Hallo,
eine kurze Frage:
Erhält der Absender eines Fax eine Sendebestätigung (Übertrag OK etc.) wenn
a) das Fax am (Empfänger-) Gerät angekommen ist?
oder
b) auch tatsächlich aus dem Faxspeicher ausgedruckt und gelesen wurde?
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Hallo,
eine kurze Frage:
Erhält der Absender eines Fax eine Sendebestätigung (Übertrag OK etc.) wenn
a) das Fax am (Empfänger-) Gerät angekommen ist?
oder
b) auch tatsächlich aus dem Faxspeicher ausgedruckt und gelesen wurde?
a)
Mit erreichen des Faxgeräts ist es im Hoheitsbereich des Empfängers und gilt juristisch als angekommen.
Zum Nachweis immer einen Sendebericht mit Kopie der ersten Seite aufbewahren.
Ob es dann ausgedruckt wird ist dem Empfänger seine Sache :o)
Da sind die Gerichte irgentwie gegesätzlicher Meinung.
Euer Ehren ist halt doch ganz Blind..
Hier hat der Empfänger zumindest eine sekundäre Darlegungslast, welches Faxgerät benutzt wird.
Wir hatten diese Problematik letztes Jahr gerichtlich klären lassen. Das Fax wurde sogar 2x gesendet, es gibt 2 positive Faxberichte, und einen Einzelverbindungsnachweis in dem 2x eine Verbindungszeit von je 46 Sekunden aufgeführt ist.
Das reichte dem Richter als Beweis nicht aus. Andersherum wollte der Richter auch dem Empfänger nicht glauben, dass er einfach nichts bekommen hat.
Das ganze lief dann darauf hinaus, dass jeder der drei Beteiligten (einschließlich mir, ich hatte das Fax im Auftrag eines Kunden geschickt) einen Betrag von rund 2.000 Euro blechen musste, also auch Kläger und Beklagter.
Eine Lose-Lose-Situation auf ganzer Linie.
Gruß Jörg
Hallo!
Hat es nicht immer geheissen dass man z.B. Kündigungen auch per Fax senden kann, da ein Fax "immer" einen positiven Sendebericht ausgibt? Soll das jetzt doch nicht mehr ausreichen?
Wenn man solche Urteile liest könnte man die Auffassung bekommen, dass auch Einwurfeinschreiben den "Zugang in der richtigen Abteilung" nicht beweisen können. Man hat zwar einen Einlieferungsschein, weiss aber trotzdem nicht ob das Einschreiben auch in die richtigen Hände fällt.
Gruß, René
Hallo,
bei wichtigen Sachen kündige ich grundsätzlich per Fax mit Ausdruck des Sendeberichts mit der 1. Seite und zusätzlich mit Einschreiben/Rückschein. Die Wörter "per Fax vorab" und "Einschreiben/Rückschein" prangen oben fett auf dem Schreiben. Außerdem fordere ich immer explizit eine Kündigungsbestätigung an. Wenn die Kündigungsbestätigung auf das Fax nach einigen Tagen kommt, kann man sich natürlich das Einschreiben/Rückschein sparen ...
Dann habe ich den Faxbericht und zusätzlich den Rückschein. Das hat bisher noch immer gereicht. Möglicherweise reicht schon der "psychologische Eindruck", wenn "Einschreiben/Rückschein" auf der Kündigung steht ... (wobei ich da nie bluffe, wenn es wirklich wichtig ist)
Gruß
Lisa
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