Vodafone streicht Rabatt nicht nachvollziehbar

  • Hallo allerseits,


    ich habe einen Vodafone-Vertrag mit SOHO-Rabatt.
    Nun habe ich feststellen müssen, dass die Rechnungen höher ausfallen als sonst und habe mich gewundert.
    Daraufhin habe ich dort angerufen und man sagte mir ganz fröhlich, dass man mir den SOHO-Rabatt schon im Januar gestrichen hätte, da ich keinen Selbstständigen-Nachweis erbracht hätte.
    Sie behaupten, sie hätten mir entsprechende SMS im Dezember und Januar geschrieben.


    Ich habe diese SMS allerdings nie bekommen! Ich habe auch SMS vom besagten Dezember auf dem Handy, aber keine, in der das Thema auch nur angesprochen wird.


    Nun habe ich das angesprochen und daraufhin kommt nur der schnöde Kommentar: "Sie haben doch Rechnungsprüfungspflicht" und wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, dann müssen sie eben zahlen - selbst wenn sie unsere SMS nicht bekommen haben.


    Ist dieses Vorgehen bekannt? Was kann ich machen? Reichen zwei SMS tatsächlich, bzw. sind diese überhaupt eine zugelassene Kommunikationsart bei Vertragsfragen?


    Viele Grüße und vielen Dank schonmal

  • Sie haben ja weder eine Aufforderung, noch eine Erinnerung zur Einreichung irgendwelcher Unterlagen zu schicken - auch nicht eine Mitteilung über eine erfolgte Abrechnungsänderung im Zuge der beidseitigen Vereinbarungen (AGB und Vertrag). Ob man einen Rechnungsfehler sofort oder nach 10 Monaten bemerkt ist nicht entscheidend. Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (angefangenes Jahr plus drei volle) kann man jederzeit eine Korrektur verlangen.


    Im konkreten Fall aber könnte man es wohl nur im Rahmen der Kulanz versuchen, also Nachweis einreichen und darauf hinweisen, daß man keine diesbezügliche SMS erhalten hatte.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Sie haben ja weder eine Aufforderung, noch eine Erinnerung zur Einreichung irgendwelcher Unterlagen zu schicken - auch nicht eine Mitteilung über eine erfolgte Abrechnungsänderung im Zuge der beidseitigen Vereinbarungen (AGB und Vertrag).


    Laut der Hotline sind die SMS im System als "abgeschickt" vermerkt, aber ich habe diese weder auf meinem Handy noch je gesehen. Eine Mitteilung zur Änderungen der Bedingungen habe ich auch nicht erhalten!

    Zitat

    Ob man einen Rechnungsfehler sofort oder nach 10 Monaten bemerkt ist nicht entscheidend. Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (angefangenes Jahr plus drei volle) kann man jederzeit eine Korrektur verlangen.


    Im konkreten Fall aber könnte man es wohl nur im Rahmen der Kulanz versuchen, also Nachweis einreichen und darauf hinweisen, daß man keine diesbezügliche SMS erhalten hatte.


    Wieso bin ich hier auf Kulanz angewiesen?
    Erstens habe ich keine SMS bekommen. Zweitens würde mich interessieren, ob Vertragsdinge mal eben via SMS geschickt werden dürfen? Auch eine Mitteilung einer Änderung in der Abrechnung wurde mir nie übersendet!

  • na als du deinen SOHO Rabatt beantragt hast musstest du den Nachweis das du Selbstständig bist entweder vorlegen oder es wurde dir gesagt du musst ihn nachreichen - wenn du das nicht machst können die meiner Meinung nach Problemlos den Rabatt streichen - du bist derjenige welcher die Vereinbarung nicht eingehalten hat.


