Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Arbeitsrechtler unter euch. Es geht um eine Formulierung in einem Arbeitsvertrag und in einer Betriebsvereinbarung über Schichtarbeit:
In der Betriebsvereinbarung steht folgendes:
ZitatIm Hinblick auf die Pausen und Ruhezeiten gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden werden 30 Minuten Ruhepause gewährt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden stehen dem Mitarbeiter 45Minuten Ruhepause zu. Die Ruhepausen werden in die vergütete Arbeitszeit eingerechnet.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
ZitatDie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche ausschließlich der Pausen
Die vorgesehenen Schichten sind jeweils 8 Stunden und 15 Minuten lang. (Dreischichtbetrieb mit jeweils 15Minuten Übergabe. Im Arbeitsvertrag ist ein Bruttojahresgehalt und kein Stundenlohn vereinbart.
Ich interpretiere das jetzt wie folgt:
Von den 8h 15min sind 7h 45min Arbeitszeit, es werden aber 8h 15min bezahlt. Um auf die 40 Stunden pro Woche zu kommen sind also im Mittel 5,16 Schichten (40 Stunden / 7,75 Stunden) pro Woche zu leisten.
Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
Sebastian