Ausnahmsweise habe ich heute mal ein wenig erfreuliches Thema auf dem Herzen.
Es geht um folgende Situation - die Firma, in der ich arbeite, scheint wirklich direkt vor der Insolvenz zu stehen, bzw. jetzt vor dem endgültigen Aus (Denn ein Insolvenzverwalter, die Banken, etc. sind schon längere Zeit in Gesprächen mit der Firmenleitung.).
Ich selber bin mit 50% schwerbehindert.
Nun geht es um das Problem der Arbeitslosigkeit: Ich habe die Information, dass ich mich eben nicht umgehend arbeitslos melden darf/soll (?).
Vielmehr soll ich mich wegen meiner Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt melden, denn mir würde noch mind. 3 Monate das Gehalt weitergezahlt werden, entweder aus der Konkursmasse bzw. alternativ dann vom Arbeitsamt.
Ob das vollständige Gehalt oder nur gewisse Prozente gezahlt werden würden, weiß ich aber nicht.
Die Arbeitslosigkeit würde in meinem Falle dann also erst zum September eintreten (Ende diesen Monats + 3 Monate).
[Nachtrag] So wie ich gerade erfahren habe, arbeitet man ja trotz der Insolvenz ersteinmal weiter. In dieser Zeit aber wird wohl jeder noch so kleine 'Fehler' zum Anlass genommen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Kann ich mich gegen solche Machenschaften eigentlich irgendwie zur Wehr setzen?
Kann mir das alles eventuell jemand bestätigen oder kennt sogar die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen?
Denn ich habe verständlicherweise wenig Lust, irgendwelche mir zustehenden Ansprüche zu verwirken oder aber alternativ den Fehler zu machen, mich aufgrund von Fehlinformationen zu spät arbeitslos zu melden.
Denn zu verschenken habe ich nichts, wenn dem so wäre, würde mir die drohende Arbeitslosigkeit wenig ausmachen.
Beim Versorgungsamt werde ich mich natürlich unabhängig von diesem Thread auf jeden Fall noch melden.
Vielen Dank im Voraus.
In diesem Sinne...Arbeit ist das halbe Leben.