Kampf gegen die IS(IS)

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Japan denkt erst an eigene Bürger, und will daher keine Flüchtlinge.
    Quelle: http://washingtonweeklynews.co…after-its-citizens-first/


    Wollen die Flüchtlinge überhaupt nach Japan? Ich glaube die finanziellen Anreize sind den syrischen etc Flüchtlingen nur in Deutschland und Schweden hoch genug.


    Vielleicht wollen ja ein paar chinesische oder koreanische Flüchtlinge nach Japan?


    Solange der Japanische Kaiser nicht die Werbetrommel rührt und mit obergrenzelosen Anreizen wirbt wird das wohl nichts mit den syrischen Fachkräften in Japan, da wird die Wirtschaft noch weiter dahinsiechen müssen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Beschlagnahme von Immobilien zugunsten deutscher Mieter ist im Übrigen gängige Praxis.


    Der klassische Fall ist das Anstehen einer Räumung von Wohnraum wegen eines Urteils, welches sich auf Mietrückstände gründet. ...

    Da wiederspreche ich doch mal. Dein aufgeführtes Beispiel ist keine Beschlagnahme und wird sich auch so nicht zugetragen haben.
    Grund: Es bestand schon ein Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter.


    Jedem Vermieter ist schon vor dem Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass ein Mietverhältnis für Wohnraum vom Vermieter nur sehr schlecht gekündigt werden kann. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten. 1. Eigenbedarf und 2. grobes Verschulden des Mieters insbesondere Mietschulden (zwei Monatsmieten reichen hier schon aus).Ist der Mieter im Zahlungsverzug -> Kündigung durch Vermieter -> Mieter widerspricht der Kündigung -> Räumungsklage durch Vermieter -> Räumung durch Gerichtsvollzieher.
    Lt. Gesetz besteht aber hier die Möglichkeit durch vollständige Zahlung der Mietschulden spätestens 3(?) Monate nach Eingang der Räumungsklage eine Kündigung und eine Räumung zuvermeiden. Die Grundlage einer Räumungsklage entfällt damit. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur einmal innerhalb von 2 Jahren, um ein dauerhaftes Mietschulden-Räumungsklage-Verfahren zu vermeiden.
    Genau diesen Umstand machen sich die Kommunen zunutze. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, zahlen diese bei Bedarf die Mietschulden und im weiteren Verlauf auch den Mietzins. Damit wird das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (nicht der Kommune) nach alten Bedingungen fortgeführt, auch gegen dem Willen des Vermieters. Die Kommune tritt nicht in das Mietverhältnis ein, noch ist sie Bestandteil des Vertrages (evtl. zukünftige Mietzahlungen).
    Und eine Beschlagnahme findet schon garnicht statt.


    Da bei Wohnraumstreitigkeiten immer das örtliche Gericht* zuständig ist, ist es für die Kommunen nicht schwer bevorstehende Räumungsklagen zuerfassen und entsprechend zu handeln. In meiner Gegend ist es sogar so, dass das Amtsgericht der Kommune den Zeitpunkt von bevorstehenden Räumungsklagen selbstständig mitteilt. (Öffentlichkeitsarbeit)
    So können wir rechtzeitig mit dem Mieter ins Gespräch kommen.


    Übrigens ist diese Vorgehensweise bei einer Zwangsversteigerung von selbstgenutzten Wohnraum (z.B. Einfamilienhaus) und daraus erfolgter Kündigung nicht möglich.



    *[small] Sollte der Vermieter in Aachen wohnen und eine Wohnung (wegen der Steuerersparnis) in den neuen Bundesländern z.B. Görlitz vermietet haben, ist bei Streitigkeiten vor Gericht das Amtsgericht in Görlitz zuständig.
    Wünsche daher eine gute Anreise![/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Arabische Ortsschilder


    Vielleicht wollte ja auch jemand eine neue Migrationsroute ausschildern. <-;<


    Zitat

    ... Es könnte sich um eine Form der Begrüßung handeln, um bloße Satire - aber auch um eine Aktion mit rechtsradikalem Hintergrund. Hinweise gibt es dafür bislang jedoch nicht, so der Polizeisprecher weiter.

    Ich tippe mal das alle drei Motive zutreffen, also eine rechtsradikale Begrüßung in Form einer Satire.

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Da wiederspreche ich doch mal. Dein aufgeführtes Beispiel ist keine Beschlagnahme und wird sich auch so nicht zugetragen haben.
    ...


    Es trägt sich regelmäßig so zu.


    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    Grund: Es bestand schon ein Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
    ...


