Zivildienst - frühzeitige Entlassung möglich?

  • Bin gerade in einer etwas heiklen Situation, und brauche euren Rat.
    Damit ihr euch meine Lage etwas vorstellen könnt, erstmal paar Daten.


    Ich mache seit 1.12. Zivildienst. Offizielles Dienstende ist somit der 30.09.
    Mein Studium (Platz ist sicher) beginnt aber bereits am 1.9.
    Sprich: 1 Monat vorher müßte ich entlassen werden. :rolleyes:


    Gut ist, daß ich bisher noch keinen Tag Urlaub genommen habe.
    22 Tage Erholungsurlaub stehen mir also immer noch zur Verfügung.
    Würde theoretisch knapp reichen, wenn ich den gesamten Urlaub zum Ende aufspare.


    Dies geht allerdings aus 2 Gründen nicht.
    1. Ist dies nicht gestattet, Erholungsurlaub muß zur Erholung genommen werden.
    Wenn ich den gesamten Urlaub an einem Stück zum Schluß nehme, gibts Ärger.
    2. Bin ich (als einziger Zivi im Hause) in letzter Zeit ziemlich kaputt
    und brauche dringend Urlaub. Zudem mache ich jeden Tag Überstunden,
    was theoretisch auch nicht erlaubt ist, und hab auch schon 20 Überstunden!


    Hab mich erkundigt, und ich hab anscheinend das Recht auf Sonderurlaub,
    maximal 31 Tage, wenn sich ansonsten eine Ausbildung verzögern würde.
    Der Zivildienst darf der beruflichem Weiterbildung nicht im Wege stehen.
    Mein Studium hat sich eh schon wegen dem Zivildienst 1 Jahr verschoben,
    darum werde ich ohne wenn und aber im September anfangen zu studieren.


    Meine Idee ist jetzt: 22 Tage Urlaub im Juni und Juli verbrauchen,
    und mich dann zum Ende des Monats August (also 1 Monat vorher) entlassen lassen.
    Quasi 30 Tage Sonderurlaub beantragen, anstatt Erholungsurlaub aufzusammeln.


    Meine Zivi Stelle wird sicherlich nicht davon begeistert sein, klar,
    und da meine Chefin zur Zeit Urlaub hat konnte ich noch nicht mir ihr reden.
    Bevor ich mit der Chefetage aber darüber spreche, möchte ich sicher sein:


    Komme ich damit durch?
    Kann ich mein Recht auf Sonderurlaub wie oben beschrieben nutzen?

    Signatur ist so 2002.

  • Wieso kann man den Erholungsurlaub nicht so auslegen, dass Du Dich vor dem Studium vom Zivildienst erholen willst. D.h., dass Du diesen dann mit dieser Begründung doch an's Ende hängst. Habe aber ehrlich gesagt null Ahnung von den Gesetzen usw., finde es aber trotzdem etwas zu bürokratisch und stur, wenn das so nicht erlaubt sein sollte.


    Michael

  • chico


    Frage doch einfach den Zivildienstbeauftragten deiner Einrichtung. Meines Wissens steht dir der Sonderurlaub unter den genannten Voraussetzungen zu.


    Gruß ... Andreas

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  • Ich hab auch meinen kompletten Urlaub zu Schluß genommen und das gab überhaupt keine Probleme! :D


    Was wollen sie auch tun?


    Man hat nunmal 22 Tage Urlaub.


    Nimm halt die 22 Tage Urlaub zum Schluß und lass dich die Tage die dir noch fehlen krankschreiben.

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  • Ich halte die nächsten 3 Monate ohne Urlaub nicht durch.


    Zur Zeit mache ich alleine die Arbeit von ursprünglich 3 (!) Zivis,
    bin total überfordert und muss ständig Überstunden machen.


    Ich möchte meinen Erholungsurlaub in nächster Zeit zur Erholung nutzen,
    und mein Recht auf 31 Tage Sonderurlaub ebenfalls bekommen.


    Meine Zivi Stelle kümmert sich nicht um meine Lage,
    wieso soll ich also auf mein gutes Recht verzichten, wenn es mir zusteht?

    Signatur ist so 2002.

  • Hi,
    geht. Ein Freund von mir hat nur 9 Monate Zivi gemacht, weil er zum April hin in Koeln BWL angefangen hat. Er waere eigentlich erst am 31.04 fertig gewesen. Er musste allerdings einen Antrag ans Bundesamt stellen.
    Mehr dazu bestimmt unter zivildienst.de oder eben telefonisch ueber das Bundesamt oder deine Dienststelle. Schildere deine Situation genau, dann sollte das klappen.


    c ya
    n3o

  • Da gibts doch irgendwo im ZivildienstLeitfaden nen Punkt, der so ne Situation regelt.


    Du darfst demnach denk ich einen Monat früher aufhören, wenn die Wartezeit (zB: fürs Studium) unzumutbar wäre oder so ähnlich(Hab biem Lehrgang nicht so aufgapasst :D ).
    Bei besonderen Fällen kannst Du sogar noch früher aufhören.
    Überstunden solltest du aber nicht achen müssen.


    Das entscheidet aber das Bundesamt für Zivildienst in Köllen.


    mehr dazu unter
    http://www.zivildienst.de


    da muss dieser Leitfaden irgendwo sein


    bis denn

  • Schau wirklich mal in den Leitfaden - aktuellere Informationen wirst Du wohl nicht finden...


    Ansonsten gibt es Informationen natürlich auch in aufbereiteter Form in diversen Ratgebern. Aus Zivisicht ist folgender Ratgeber geschrieben... ist wohl schon etwas älter, hat mir, als ich 1999 desöfteren mal Probleme mit meiner Dienststelle hatte, aber sehr geholfen:


    beispielsweise hier gibt es ihn

  • Also wenn du jetzt Urlaub willst und die Überstunden aufgeschrieben sind und nicht älter als 2 Monate sind kannst du die Überstunden auch frei nehmen soweit ich das noch vom Lehrgang in Erinnerung hab.
    Genau wird dir das sicher nur einer vom Bundesamt sagen können.

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