Kampf gegen die IS(IS)

  • Oder es geht in eine unvernünftige Richtung und die Sache wird schlimmer. Zuzutrauen ist der Politik ja vieles ;)
    Was mir jedoch etwas Kopfschmerzen bereitet ist das die Lage im Ausland gerade nur so ruhig ist weil die Flüchtlinge alle nach Deutschland kommen wollen und die Bevölkerung wohl der Ansicht ist dass diese auch verschwinden.


    Wenn die jetzt irgendwie länger bleiben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dass das den Einheimischen passt und das dann auch was gegen diese Menschen unternommen wird. Und auch das wird man am Ende wieder der Kanzlerin ankreiden da sie sich unglücklich ausgedrückt hat und anderen, zumindest derer Ansicht nach damit Probleme bereitet.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Es soll einen Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Flüchtlingspolitik geben. ...


    Der ist mir bekannt. Er enthält m.W. aber auch keinen Automatismus zu einem Daueraufenthalt für Flüchtlinge.


    Weiterhin ist die Gewährung eines unbefristeten Aufenthaltstitels von diversen Voraussetzungen abhängig. Dazu gehören etwa die Unabhängigkeit von Sozialleistungen sowie eine weitgehende soziale Integration. Es bleibt also nach wie vor eine jahrelange Zitterpartie bis zur Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts. Kein angenehmer Gedanke aus Sicht der Betroffenen, über Jahre auf einer Art Schleudersitz zu weilen und dann noch dem Ermessen eines Bediensteten des Ausländeramts ausgeliefert zu sein (auch wenn sein Ermessen bei Vorliegen bestimmter Umstände stark eingeschränkt ist).


    Am Rande sei angemerkt, dass durch die Voraussetzungen gerade die Schwächsten (Kranke, Behinderte) auf der Strecke bleiben, wenn ich das Ganze richtig interpretiere. Einen Passus, der der Gleichstellungsverpflichtung Behinderter (die oft einfach keine Arbeit finden können) gerecht wird, habe ich beim Querlesen (momentan habe ich andere Schwerpunkte) jedenfalls nicht ausmachen können.*)


    Aber dieses Gesetz ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Es macht in meinen Augen keinen Sinn, in Deutschland ausgebildete Fachkräfte in ihr "Heimatland" (welches sie möglicherweise kaum kennen) abzuschieben, wenn sie bleiben wollen und als Folge der Rückführung vakante Stellen unbesetzt bleiben. Solcher Unfug entsprach in der Vergangenheit aber geltendem Recht.



    Edit:


    *) Ist wahrscheinlich wieder eine typisch deutsche Sichtweise, die den Begriff der "nationalen Interessen" zum Kreis der Pfui-Wörter zählt. Allerdings ist das in meiner Generation wohl erziehungsbedingt. Entsprechendes dürfte für die Äußerungen unserer Kanzlerin verantwortlich sein. Über manche Schatten kann der Mensch halt nicht springen ... und solange die hierdurch drohenden Folgen dem sozial gleichgestellten Miteinander dienen, mag das auch gut so sein.


    Ich empfinde es jedenfalls als positiv, von einer Kanzlerin regiert zu werden, die über etwas wie ein "soziales Gewissen" verfügt und dazu auch dann steht, wenn ihr Gegenwind droht. :top:


    Leider ist die aktuelle "Wertegemeinschaft" in der EU auf Werte ausgerichtet, die geopolitisch und militärstrategisch geprägt sind. Auf solche "Werte" kann ich jedenfalls gut verzichten ... und ebenso auf die Wertegemeinschaft, die sich ihnen verpflichtet fühlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...so dass viele der Eingereisten wahrscheinlich keinen Daueraufenthaltstitel bekommen werden ...


    Das ist doch eine eher akademische Diskussion. Wenn in der Regel sowieso nicht abgeschoben wird und beim Versuch massiv Widerstand geleistet wird. Deshalb ist die ganze Diskussion um schnellere Asylverfahren eine Scheindiskussion. Da offensichtlich die schnelleren Verfahren lediglich schneller in eine Duldung münden.

  • Wie ist das? Kann nicht jeder bei Drohung der Abschiebung rechtlich dagegen vorgehen bzw. dagegen klagen (auf Kosten der Steuerzahler)? Dann hat die Rechtsanwalts-Lobby wohl gerade einen guten Draht zur Kanzlerin...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Wie ist das? Kann nicht jeder bei Drohung der Abschiebung rechtlich dagegen vorgehen bzw. dagegen klagen (auf Kosten der Steuerzahler)? ...


    Es gibt Länder, in die trotz vollziehbarer Ausreisepflicht niemand abgeschoben werden darf. Etwa in Länder, solange dort ein Bürgerkrieg tobt oder die Abgeschobenen sonstige lebensgefährliche Umstände erwarten.


    Dann haben wir den Fall, dass ein Ausländer hier kein Aufenthaltsrecht hat und sogar ein vollziehbarer Abschiebebescheid vollzieht, er aber dennoch nicht abgeschoben werden darf. Eigentlich die klassische Konstellation für solche Fälle und auch der Grund, warum die Abschiebung der Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien zu einer Never-Ending-Story wurde.


    Es geht also nicht mehr darum, ob jemand abgeschoben werden darf (das steht fest), sondern um die Lebensumstände, die ihn am Zielort konkret erwarten. Und hierüber lässt sich trefflich über mehrere Instanzen streiten.



    Edit:
    Aber natürlich muss nicht jeder streiten. Es existiert in der öffentlichen Verwaltung eine Liste mit Ländern, in die Ausländerämter grundsätzlich nicht abschieben dürfen. Sie wird regelmäßig unter Überprüfung der Umstände in den Zielländern den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

  • Da haben sich doch bestimmt einige Leute, die Taschen vollgemacht. :D

    Transparency for the state ! Privacy for the rest of us !

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...Es geht also nicht mehr darum, ob jemand abgeschoben werden darf (das steht fest), sondern um die Lebensumstände, die ihn am Zielort konkret erwarten. Und hierüber lässt sich trefflich über mehrere Instanzen streiten....


    Die Zahlen (es werden im langjährigen Durchschnitt in Deutschland weniger als 10% der eigentlich Abzuschiebenden abgeschoben) beschreiben eine ähnlich absurde Handlungsweise wie bei heranwachsenden Kriminellen.
    Da stellen die Gerichte bei den Verfahren gegen 18 bis 21 Jährige in mehr als 2/3 aller Fälle fest, dass Reifeverzögerungen vorlägen und deshalb Jugendstrafrecht angewendet werden muss.

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