ZitatOriginal geschrieben von ententreiber
Nö, wenn O2 in den letzten 1 1/2 Jahren ihre Kündigungsbestätigung nicht geändert hat wird dort nirgendwo sugeriert, dass die Kündigung nur gültig ist wenn man zurückruft.
Ich rede von schriftlichen Kündigungen, nicht von der unsinnigen Onlinekündigung
Habe vor 2 Monaten bei O2 gekündigt. Bei mir kam zwar eine Bestätigung, dass der Vertrag zum XX.XX. 2014 beendet wird, aber ich solle doch anrufen, um "offene Fragen zu klären"...