    Das ist so nicht richtig oder aber irrelevant. Aus dem Umstand, dass bereits ein Räumungstitel existiert, darf eindeutig geschlossen werden, dass das Mietverhältnis längst durch Kündigung wirksam beendet worden war.



    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    Genau diesen Umstand machen sich die Kommunen zunutze. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, zahlen diese bei Bedarf die Mietschulden und im weiteren Verlauf auch den Mietzins. Damit wird das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (nicht der Kommune) nach alten Bedingungen fortgeführt, auch gegen dem Willen des Vermieters. ...


    Auch das trifft nicht zu. Ein einmal wirksam beendetes Mietverhältnis kann nicht mehr fortgeführt werden.



    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    Jedem Vermieter ist schon vor dem Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass ein Mietverhältnis für Wohnraum vom Vermieter nur sehr schlecht gekündigt werden kann. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten. 1. Eigenbedarf und 2. grobes Verschulden des Mieters insbesondere Mietschulden (zwei Monatsmieten reichen hier schon aus).Ist der Mieter im Zahlungsverzug -> Kündigung durch Vermieter -> Mieter widerspricht der Kündigung -> Räumungsklage durch Vermieter -> Räumung durch Gerichtsvollzieher.
    ...


    Und genau letzterer Fall liegt meinem Beispiel zugrunde. Oder zumindest ein vergleichbarer ... häufig der, dass der/die Mieter auf dieses "Etwas", das mit dem Begriff "Kündigung" beginnt, überhaupt nicht reagieren. Die Folgen liegen auf der Hand ...



    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    Da bei Wohnraumstreitigkeiten immer das örtliche Gericht* zuständig ist, ist es für die Kommunen nicht schwer bevorstehende Räumungsklagen zuerfassen und entsprechend zu handeln. In meiner Gegend ist es sogar so, dass das Amtsgericht der Kommune den Zeitpunkt von bevorstehenden Räumungsklagen selbstständig mitteilt. (Öffentlichkeitsarbeit)
    So können wir rechtzeitig mit dem Mieter ins Gespräch kommen.
    ...


    Nun gut ... wenn Kommunen ein dermaßen dichtes Netz garantieren können mit der Folge, dass niemand durchs Raster schlüpft, mag das sein.


    Das ist aber nicht immer und überall so. Ich kenne Fälle, in denen Kommunen erst durch den Gerichtsvollzieher anlässlich des Räumungsantrags vom zugrundeliegenden Sachverhalt erfahren.


    Und dann? Wenn der Gerichtsvollzieher schon den Schlüsseldienst bestellt hat?


    Richtig: Beschlagnahme der Wohneinheit durch die Kommune, wie ich es beschrieben habe.


    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    Übrigens ist diese Vorgehensweise bei einer Zwangsversteigerung von selbstgenutzten Wohnraum (z.B. Einfamilienhaus) und daraus erfolgter Kündigung nicht möglich.
    ...


    Wenn ich das Beispiel mit der Beschlagnahme bringe, dann natürlich für den Regelfall, in dem dies möglich ist und auch vielerorts praktiziert wird. Und letzteres habe ich im Rahmen meiner beruflichen Praxis (auch wenn meine Tätigkeit in diesem Bereich schon etliche Jahre zurückliegt) häufig genug erlebt. Es mag aber sein, dass diese Vorgehensweise inzwischen - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr praktiziert wird. Ich wüsste jetzt aber keinen Grund, warum in geeigneten Fällen nicht mehr so verfahren werden sollte.



    Edit:
    Hier ein Beispielsfall aus dem Jahr 2012. Andere Bundesländer (wie etwa Nordrhein-Westfalen) haben vergleichbare Rechtsvorschriften erlassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Ich tippe mal das alle drei Motive zutreffen, also eine rechtsradikale Begrüßung in Form einer Satire.

    You made my day! Thanksalot! (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...
    Edit:
    Hier ein Beispielsfall aus dem Jahr 2012. Andere Bundesländer (wie etwa Nordrhein-Westfalen) haben vergleichbare Rechtsvorschriften erlassen.

    Danke für den Link. Ist mir neu, aber man lernt eben nicht aus.

  • "Bundeskanzlerin Angela Merkel will weiter viele Flüchtlinge in Deutschland aufnehmen. Merkel begründet die Pflicht Deutschlands mit der seltsamen Aussage, der „Herrgott“ habe uns „diese Aufgabe auf den Tisch gelegt“. Es ist ein gespenstischer Ausflug in die Theokratie, der an den Grundfesten der säkularen Demokratie rüttelt. "


    http://deutsche-wirtschafts-na…e-fluechtlinge-geschickt/

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