Darf jeder Bürger im Internet zu Spenden für sich selbst aufrufen?

  • Wenn der Blog kein Impressum hat, abmahnen lassen. Bei falschem Impressum:Abmahnen. Hinweis ans Gewerbeamt. Hinweis ans Fa. Mach da auf dumm und frage, wieso man Dir keine Spendenquittung geben konnte. So Leute brauchen das :D

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wenn der Blog kein Impressum hat, abmahnen lassen. Bei falschem Impressum:Abmahnen. Hinweis ans Gewerbeamt. Hinweis ans Fa. Mach da auf dumm und frage, wieso man Dir keine Spendenquittung geben konnte. So Leute brauchen das :D


    Genau richtig. Da der Blog durch den Spendenaufruf eindeutig auf eine Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist, handelt es sich um ein Gewerbe - mit allen Rechten und Pflichten.


    Noch etwas Grundsätzliches zu Spenden: Geldspenden versacken in der Regel zu einem Großteil in großzügigen Gehältern (Beispiel: > 350.000 EUR / Jahr für den Geschäftsführer) und Verwaltungskosten (oder - wie unlängst in den Medien - in Maseratis). Aus diesem Grund spende ich niemals Geld. Nur ein Bruchteil landet beim Empfänger. Daher sind Sachspenden vorzuziehen. Aber selbst da kommt es zu Geschäftemacherei, wie etwa bei Kleiderspenden.


    Eventuell kann man ja noch bei Paypal einen Fall eröffnen, und das Geld zurückbuchen.



    Zitat

    Original geschrieben von Maloja
    (Hier im Forum treiben sich sehr viele Leute rum, die wissen das der reine finanzielle Unterhalt für einen Blog bei unter 10 Euro pro Jahr liegen kann).


    Das hat uns dann doch sehr geärgert. Zumal sie wirklich nur einen reinen Blog über ihren Sport und ihr Leben betreibt. Der Blog hat also wirklich keinen Mehrwert für den Leser, so das man sagen könnte man erkauft sich mit der Spende einen kleinen Mehrwert, in welcher Form auch immer.


    Ein klein wenig möchte ich hier aber relativieren: offenbar wird doch der Blog mit Interesse verfolgt, hat also schon irgendeinen Mehrwert für den geneigten Leser.


    Und zu den Kosten: finanziell ist das Hosting sicher günstig, aber ein Blog kostet auch viel Zeit, u. U. mehrere Stunden pro Tag. Dieser Aufwand ist nicht zu vernachlässigen, macht allerdings das Vorgehen der Dame kein Stück seriöser.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zum Anwalt zu gehen ist ja mit eigenem Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Der behördliche Weg (Versteuerung der Zuwendungen, Gewerbebetrieb, ...) lässt sich ohne finanzielles Risiko oder nennenswerten Zeitaufwand einschlagen. Vielleicht möchte die "Spendensammlerin" ja auch lieber die "Spenden" zurückgeben.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Maloja
    Damals stand auf der Blog Webseite sinngemäß, zu 100% wissen wir (Freunde und ich) den Wortlaut nicht mehr: "Wer nicht an der Ice Bucket Challenge teilgenommen hat, kann auch hier Gutes tun und Spenden".


    Ich, wie auch viel Freunde von mir, sind davon ausgegangen, dass diese Spendenaufruf mit einem sozialen Zweck verbunden war.


    Ehrlich gesagt: Ich versteh’s nicht.
    Wenn nicht dabei steht, für was „gespendet“ wird, wieso sollte man davon ausgehen, dass es für einen sozialen Zweck ist?


    Im Gegenteil! Gerade hier, wo’s im Blog um Sport geht, hätte ich aus dem Kontext geschlossen, dass die „Spenden“ für ebendiesen Sport verwendet werden (Ich weiss ja nicht, wie teuer euer Sport ist, aber viele Sportarten kosten ja doch erheblich Geld) - und nicht für irgendeinen „externen“ sozialen Zweck, der gar nicht genannt wird.


    Auch der Zeitpunkt nicht. Da greift irgendjemand eine neue Modeerscheinung verbal auf, um für sich Geld zu sammeln - mehr nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von Maloja
    darf eigentlich jeder Bürger offen im Internet zu Spenden für sich selbst aufrufen?


    Darf eigentlich jeder zu Spenden für sich selber aufrufen, ohne genau dabei zu schreiben für welchen Bereich die Spenden verwendet werden?


    Gegenfrage (und mal unabhängig von der Terminologie Spende - Zuwendung): Wieso nicht?
    Grundsätzlich: Was nicht verboten ist, ist nicht illegal.


