gegen das eigene Volk, für Einwanderer :top:
linke Träume werden wahr
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gegen das eigene Volk, für Einwanderer :top:
linke Träume werden wahr
Wie kommst du darauf, dass das "gegen das Volk" ist? Die Hamburger Bürgerschaft wurde zunächst von der Mehrheit des Volkes gewählt. Zudem geht es nur um "leer stehende Gewerbeimmobilien" und nicht irgendwelchen Wohnraum. Da dürfte "das Volk" ebenfalls nichts gegen haben, da es sie zu 99% nicht betrifft. Also kann man auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen.
Zudem dürfte es dem Volk mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit lieber sein, dass die Flüchtlinge in leer stehenden Gewerbehallen übernachten, als in Zelten und Isomatten im Stadtpark oder vor dem Bahnhof.
Gott bist du manipuliert, selbst ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen die Verfassung wird von dir abgenickt
erstmal mache ich mit meiner gewerblichen Immobilie im gesetzlichen Rahmen ganz genau was ich will, steht sie leer ist das halt so, jeder wirtschaftlich handelnde mag seinen eigenen Sinn erkennen, das oben genannte ist für mich ein Bestandteil interventionistischer Lenkwirtschaft
http://www.rolandtichy.de/dail…sse-traum-von-enteignung/
und bitte komm mir nicht wieder mit alternativlos wie es in deinem letzten Absatz schon anklingt
Die Beschlagnahme von Immobilien zugunsten deutscher Mieter ist im Übrigen gängige Praxis.
Der klassische Fall ist das Anstehen einer Räumung von Wohnraum wegen eines Urteils, welches sich auf Mietrückstände gründet. Ist der zu räumende Mieter Hilfeempfänger (SozHilfe, ALG II o.ä.) und kann die Kommune einer zu räumenden Familie keinen adäquaten Ersatzwohnraum anbieten, beschlagnahmt sie die Wohneinheit, wonach auch der ggf. bereits angereiste Gerichtsvollzieher wieder abrückt.
Was im ersten Moment brachial anmutet, ist es nicht wirklich. Denn auch die beschlagnahmende Kommune ist dem Vermieter gegenüber zur Zahlung laufender Nutzungsentgelte in Höhe der ausfallenden Miete verpflichtet. Der Vermieter wird also so gestellt, als habe er einen neuen Mieter zu den gegenwärtigen Konditionen.
Auch wenn die Kommune Immobilien zur Belegung mit Asylsuchenden beschlagnahmt, wird sie dem Eigentümer sicher zur Zahlung eines Nutzungsentgelts in Höhe ortsüblicher Konditionen verpflichtet sein. Die Beschlagnahme hat aus Sicht des Eigentümers letztlich den Charakter einer Vermietung ohne sein Zutun.
Das ist zwar immer noch ein Grundrechtseingriff, aber ein deutlich milderer, als er dem geneigten Leser unserer Leitmedien vermittelt wird. Auch hier sehe ich Nachhilfebedarf für unsere Pressevertreter, die diesen Punkt in ihren Berichten m.E. aufgreifen müssten, um nicht ein falsches Bild zu vermitteln.
Sollten einzelne Kommunen Immobilien beschlagnahmen ohne den Eigentümer zu entschädigen wäre das in der Tat ein Skandal, über den man in der gegenwärtigen Weise berichten sollte. Das aber pauschal zu tun ohne die näheren Umstände zu klären, hat aus meiner Sicht ein "Gschmäckle" im Sinne einer Stimmungsmache.
Edit:
Und noch ein Eindruck sollte vermieden werden. Die Beschlagnahme ist eben keine Enteignung. Sie verschafft der Kommune lediglich ein (befristetes) Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung an den Eigentümer. In meinen Augen spielt die Presse im Moment ein gefährliches Spiel.
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
Gott bist du manipuliert, selbst ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen die Verfassung wird von dir abgenickt
Ui, du bist ja ein wahrer Verfassungsexperte. Ich empfehle mal einen Blick in eben diese, z.B. Art. 14 Abs. 3. :cool:
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Ui, du bist ja ein wahrer Verfassungsexperte. Ich empfehle mal einen Blick in eben diese, z.B. Art. 14 Abs. 3. :cool:
wo ist das Wohl der Allgemeinheit?
Die Beschlagnahme leer stehenden Wohnraums stellt aus meiner Sicht jedenfalls eine vertretbarere Maßnahme dar als die Kündigung bestehender Mietverhältnisse für städtische Wohnungen, die letztlich dazu führt, dass auch langjährige Mieter aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld herausgerissen werden und sich woanders eine neue Wohnung suchen müssen.
(Zwangs-)Maßnahmen zur Durchführung öffentlicher Aufgaben liegt immer auch eine Verpflichtung zur Abwägung widerstreitender Interessen zugrunde. Für mich persönlich (und nur für mich kann ich sprechen) dürfte die Beschlagnahme leer stehenden Wohnraums in der Regel die sachgerechtere Variante sein.
Edit:
Zur Frage der Berechtigung des Grundrechtseingriffs müsste zunächst der Schutzzweck und der Kreis der Berechtigten bestimmt werden. Möglicherweise sind die sich (zumindest befristet) rechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden schon Grundrechtsträger in diesem Sinne, wodurch sie bereits zur "Allgemeinheit" zählten.
Und dass die Beschlagnahme leer stehenden Wohnraums in ihrem Sinne ist, dürfte außer Frage stehen.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Zur Frage der Berechtigung des Grundrechtseingriffs müsste zunächst der Schutzzweck und der Kreis der Berechtigten bestimmt werden. Möglicherweise sind die sich (zumindest befristet) rechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden schon Grundrechtsträger in diesem Sinne, wodurch sie bereits zur "Allgemeinheit" zählten.
nun, genau dem muss ich wohl widersprechen
Nun, dass solch eine Entscheidung in Hamburg getroffen worden ist, zeigt, dass die Eigentümer der Immobilien diese der Stadt wohl nicht von sich aus anbieten wollen.
Jetzt könnte man mal darüber spekulieren, weshalb dies so ist. Zu hohe Nutzungsentschädigungen werden es wohl nicht sein...
Die Beschlagnahme leer stehenden Wohnraums war in Zeiten der Wohnungsnot schon immer eine Option. Und das nicht nur in Hamburg und auch nicht erst jetzt. Und hier kann ich mich (es mag Verklärung sein) nahezu nur an Befürworter erinnern, wenn man von spekulierenden Eigentümern und ihren Interessenvertretern mal absieht.
Zum echten Problem mit der Folge einer allgemeinen Ablehnung scheint die Beschlagnahme erst durch den Kreis derer zu werden, die den so hinzugewonnenen Wohnraum nutzen sollen.
Hier sollten wir wenigstens uns selbst gegenüber ehrlich sein.
Ich warne davor, die Stimmung mit solchen zusammengeschusterten Meldungen aufzuheizen. Die Stimmung in der Bürgerschaft wird früher oder später von allein kippen. Und davor graut es mir schon jetzt...
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