    (OK, so wie du schreibst könnte man meinen du hättest nie davon gehört dass du deine Selbstständigkeit nachweisen musst - deswegen ist der Tip um Kulanz zu bitten und nun den Nachweis zu erbringen eigentlich ganz gut).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    na als du deinen SOHO Rabatt beantragt hast musstest du den Nachweis das du Selbstständig bist entweder vorlegen oder es wurde dir gesagt du musst ihn nachreichen - wenn du das nicht machst können die meiner Meinung nach Problemlos den Rabatt streichen - du bist derjenige welcher die Vereinbarung nicht eingehalten hat.


    Also mal langsam. Du machst Annahmen die nicht zutreffen.
    Ich habe natürlich meine Selbständigkeit bereits nachgewiesen und habe den Rabatt auch bereits auf mehreren Rechnungen angerechnet bekommen. Nur der Rabatt wurde für mich nicht nachvollziehbar gestrichen. Nach Angaben der Hotline wurde angeblich ein erneuter Nachweis der Selbstständigkeit gefordert und nach nur 2 SMS der Vorteil ohne jegliche weitere Benachrichtigung gestrichen. Diese SMS habe ich aber nie bekommen.


    Ich frage mich nun ob das so rechtens ist. Ob man einfach zwei SMS schreiben kann und dann kommentarlos höhere Rechnungen schreiben darf. Immerhin haben die meine Telefonnummer und könnten mich z.B. problemlos anrufen oder so wie es alle anderen machen, wenn es um Vertragsfragen geht: Einen Brief mit dem Anliegen schreiben.


    Ich bin mir nicht sicher, aber der Händler hatte meine Simkarte auch extrem verspätet geschickt und meine Rufnummer wurde monatelang nicht portiert. Es kann gut sein, dass ich die SIM-Karte zu dem Zeitpunkt noch garnicht eingelegt hatte / bzw. garnicht nutzen konnte - aber das müsste ich nochmal nachprüfen, ob das wirklich der Fall war. Bin ich denn verpflichtet die SIM-Karte abzufragen/zu nutzen, bzw. via SMS erreichbar zu sein?


    Viele Grüße und danke allerseits

  • Der Eingangsbeitrag hinterlässt den Eindruck, daß der Gewerberabatt schonmal aktiv gewesen war, nach einem bestimmtem Zeitraum ein erneutes Nachweiseinreichen - planmäßig - erforderlich wurde und der Vertragspartner zusätzlich zur sowieso bestehenden Nachweispflicht noch entsprechende SMS verschickt hatte. Wie es beim Gewerbe ist, ob es da vielleicht auch noch von der Geschäftsform abhängt, ob wie beim Studententarif jährlich oder so Nachweise geführt werden müssen, das weiß ich nicht. Wenn Rabattstreichung und Neunachweis außerplanmäßig erfolgten, dann könnte man sich oder Vodafone natürlich fragen, ob die SMS als einzige Benachrichtigung ausreichen.


    Grundsätzlich und gesetzlich aber ist auch Vertragsrelevantes an keine bestimmte Form gebunden. Meines Wissens sind's im großen und ganzen nur Immobiliengeschäfte an die Schriftform gebunden. Ansonsten können sich Vertragspartner auf sämtliche Kommunikationsformen wie Brief, Telefonat, Fax, SMS, Email, Gespräch oder sonstwas einigen.


    Sie haben die Änderung ja auch zusätzlich zu den SMS eindeutig und wiederholt kommuniziert, nämlich über die monatlich ausgefertigten Rechnungen. Weder deren Inhalt, noch die resultierenden Rechnungsbeträge zu beachten ist ja kein Fehler des Vertragspartners. Auf dem Wege hätte sich ja schon mit Ablauf des ersten, höheren Rechnungsmonats herausgestellt, daß das was schiefgelaufen ist.


