Vorfall in der Schule - Bitte um Hilfe

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>


    Aber bei der Notwehr gibt's auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

    Das ist wahr, aber es gibt auch den Begriff "Notwehrexzess", der unter gewissen Umständen eine Überreaktion bei der Notwehr rechtfertigen kann; meiner Ansicht nach könnte hier aufgrund der "körperlichen Vorbelastung" durchaus ein solcher Fall gegeben sein.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Das ist wahr, aber es gibt auch den Begriff "Notwehrexzess", der unter gewissen Umständen eine Überreaktion bei der Notwehr rechtfertigen kann; meiner Ansicht nach könnte hier aufgrund der "körperlichen Vorbelastung" durchaus ein solcher Fall gegeben sein.


    Danke, genau das meinte ich in meinem Posting..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz


    Danke, genau das meinte ich in meinem Posting..

    Sorry, ich wollte Dir das nicht einfach nachplappern - ich war nur nicht sicher, ob wir beide das gleiche meinen... ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    [...]Hab ihn 2 - 3 verpasst. Er hat nun eine Platzwunde im Gesicht. Er ging nachdem er wieder zu sich kam sofort zum Abteilungsleiter[...]


    Bei allem Verständnis für die Schmerzen im Gehänge und die Demütigung durch die Aktion des Mitschülers, die Aussage "Hab ihm 2-3 verpasst", deutet allerdings eher auf ein paar mehr Schläge hin.


    Ich Interpretiere es so, dass er ihn bewusstlos geschlagen hat und kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass eine Person, die jemanden mit einer Hand im Schritt "hochheben" kann, nach 2-3 Schlägen zu Boden geht.


    Meiner Meinung nach ist eine Verhältnismäßigkeit in diesem Fall nicht mehr gegeben, was mich wiederum nicht davon abhalten würde, gegen den Eier-Grabscher selbst auch Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.


    Wie die Reaktion zu werten ist, bleibt im äussersten Fall dann dem Gericht überlassen.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan



    Ich Interpretiere es so, dass er ihn bewusstlos geschlagen hat und kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass eine Person, die jemanden mit einer Hand im Schritt "hochheben" kann, nach 2-3 Schlägen zu Boden geht.


    Ich glaube nicht, dass das "zu sich kommen" als aus der Bewusstlosigkeit erwachen zu interpretieren ist, eher als er sich wieder beruhigt hatte. Aber das soll uns Haki selber sagen..


    "2-3 Verpassen" ist doch schnell passiert, vor Schmerzen mit dem rechten Arm draufgehauen, dann die linke Faust gleich hinterher und dann nochmal rechts - dauert nicht mehr als 2-3 Sekunden, und solange haelt auch der Schmerz an. Und nein, ich mache sowas selber nicht..;)

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    – Edward V Berard

  • Guten Tag,


    @ H-A-k-i


    auf alle Faälle sehr sehr Sachlich sein und selbst dem Typen mit einer Anzeige Drohen da er so wie Du geschildert hast mitbekommen hat das Du an den Hoden verletzt bist. Und Komisch gelaufen bist.


    Frag vor allem Deinen Arzt ob später Schäden z. B. Zeugungsunfähigkeit oder ob Du schwierigkeiten bei Sex bekommen kannst. Klingt zwar im ersten Moment blöd ist es aber nicht. Ich bin eine Frau aber kann mir Denken das es scheisshöllische Schmerzen sind !


    Viele Grüsse Carmen

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    ...Ich Interpretiere es so, dass er ihn bewusstlos geschlagen hat...


    Wie sollte man "...Er ging nachdem er wieder zu sich kam sofort... " auch anders interpretieren?


    Zitat

    ... und kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass eine Person, die jemanden mit einer Hand im Schritt "hochheben" kann, nach 2-3 Schlägen zu Boden geht...


    Ich hatte als Jugendlicher mal 'ne Hodentorsion und denke, dass das die gleichen Schmerzen bei H-A-K-I sind. Glaub mir, da kann Dich jedes Kleinkind mit dem kleinen Finger überall hin heben.



    Zitat

    Meiner Meinung nach ist eine Verhältnismäßigkeit in diesem Fall nicht mehr gegeben, was mich wiederum nicht davon abhalten würde, gegen den Eier-Grabscher selbst auch Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.


    Wieso nicht?



    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Sorry, ich wollte Dir das nicht einfach nachplappern - ich war nur nicht sicher, ob wir beide das gleiche meinen... ;)


    Das weiß ich, sollte auch kein Vorwurf an Dich sein..;)



    Hey, wenn Ihr gegen ne Tür lauft muesst Ihr doch auch wieder "zu Euch kommen", bevor Ihr klar denken koennt, oder? Und das ganz ohne bewusstlos zu sein..
    Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass es viele Leute in dem Alter gibt (lt. Profil duerften die Kollegen so 15, 16 sein) gibt, die jemand anderen mit 2-3 Schlägen bewusstlos schlagen koennen. Deshalb interpretiere ich das auch anders.

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    – Edward V Berard

  • a) riecht nach notwehr
    b) das kaputte ei kannst du dem typen in die schuhe schieben ;)
    c) normalerweise haut man in die magen-gegend

    !ND - E71

  • Schreib einfach im Bericht dass er noch Glück gehabt hat.
    Wenn der mit mir sowas gemacht hätte, hätte ich den kastriert.


    Hab selber mal im Sportunterricht nen Schlag in die Hoden gekriegt und ich komischerweise hat am selben Tag auch jemand bei mir dasselbe abgezogen. Aber net so stark wie bei dir denke ich mal.


    Naja. Schreibe im Bericht auf jeden Fall, dass du durch den ersten Vorfall im Sportunterricht sowieso schon gestresst von der Sache warst und dass sich so eine "Verletzung" auch psychisch auf einen auswirken kann weil sich das auch auf die Zukunft auswirken kann und dass du somit deine Nerven verloren hast. Er hat dich schließlich provuziert.


    Ich würde mir da keinen Stress machen.
    Und wenn der Typ wirklich was gegen dich hat und weiterhin versucht irgendwie die gesamte Schuld auf dich zu schieben und seine Schuld nicht einsieht...naja...dann soll er mal gucken dass er net noch en paar Platzwunden kriegt :D


    Ich wünsche dir und deinen zwei -> oo <- auf alle Fälle ne gute Besserung!

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

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