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Weil "Gutes tun" impliziert schon, das das Geld irgendwie gemeinnuetzig verwendet wird.


    Finde ich nicht. Wenn ich meiner Freundin „gutes tue“, dann ist das auch nicht gemeinnützig. Vielleicht kenne ich auch das arme Kind meiner arbeitslosen Nachbarn, das um alles in der Welt gerne mal Skifahren würde, aber es sich nicht leisten kann. Wenn ich dem Kind dann Geld zuwende, damit es auf eine Skireise gehen kann, dann tue ich vielleicht gutes - aber gemeinnützig ist das auch noch nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wenn der Blog kein Impressum hat, abmahnen lassen. Bei falschem Impressum:Abmahnen. Hinweis ans Gewerbeamt. Hinweis ans Fa. Mach da auf dumm und frage, wieso man Dir keine Spendenquittung geben konnte. So Leute brauchen das


    1. Woraus ergäbe sich ein Unterlassungsanspruch, der eine Abmahnung rechtfertigen würde? Welche Rechte werden hier verletzt?
    Ist der Threadersteller etwa „Wettbewerber“ der blochenden Sportlerin? (Geschäftlich, nicht sportlich, meine ich!)
    2. Spendenquittung? Ist überhaupt irgendwer in Deutschland verpflichtet, eine solche auszustellen? Ich weiss es nicht definitiv - aber ich würde wetten, dass nicht einmal gemeinnützige Vereine einer solchen Pflicht unterliegen.


    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Da der Blog durch den Spendenaufruf eindeutig auf eine Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist, handelt es sich um ein Gewerbe - mit allen Rechten und Pflichten.


    Das ist meines Erachtens die eine relevante Frage.
    Wobei das auch vielmehr darauf hinausläuft, der Dame „eins auszuwischen“, als das man selbst irgendwie profitiert/sein Geld zurückerhält.


    Die andere wäre: Liegt ein Täuschungsversuch vor, mit dem die zahlenden „Spender“ dazu gebracht wurden, Geld zu zahlen?

  • Entscheidend für die Beurteilung der strafrechtlichen Seite des Aufrufs ist die Frage, ob hinter dem Spendenaufruf (mit Verwendung der Gelder für eigene Zwecke) eine Täuschungsabsicht stand.


    Und die dürfte sich beim besten Willen nicht feststellen lassen ... es sei denn, die Betroffene gesteht diese Absicht ein.


    Dass eine tatbestandliche Täuschung des TE (und anderer) als solche gegeben ist, liegt für mich auf der Hand - schließlich hätten sie bei Kenntnis der wahren Umstände nicht "gespendet". Das reicht aber nicht.



    Ein Zivilrechtler könnte auf die Idee verfallen, das der Zuwendung zugrunde liegende Rechtsgeschäft (Schenkung) wegen Irrtums anzufechten. Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dass eine tatbestandliche Täuschung des TE (und anderer) als solche gegeben ist, liegt für mich auf der Hand - schließlich hätten sie bei Kenntnis der wahren Umstände nicht "gespendet". Das reicht aber nicht.

    Ich kann hier beim besten willen keine Täuschung feststellen.
    Wie bereits mehrfach gesagt kann man etwas "gutes Tun" definitiv auch für sich selbst nutzen.
    Ich denk im nachinein ärgert sich der TE nur über seine eigene Dummheit.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Dass eine tatbestandliche Täuschung des TE (und anderer) als solche gegeben ist, liegt für mich auf der Hand - schließlich hätten sie bei Kenntnis der wahren Umstände nicht "gespendet". Das reicht aber nicht.


    Hier verwechselst du die Tatbestandsmerkmale "Täuschung" und "Irrtum". Der Täter eines Betruges (also nicht der TE) muss täuschen, das Opfer einem Irrtum unterliegen.
    Auch muss keine Täuschungsabsicht bestehen, normaler Vorsatz genügt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Hier verwechselst du die Tatbestandsmerkmale "Täuschung" und "Irrtum". Der Täter eines Betruges (also nicht der TE) muss täuschen, ...


    Das hatte ich doch auch geschrieben ... Täuschung des TE (und nicht etwa durch den TE).



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ...
    Auch muss keine Täuschungsabsicht bestehen, normaler Vorsatz genügt.


    Nun gut ... Chapeau! Die Absicht muss sich natürlich auf die (Kenntnis der) Rechtswidrigkeit der Erlangung des Vermögensvorteils beziehen - was noch viel schwerer festzustellen sein dürfte. Aber das sollten wir nicht hier ausdiskutieren. ;)


    Jedenfalls kann ich mir kaum vorstellen, dass die Bloggerin von einer Rechtswidrigkeit ihrer Aktion ausging.

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