    Wenn du dir sicher bist, daß sie den Rabatt nicht hätten streichen dürfen und du nicht zum erneuten Nachweis verpflichtet bist, dann kannst du eine Korrektur von Rabatteinstellung und zwischenzeitlichen Rechnungen natürlich fordern. Ansonsten würde ich eher den Ball flachhalten und es auf freundlichgeschicktem Weg versuchen. (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Der Eingangsbeitrag hinterlässt den Eindruck, daß der Gewerberabatt schonmal aktiv gewesen war


    Das ist korrekt

    Zitat

    nach einem bestimmtem Zeitraum ein erneutes Nachweiseinreichen - planmäßig - erforderlich wurde und der Vertragspartner zusätzlich zur sowieso bestehenden Nachweispflicht noch entsprechende SMS verschickt hatte.


    Ob das "planmäßig" ist/war weiß ich nicht.

    Zitat

    Wie es beim Gewerbe ist, ob es da vielleicht auch noch von der Geschäftsform abhängt, ob wie beim Studententarif jährlich oder so Nachweise geführt werden müssen, das weiß ich nicht.


    Ich ebenfalls nicht, deswegen habe ich diesen Thread eröffnet um zu erfragen, wie hier die Lage ist. Ich hatte gerade erst im Juli/August meine Selbstständigkeit nachgewiesen und es gab auch keinen Anlass dazu zu vermuten, dass sich dies bald ändert. Aber auch beim Studenten erwartet man doch, dass bei Unterlagen-Bedarf ausreichend nachgehakt wird bevor gehandelt wird. 2 SMS, die nicht beantwortet wurden kommen mir da nicht genug vor.

    Zitat


    Sie haben die Änderung ja auch zusätzlich zu den SMS eindeutig und wiederholt kommuniziert, nämlich über die monatlich ausgefertigten Rechnungen.


    Bei den verworrenen Rechnungen mit sehr vielen wirren Gutschriften, anteiligen Abrechnungen und Abzügen, eine von X verschiedenen Gutschriften zu erkennen, bzw. bis einem das Fehlen dieser Gutschrift auffällt nachdem sie einem Kommentarlos gestrichen wird...
    Dann mache ich das demnächst auch bei meinen Kunden... ich erhöhe denen kommentarlos die Rechnung und verklausuliere es geschickt. Falls sie es mitkriegen, behaupte ich einfach ich hätte SMS geschrieben, in denen ich die Preiserhöhung (oder wahlweise einen Wegfall irgendeiner Vergünstigung) mitgeteilt hätte. Selbst wenn die das erst ein Jahr später mitkriegen würden, dann glaube ich kaum, dass die das dann dabei belassen würden - zu recht.

    Zitat


    Wenn du dir sicher bist, daß sie den Rabatt nicht hätten streichen dürfen und du nicht zum erneuten Nachweis verpflichtet bist, dann kannst du eine Korrektur von Rabatteinstellung und zwischenzeitlichen Rechnungen natürlich fordern. Ansonsten würde ich eher den Ball flachhalten und es auf freundlichgeschicktem Weg versuchen. (-:=


    Wenn ich sicher wäre, dann würde ich hier nicht fragen. Eine Frechheit sondergleichen ist es allemal - die Frage ist bloß ob es rechtlich korrekt ist. Was ist zum Beispiel, wenn ich die Sim-Karte gar nicht nutze und somit gar keine SMS empfangen kann etc.? Es kommt mir halt irgendwie nicht richtig vor. Ich meine ich habe selbst Kunden und bin auch selbst Kunde bei diversen Firmen, aber sowas ist mir einfach noch nicht untergekommen. Nur leider habe ich nicht das juristische Wissen um diesen Fall hier zu beurteilen.

  • Zitat

    Original geschrieben von christian-09
    Vodafone sind mit Abstand die größten Verbrecher!


    dem kann man nur zustimmen!


    nicht ganz, o2 kann da fast mithalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von mußik
    Ich habe natürlich meine Selbständigkeit bereits nachgewiesen und habe den Rabatt auch bereits auf mehreren Rechnungen angerechnet bekommen.


    Wem genau hast Du denn wann und wie Deine Selbständigkeit nachgewiesen?

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