Gebühren recht happig sind. Beispiel aus den AGB:


    "8.4.2 Wird der Antrag auf Rückerstattung im Zeitraum von 13 bis 24 Monaten nach der Ausgabe des Coupons gestellt, berechnet Ukash dem Kunden für die Bearbeitung eines Antrags auf Rückerstattung in diesem Zeitraum eine Verwaltungsgebühr von EUR 35,00 pro Coupon für den eine Rückerstattung erfolgen soll. Diese Gebühr ist vor der Entscheidung ob eine Rückerstattung erfolgt zu bezahlen und unabhängig davon ob eine Rückerstattung tatsächlich erfolgt. Erfolgt eine Rückerstattung, so zahlt Ukash dem Kunden den auf dem Coupon gespeicherten Wert auf ein Bankkonto des Kunden aus."


    Meine Herren ... kundenfreundlich geht anders. :rolleyes:

  • UKASH wird zu paysafecard.


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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    UKASH wird zu paysafecard.


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