Natürlich lässt sich in Erfahrung bringen, was es (voraussichtlich) kosten wird. Die Frage ist nur, ob der eigene Netzbetreiber verpflichtet ist, die Roaming-Preislisten (das sind andere Tarife als die für Endkunden) zu sammeln und seinen Kunden zur Verfügung zu stellen. Immerhin wären das beim TE über 300.
Für mich ist es durchaus vorstellbar, dass in anderen Rechtssystemen diese Pflicht dem Kunden obliegt (der sich dann beim jeweiligen Roaming-Partner kundig machen muss). Ich sage auch nicht, dass das unbedingt so sein muss ... aber andererseits dürfen wir nicht weltweit mit unseren Maßstäben messen.