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Muss man zur Guthabenauszahlung bei Simyo UNBEDINGT die SIM mit zurückschicken?
Die Frage steht ja oben!
Die wollen tatsächlich die SIM zurück haben, damit sie mir mein Restguthabena auszahlen.
Ist das rechtens?
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Muss man zur Guthabenauszahlung bei Simyo UNBEDINGT die SIM mit zurückschicken?
Die Frage steht ja oben!
Die wollen tatsächlich die SIM zurück haben, damit sie mir mein Restguthabena auszahlen.
Ist das rechtens?
Ist bei den meisten Anbietern so üblich. Ob es rechtens ist, ist eine andere Frage aber eventuell müsstest du das dann vor Gericht klären lassen.
Damit zeigt man an, dass man im Besitz der Karte und somit der "Rufnummer" bzw. des aufgebuchten Geldes ist. Sonst könnte man willkürlich Karten kündigen und die Guthaben abziehen.
Ist Praxis und auch nicht zu beanstanden. Ist ja kein Sim-Pfand.
In den simyo-AGBs (prepaid) findet sich dazu folgendes:
...
8.3.
Der Kunde hat die simyo SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an simyo zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen simyo infolge der Beendigung des Vertrags.
...
11.1.
Die simyo SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von simyo und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an simyo zurückzugeben.
...
Von daher kommt sicher die Forderung zur Rücksendung, ob sie rechtlich zulässig ist, kann ich nicht beurteilen.
Aus eigener Erfahrung kann ich aber berichten, dass simyo sowohl beim SIM-Kartentausch als auch beim Vertragsende mit Guthaben 0€ (Karte leertelefoniert und in die Deaktivierung laufen gelassen) bei mir nie die Rücksendung der alten SIMs verlangt hat.
Edit: Auch andere Prepaid-Anbieter haben bei mir nie die SIM nach der Deaktivierung der Karten zurückgefordert. Ich hatte aber die Karten immer leertelefoniert und nie eine Guthabenrückzahlung angefordert. Deshalb kann man nur empfehlen, die Karten möglichst leerzutelefonieren, um sich den Ärger mit der Rücksendung und Guthabenerstattung zu ersparen. (Ich weiß: Das ist in Deinem Fall jetzt zu spät und hilft nicht weiter...)
Ja, bei Simyo muss man das tatsächlich. Allerdings ist diese Firma hier aktuell noch der Einzelfall. Bei blau bspw. braucht man das mittlerweile aber nicht mehr.
Letztlich wird die Auszahlung anschließend an E-Plus weitergegeben, und von dort kommt dann auch die Überweisung. Mein Tipp: unbedingt ein Foto vom Auszahlungsformular (!) und SIM machen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Auszahlung ohnehin sehr lange (Wochen, Monate) dauern kann, man gerne vertröstet wird, mal gerne behauptet wird, es sei nichts eingegangen, etc. pp.
Und ich habe ähnliches bestimmt auch schon hier gelesen:
http://www.telefon-treff.de/sh…&highlight=simyo+guthaben
Bei mir hat es im Juni 2014 ausgereicht, das vollständig ausgefüllte Auszahlungsformular im PDF per E-Mail einzureichen. Die SIM-Karte war aufgrund Fristablaufs schon vollständig deaktiviert (buchte sich nicht mehr ins Netz ein). Das Restguthaben i.H.v. etwa EUR 25 wurde innerhalb von zwei Wochen anstandslos ausgezahlt.
Hast Du denn die SIMkartennummer noch gehabt?
Ja, die SIM-Karten-Nr. hatte ich vollständig und korrekt angegeben.
Der Beitrag dürfte ziemlich nützlich sein:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/udo-vetter/#0
Bzgl Pfand bzw Nicht-Rücksendung.
ZitatOriginal geschrieben von Freeneter
Der Beitrag dürfte ziemlich nützlich sein:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/udo-vetter/#0
Bzgl Pfand bzw Nicht-Rücksendung.
Komplett am Thema vorbei.
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