ZitatOriginal geschrieben von <registered>
Aber bei der Notwehr gibt's auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Das ist wahr, aber es gibt auch den Begriff "Notwehrexzess", der unter gewissen Umständen eine Überreaktion bei der Notwehr rechtfertigen kann; meiner Ansicht nach könnte hier aufgrund der "körperlichen Vorbelastung" durchaus ein solcher Fall gegeben sein.